EP1306305A2

Method and system for aircraft maintenance

Abstract

Zur Unterstützung der Wartung eines Verkehrsflugzeuges (1) ist eine schnelle und sichere Ortung von Fehlern sowie eine entsprechende Informationsbereitstellung für das Wartungspersonal mit einem möglichst geringem Aufwand zu realisieren und damit eine Verkürzung der Reparaturzeit zu erreichen. Dafür wird ein Diagnosesystem sowie ein Diagnoseverfahren zur Unterstützung der Flugzeugwartung vorgeschlagen. Zumindest eine Sensoreinrichtung (8) zur Erzeugung und Speicherung von Sensorsignalen ist an zumindest einem Überprüfungsort zur Diagnose von Fehlern an wartungsintensiven Flugzeugsystemen vorgesehen. Die Sensorsignale werden an eine Verarbeitungseinheit (9) übermittelt und dort verarbeitet. Die Verarbeitungseinheit (9) steht mit einer Anzeigeeinrichtung (10) mit Anzeige der Sensorsignale und/oder der ermittelten Diagnoseinformationen in Wirkverbindung. Dabei ist insbesondere von Vorteil, dass Wartungskosten als wesentlicher Bestandteil der laufenden Betriebskosten von Verkehrsflugzeugen erheblich gesenkt werden können. Durch das Zurverfügungstellen von Diagnoseinformationen aufgrund von aktuellen Messwerten der Flugzeugsysteme ist eine gezielte Wartungsunterstützung erreicht.

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21 claims: 2 independent, 19 dependent

  1. 1
    Diagnosesystem zur Unterstützung der Flugzeugwartung eines Verkehrsflugzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Sensoreinrichtung (8) zur Erzeugung und Speicherung von Sensorsignalen an zumindest einem Überprüfungsort zur Diagnose von Fehlern an wartungsintensiven Flugzeugsystemen vorgesehen ist, wobei die Sensorsignale an eine Verarbeitungseinheit (9) übermittelbar sind und die Verarbeitungseinheit (9) mit einer Anzeigeeinrichtung (10) mit Anzeige der Sensorsignale und/oder der ermittelten Diagnoseinformationen in Wirkverbindung steht.
  2. 2
    Diagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8) ein Verarbeitungsmodul zur Vorverarbeitung der Sensorsignale innerhalb der Sensoreinrichtung (8) aufweist, wobei die Sensorsignale innerhalb des Verarbeitungsmoduls in Auswerte- bzw. Zwischensignale verarbeitet werden.
  3. 3
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (10) energieautark zu den vorhandenen Flugzeugsystemen bzw. -komponenten ausgebildet ist.
  4. 4
    Diagnosesystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (10) mit einem Energiegenerator und/oder einem Energiespeicher ausgestattet ist.
  5. 5
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8) kabellos zur Übermittlung der Sensorsignale mit einem Empfänger (11) der Verarbeitungseinheit (9) in Wirkverbindung steht.
  6. 6
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8) einen HF-Transponder (84) zur passiven drahtlosen Abfrage von Sensorsignalen aufweist.
  7. 7
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8) ein aktives Speichermittel zur Speicherung eines Sensorsignals sowie einen Transponder (84) zur passiven drahtlosen Abfrage von Sensorsignalen aufweist.
  8. 8
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8) zumindest einen optischen Transponder aufweist zur optischen aktiven bzw. passiven Abfrage.
  9. 9
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Übermittlung der Sensorsignale mittels Funk- oder Infraroteinrichtungen vorgesehen ist.
  10. 10
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit (9) Mittel zur Auswertung der Sensorsignale für eine Fehlerdiagnose enthält.
  11. 11
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit (9) ein Speichermedium zur Speicherung von Diagnoseinformationen sowie von für eine Wartungsaufgabe notwendige Wartungsinformationen aufweist.
  12. 12
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigeeinrichtung (10) ein Display (7) zur Anzeige von Diagnoseinformationen sowie von für eine Wartungsaufgabe notwendige Wartungsinformationen aufweist.
  13. 13
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit (9) sowie die Anzeigeeinrichtung (10) in einem Handgerät (6) zusammengefasst sind.
  14. 14
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Handgerät (6) an eine stationäre Computerstation, beispielsweise ein Personalcomputer und/oder ein Server, anschließbar ist.
  15. 15
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8, 8A) an Hydraulikaktuatoren (5, 5') von Flügelklappen (4, 4') zur Ermittlung des Aktuatorverschleißes vorgesehen ist.
  16. 16
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8, 8B) im unteren Bereich des Hydraulikbehälters (12) zur Ermittlung des Wassergehalts und/oder der Partikelkonzentration vorgesehen ist.
  17. 17
    Diagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (8, 8C) im Flugzeugtank (14) im Bereich des Wasserdrainageventils (15) zur Ermittlung der Wasserkonzentration vorgesehen ist.
  18. 18
    Diagnoseverfahren zur Unterstützung der Flugzeugwartung eines Verkehrsflugzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass an wartungsintensiven Flugzeugsystemen bzw. -komponenten (5,5';12;14) an einem Überprüfungsort in einer Sensoreinrichtung (8) Sensorsignale erzeugt und gespeichert werden, die Sensorsignale an eine Verarbeitungseinheit (9) übermittelt und dort verarbeitet werden, selektierte Sensorsignale oder Auswertesignale an eine Anzeigeeinrichtung (10) übermittelt werden und diese Diagnoseinformationen sowie gegebenenfalls für eine Wartungsaufgabe notwendige Wartungsinformationen an der Anzeigeeinrichtung (10) angezeigt werden.
  19. 19
    Diagnoseverfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorsignale innerhalb der Sensoreinrichtung (8) zur Erreichung einer Datenreduktion vorverarbeitet werden und Auswerte- bzw. Zwischensignale an die Verarbeitungseinheit (9) übermittelt werden.
  20. 20
    Diagnoseverfahren nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorsignale kabellos von der Sensoreinrichtung (8) zur Verarbeitungseinheit (9) übermittelt werden.
  21. 21
    Diagnoseverfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Verarbeitungseinheit (9) übermittelten Signale (Sensorsignale bzw. bereits vorverarbeitete Zwischensignale) in Abhängigkeit von der notwendigen Wartungsaufgabe verarbeitet werden.
Independent claims21