EP1122575B1

Device for positioning an optical element in a ray path

Abstract

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EP1122575B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

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Expired 24 January 2021, 5.7 years ago.

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12 claims: 2 independent, 10 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Positionieren eines optischen Bauteils (1) im Strahlengang (2) eines Mikroskops, mit einer Platte (3) und einem Führungsblock (5) für die Platte (3), wobei mehrere optische Bauteile (1) in einer Fassung justiert angeordnet sind, die als Magazin in Form der Platte (3) im Strahlengang (2) positionierbar ist, wobei die Platte (3) mit einer Führungsfläche (14) in dem Führungsblock (5) sitzt und mehrere Strahldurchlässe (13) aufweist, wobei der Führungsblock (5) einen Durchgang (4) für den Strahlengang (2), ein rechtwinklig ausgebildetes Führungsbett (18) für die Platte (3) und eine sich in Längsrichtung über die gesamte Länge erstreckende Ausnehmung (16) zum ungehinderten Bewegen der in der Platte (3) festgelegten optischen Bauteile (1) oder eine kreisringförmige Ausnehmung (16) zum ungehinderten Bewegen der in der Platte (3) festgelegten optischen Bauteile (1) aufweist, wobei die Platte (3) im Führungsbett (18) des Führungsblocks (5) mit einem auf die Führungsfläche (14) wirkenden Anpressdruck geführt ist und dadurch in der Führungsbahn gehalten ist und wobei die Platte (3) von oben aus dem Führungsblock (5) entnehmbar ist.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) als lineares Bauteil oder als ein im Wesentlichen rotationssymmetrisches Bauteil ausgeführt ist.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch aktive Fläche (6) des Bauteils (1) in einer Ebene (8) parallel zu der Führungsebene (7) des Magazins (3) oder zumindest weitgehend in der Führungsebene (7) des Magazins (3) liegt.
  4. 4
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) in dem Führungsblock (5) kippfehlerfrei bewegbar ist.
  5. 5
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) zumindest weitgehend mit dem gleichen auf die Führungsfläche (7, 14) wirkenden Anpressdruck bewegbar ist.
  6. 6
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) von Hand oder durch einen Motor angetrieben bewegbar ist.
  7. 7
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) als Platte mit zwei parallelen Flächen ausgeführt ist, wobei die dem Führungsblock (5) zugewandte Fläche (14) zur Führung dient oder dass die Platte auf der dem Führungsblock (5) zugewandten Seite einen in eine entsprechende Ausnehmung (16) des Führungsblocks (5) eingreifenden Führungsbereich (15) zur Führung aufweist, wobei mehrere Flächen zur kippfehlerfreien Führung dienen.
  8. 8
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldurchlässe (13) zumindest auf der dem optischen Bauteil (1) abgewandten Seite sich vorzugsweise konisch erweitern, wobei die Strahldurchlässe (13) entlang der Platte - in deren Längsachse - linear oder umfangsmäßig angeordnet sein können, wobei die Strahldurchlässe (13) vorzugsweise äquidistant zueinander angeordnet sind.
  9. 9
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Bauteile (1) mit ihrer aktiven Fläche (6) in der Führungsebene (7) oder parallel zur Führungsebene (7) vorzugsweise konzentrisch zu den Strahldurchlässen (13) angeordnet sind oder dass die optischen Bauteile (1) an der Führungsfläche (7, 14) des Magazins (3) anliegen, wobei die optischen Bauteile (1) in die Strahldurchlässe (13) eingesetzt sein können, wobei insbesondere die optischen Bauteile (1) durch dem Magazin (3) zugeordnete Klammern (17) in ihrer Position festgelegt sind.
  10. 10
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) in dem Führungsblock (5) - in dessen Führungsbett (18) - geführt und vorzugsweise kraftbeaufschlagt in der Führungsebene (7) gehalten ist.
  11. 11
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (3) in etwa orthogonal zu dessen Bewegungsrichtung vorzugsweise über eine Feder (11) kraftbeaufschlagt ist.
  12. 12
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den optischen Bauteilen (1) um Strahlteiler und/oder um einen Spiegel handelt.