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EP0985563B1

Lifting device

Abstract

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EP0985563B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 13

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Expired 30 March 2015, 11.5 years ago.

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14 claims: 14 independent, 0 dependent

  1. 1
    Hebevorrichtung (300), insbesondere für eine Stütz- und Trageinrichtung wie für die Deichsel (10) von Fahrzeug hängern o. dgl, wobei die Hebevorrichtung (390) einen Standfuss (12), ein Stützrad (315) und eine Höheneinstellvorrichtung (11) aufweist, wobei die Höheneinstellvorrichtung aus ineinander verschiebbaren Rohren (310, 313) besteht, wobei in dem innersten Innenrohr (313) eine Gewindestange (316) gelagert ist, und wobei weiterhin das innerste Innenrohr (313) einendseitig mit dem Standfuss (12) oder dem Stützrad (315) verbunden ist, die Gewindestange (316) auf der dem Stützrad (315) abgewandten Seite eine Handhabe (321, 335) aufweist, die Gewindestange (316) mit dem innersten Innenrohr (313) in Wirkverbindung derart steht, dass dieses bei Drehbetätigung der Handhabe und damit der Gewindestange gegenüber der Gewindestange in Längsrichtung verstellbar ist, und das äußerste Rohr (18) gegenüber dem nächstliegenden inneren Rohr (310) frei verschiebbar und mittels einer Arretierungsvorrichtung arretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe (321, 335) eine weitere Arretierungsvorrichtung aufweist, die wippenartig ausgebildet ist, und dass im Schwenkbereich der weiteren Arretiervorrichtung eine Verzahnung vorgesehen ist, wobei durch Herunterdrücken der Handhabe die Arretierungsvorrichtung aus einer Sperrposition bewegbar ist, so dass durch Drehen der Handhabe eine Höhenfeineinstellung erfolgen kann.
  2. 2
    Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wippenartig ausgebildete Arretierungsvorrichtung an einem Ende einen Arretierbolzen (325, 342) hat, der mit einer Verzahnung (328, 343) am oberen Bereich des nächstliegenden Inneren Rohrs (310) in seinen Schwenkbereich in Eingriff bringbar ist.
  3. 3
    Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe eine Handkurbel (321) aufweist, die mittels eines Kupplungsgliedes (323) gelenkig mit der Gewindestange (316) verbunden ist und über eine sich am Kupplungsglied (323) abstützende Feder (329) mit einer Kraft beaufschlagbar ist.
  4. 4
    Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe eine Handkurbel (335) aufweist, die drehfest mit der Gewindestange (316) verbunden ist und einen Drehknopf (336) hat, der von einer sich auf der Handkurbel (335) abstützenden Druckfeder (337) beaufschlagt ist und über einen Bolzen (338) mit einer Wippe (340), an deren dem Drehknopf (336) entgegengesetzten Ende der Arretierbolzen (342) ausgebildet ist, in Wirkverbindung steht.
  5. 5
    Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindestange (316) in ein korrespondierendes Gewinde des innersten Innenrohres (313) eingreift, wobei es mittels eines Gleitlagers (317), das auf dem Gewinde (316) festgelegt ist, gegenüber dem ersten inneren Rohr (310) abgestützt wird, wobei das Gleitlager (317) in einer Führungsbuchse des ersten inneren Rohres (310) gegen Verschiebung entlang der Längsachse gesichert ist.
  6. 6
    Hebevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindestange (35;215;316) mit dem innersten Innenrohr (31;211;313) über einen Gewindekörper (220), einen zweigeteilten Mutternkörper (232, 245) oder eine Mutter (240, 241) in Wirkverbindung steht.
  7. 7
    Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindekörper (220) aus mindestens zwei Segmenten (222) besteht, die in Durchgangsöffnungen (221) des innersten Innenrohres (211) gelagert sind und zur Gewindestange (215) hin ein Gewinde aufweisen, wobei die nach außen aus dem innersten Innenrohr (211) herausragenden Teile der Segmente (222) von einem am innersten Innenrohr (211) umlaufenden Druckring (223) umgriffen werden, wobei der Druckring (223) Vertiefungen (230) aufweist, in denen die Segmente anliegen und wobei aus den Vertiefungen (230) Schrägen (231) zur Außenwandung des innersten Innenrohres (211) führen, und daß die Segmente (222) von Druckfedern (227) beaufschlagt sind, die in Richtung des Druckrings (223) wirken und am innersten Innenrohr (221) abgestützt sind.
  8. 8
    Hebevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckring (223) innenwandig eine umlaufende Feder (225) aufweist, die in eine korrespondierende Nut (224) der Segmente (222) eingreift.
  9. 9
    Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mutternkörper (232) aus zwei Teilen (233, 234) besteht, welche die Gewindestange (215) allseitig umgreifen, wobei die äußere Form der beiden Teile (233, 234) rechteckig ist;daß beide Teile (233, 234) in einem Gehäuse (235) im rechten Winkel zur Gewindestange (215) verschiebbar gelagert sind;daß sich zwischen Gehäusewand und der dem Gewindestab (215) abgewandten Seite der Tiefe (233, 234) sich jeweils eine Druckfeder abstützt;und daß auf der gleichen Seite der Teile (233, 234) Ziehachsen (237) festgelegt sind, die aus dem Gehäuse (235) herausführen und endseitig eine Handhabe (238) aufweisen.
  10. 10
    Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mutter (240) über ein Innengewinde verfügt, das alternierend in Bereiche mit und ohne Gewindegänge unterteilt ist, wobei die Gewindestange (215) über ein korrespondierend ausgebildetes Außengewinde (239) verfügt;und daß die Mutter (240) einen eingezogenen Bereich (243) mit einem Außengewinde (244) verfügt, auf das eine andere auf dem Gewindestab (215) aufgeschraubte Mutter (341) mittels eines zweiten Innengewindes (244) aufschraubbar ist.
  11. 11
    Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mutternkörper (245) die Gewindestange (215) in einem Bereich von etwa 180° oder weniger umfaßt und dabei durch eine Durchgangsöffnung (246) im innersten Innenrohr (211) geführt ist, wobei ein Gehäuse (247) die Durchgangsöffnung (246) überdeckt, in welchem der Mutterkörper (245) gelagert ist;daß der Mutternkörper (245) auf der der Gewindestange (215) abgewandten Seite einen Ziehbolzen (248) aufweist, der durch eine Öffnung (249) aus dem Gehäuse (247) geführt ist;und daß sich an der Rückseite (252) des Mutternkörpers (245) und der Innenwandung (253) des Gehäuses (247) eine Spiralfeder (251) abstützt, wobei der Ziehbolzen (248) längs durch die Spiralfeder geführt ist.
  12. 12
    Hebevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (247) außenseitig ein Arretierbolzen (255) in Form einer Wippe angelenkt ist, wobei ein Ende des Arretierbolzens (255) als Widerlager für eine Druckfeder (256) dient, die sich im übrigen an der Außenseite (254) des Gehäuses (247) abstützt und wobei das andere Ende des Arretierbolzens (255) einen seitlichen Fortsatz (258) aufweist, der einen am Ziehbolzen (248) befindlichen Sicherungsring (259) oder die Handhabe (250) hintergreift, so daß der Mutternkörper (245) fest an der Gewindestange (215) anliegt.
  13. 13
    Hebevorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Ziehbolzen (248) gelenkig oder drehbar mit dem Mutternkörper verbunden ist und einen seitlichen Fortsatz aufweist, der in einer L-förmigen Nut in der Innenwandung (253) des Gehäuses (247) oder an einem Z-förmigen Profil zur Arretierung durch Verdrehung des Ziehbolzens (248) liegt.
  14. 14
    Hebevorrichtung nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ziehbolzen (248) in mindestens 2 Positionen in Relation zur Gewindestange (215) arretierbar ist.
Independent claims14