EP0920239B1

Anchoring means for implantable microphone

Abstract

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EP0920239B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

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Expired 20 January 2018, 8.7 years ago.

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16 claims: 9 independent, 7 dependent

  1. 1
    Fixationselement für ein implantierbares Mikrofon (10), das mit einem mit einer Schalleintrittsmembran (13) versehenen zylinderförmigen Gehäuseteil (14) in eine die hintere knöcherne Gehörgangswand (29) durchquerende Bohrung (28) einsetzbar ist, gekennzeichnet durch eine Manschette (21, 48), die mit einem zylindrischen Manschettenteil (22, 49) den zylinderförmigen Gehäuseteil umschließt und die gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand anlegbare, vorspringende, elastische Flanschteile (23, 43, 50) aufweist.
  2. 2
    Fixationselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (21, 48) mit weiteren vorspringenden Flanschteilen (24, 25, 51) versehen ist, die gegen die von der Gehörgangshaut (30) abgewendete Seite (33) der knöchernen Gehörgangswand (29) anlegbar sind.
  3. 3
    Fixationselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Manschette (21, 48) aus biokompatiblem elastischem Werkstoff gefertigt ist.
  4. 4
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (21, 48) Teil einer Ummantelung ist, welche das Mikrofon (10) mit Ausnahme der Schalleintrittsmembran (13) mindestens zum größeren Teil, und vorzugsweise ganz, umschließt.
  5. 5
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Halterung (37, 53), welche die gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand (29) anlegbaren Flanschteile (23, 43, 50) vor der Implantation entgegen einer elastischen Rückstellkraft der Flanschteile in einer das Durchstecken durch die Bohrung (28) der Gehörgangswand erlaubenden umgebogenen Stellung hält.
  6. 6
    Fixationselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand (29) anlegbaren Flanschteile (23, 43, 50) so beschaffen und bemessen sind, daß sie nach Entfernen der Halterung (37, 53)) in eine Stellung aufspringen, in welcher sie von dem zylindrischen Manschettenteil (22, 49) im wesentlichen radial abstehen.
  7. 7
    Fixationselement nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Halterung ein im Zuge der Implantation durchtrennbarer Faden (37) vorgesehen ist.
  8. 8
    Fixationselement nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Halterung eine auf die umgebogenen Flanschteile (23, 43, 50) aufgesteckte Kappe (53) vorgesehen ist.
  9. 9
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand (29) anlegbaren Flanschteile (23, 43, 50) ausgehend von dem zylindrischen Manschettenteil (22, 49) in Richtung auf diesen Manschettenteil geneigt sind.
  10. 10
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke der gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand (29) anlegbaren Flanschteile (23, 43, 50) radial nach außen abnimmt.
  11. 11
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand (29) anlegbaren Flanschteile (23) als im entspannten Zustand ausgehend von dem zylindrischen Manschettenteil (22, 49) im wesentlichen radial abstehender Ringflansch ausgebildet sind.
  12. 12
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen die der Gehörgangshaut (30) zugewendete Seite (33) der Gehörgangswand (29) anlegbaren Flanschteile (23, 43, 50) mit Durchbrechungen (36) versehen ist.
  13. 13
    Fixationselement nach einem der Ansprüche 2 bis 12 für ein Mikrofon (10) mit mehrschenkligem Mikrofongehäuse (11), wobei ein erster Gehäuseschenkel (12) den zylinderförmigen Gehäuseteil (14) bildet und ein zweiter Gehäuseschenkel (15) um eine etwa der Dicke der hinteren knöchernen Gehörgangswand entsprechende Strecke (a) gegenüber der Ebene der Schalleintrittsmembran (13) zurückversetzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Gehäuseschenkel (15) selbst oder ein den zweiten Gehäuseschenkel ummantelnder Teil des Fixationselements (20) mindestens einen Teil (25) der Flanschteile (24, 25) bildet, die gegen die von der Gehörgangshaut (30) abgewendete Seite (34) der Gehörgangswand (29) anlegbar sind.
  14. 14
    Fixationselement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zu den Flanschteilen (24, 25), die gegen die von der Gehörgangshaut (30) abgewendete Seite (34) der Gehörgangswand (29) anlegbar sind, eine Schulter (24) gehört, die auf der dem zweiten Gehäuseschenkel (15) diametral gegenüberliegenden Seite von dem zylindrischen Manschettenteil (22) vorspringt.
  15. 15
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Manschette (21, 48) aus einem Werkstoff mit einer Shore A-Härte von 20 bis 70 gefertigt ist.
  16. 16
    Fixationselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Manschette (21, 48) aus einem Werkstoff gefertigt ist, der aus der aus Silikonen und Polyurethanen bestehenden Gruppe ausgewählt ist.
Independent claims16