EP0982955B1

Method for assigning telecommunication services

Abstract

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EP0982955B1, drawing sheet 1
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Expired 17 August 2019, 7.1 years ago.

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8 claims: 5 independent, 3 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Zuteilung von Telekommunikationsdiensten eines Telekommunikationsnetzes an mindestens eine Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) des Telekommunikationsnetzes, wobei Informationssignale an die mindestens eine Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) übertragen werden, die Informationen darüber enthalten, welche der Telekommunikationsdienste der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) zur Nutzung zugeteilt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Telekommunikationsdienste der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) in Abhängigkeit einer erwarteten Auslastung eines wahlfreien Zugriffskanals zugeteilt werden.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationssignale zu vorgegebenen Zeiten an die mindestens eine Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) übertragen werden.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zu verschiedenen Zeiten verschiedene Telekommunikationsdienste der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) zugeteilt werden.
  4. 4
    Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) einer Nutzerklasse (35, 40) zugeteilt wird und dass die Telekommunikationsdienste der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) in Abhängigkeit ihrer Nutzerklasse (35, 40) zugeteilt werden.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Telekommunikationsdienste zumindest teilweise über einen wahlfreien Zugriffskanal (30) der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) zugänglich gemacht werden.
  6. 6
    Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationssignale über mindestens einen Signalisierungskanal (25) an die mindestens eine Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) übertragen werden.
  7. 7
    Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) durch die Informationssignale mitgeteilt wird, welcher Telekommunkationsdienst oder welche Kombination von Telekommunikationsdiensten aus einer vorgegebenen Menge mindestens eines Telekommunikationsdienstes oder mindestens einer Kombination von Telekommunikationsdiensten der mindestens einen Teilnehmerstation (5, 10, 15, 20) zugeteilt wird.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitteilung des Telekommunkationsdienstes oder der Kombination von Telekommunikationsdiensten mittels eines Bitmusters (45, 50) erfolgt.