Nova Patents
EP1517530B1

Programmable voice and/or video device

Abstract

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EP1517530B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Expired 16 July 2024, 2.2 years ago.

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11 claims: 7 independent, 4 dependent

  1. 1
    Programmierbare Sprech- und/oder Videoeinrichtung (10) mit einem Gehäuse (12), welches eine mit Leiterbahnen versehene elektronische Schaltung (16) abdeckt, wobei die elektronische Schaltung (16) zumindest ein mit zumindest einem Teil der Leiterbahnen verbundenes speicherprogrammierbares Bauelement (18) aufweist und wobei das Gehäuse (12) mindestens eine Öffnung (20;22) aufweist, durch welche hindurch bei geschlossenem Gehäuse (12) zumindest ein Teil der Leiterbahnen zur Programmierung des speicherprogrammierbaren Bauelements (18) elektrisch kontaktierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die etektronische Schaltung (16) auf einer Leiterplatte (26) aufgebaut ist, wobei an den elektrisch zu kontaktierenden Leiterbahnen Kontaktflächen (28, 30) an der Leiterplatte (26) ausgebildet sind, dass die Kontaktflächen (28, 30) unterhalb der jeweiligen Gehäuseöffnung (20;22) angeordnet sind und mit der jeweiligen Gehäuseöffnung (20;22) fluchten, wobei die Kontaktflächen (28;30) durch die jeweilige Gehäuseöffnung (20;22) hindurch mittels mit einer Programmiereinrichtung verbindbaren Kontaktelementen (34, 36) kontaktierbar sind, die den kontakt zu den kontaktflächen (28;30) herstellende elektrish leitfähige Nodel-und/oder Federkontakte aufweisen, wobei die Kontaktelemente (34;36) bei der Einführung in die jeweiligen Gehäuseöffnungen (20, 22) in diesen fixierbar sind und wobei die Kontaktelemente (34;36) in den jeweiligen Gehäuseöffnungen (20, 22) passgenau durch Reibungskräfte und an den kontaktelementen (34;36) angeordnete Klemmnasen festgelegt sind hintergreifen, die die Gehäuseöffmingen (20, 22)
  2. 2
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch die mindestens eine Öffnung (22) hindurch zumindest ein weiterer Teil der Leiterbahnen zur Spannungsversorgung der Sprech- und/oder Videoeinrichtung (10) mit einer Spannungsquelle elektrisch verbindbar bzw. kontaktierbar ist.
  3. 3
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) mindestens eine weitere Öffnung (22) aufweist, durch welche hindurch zumindest ein weiterer Teil der Leiterbahnen zur Spannungsversorgung der Sprech- und/oder Videoeinrichtung (10) mit einer Spannungsquelle elektrisch verbindbar bzw. kontaktierbar ist.
  4. 4
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnen bzw. die Kontaktflächen (28;30) durch die jeweilige Gehäuseöffnung (20;22) hindurch mittels mit einer Spannungsquelle verbindbaren Kontaktelementen kontaktierbar sind.
  5. 5
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnen bzw. die Kontaktflächen (28;30) durch die jeweilige Gehäuseöffnung (20;22) hindurch mittels mit einer Programmier- und Spannungsversorgungseinheit (32) verbindbaren Kontaktelementen (34, 36) kontaktierbar sind.
  6. 6
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Programmiereinrichtung bzw. die Programmier- und Spannungsversorgungseinheit (32) eine Adaptereinheit (38) zum Anschluss einer Rechnereinheit (40) umfasst.
  7. 7
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechnereinheit (40) eine Speichereinrichtung aufweist, in welcher das in das speicherprogrammierbare Bauelement einzuprogrammierende Programm abgelegt ist.
  8. 8
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechnereinheit (40) ein Desktop-Computer, tragbarer Notebook-Computer oder ein Personalcomputer ist.
  9. 9
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Programmierung des speicherprogrammierbaren Bauelements (18) die Funktionalität der Sprech- und/oder Videoeinrichtung (10) entsprechend dem einprogrammierten Programm veränderbar ist.
  10. 10
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Öffnung (20) und/oder die mindestens eine weitere Öffnung (22) an der dem Benutzer abgewandten Rückseite (42) des Gehäuses (12) angeordnet sind.
  11. 11
    Sprech- und/oder Videoeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Fixiermittel zur Festlegung der Kontaktelemente (34;36) in den jeweiligen Gehäuseöffnungen (20, 22) an den Kontaktelementen (34;36) und/oder den Gehäuseöffnungen (20, 22) angeordnet sind.
Independent claims11