EP0912002A2

Method for storing broadcast transmission frequency data in a memory of a broadcast receiver

Abstract

Das vorgeschlagene Verfahren ermöglicht die Ausbildung eines Rundfunkempfängers zum Empfang von beispielsweise mittels des Radio-Daten-Systems übertragenen digital kodierten Verkehrsinformationen dergestalt, daß durch Speicherung und entsprechende Kennzeichnung von Alternativfrequenzen, über die TMC-Meldung übertragen werden, beispielsweise im Falle eines sich verschlechternden Empfangs einer aktuell empfangenen Sendefrequenz auf Grund der gespeicherten Daten schnell eine TMC-übertragende Alternativfrequenz verfügbar ist, so daß eine zeitaufwendige Alternativfrequenzsuche entfallen kann. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß unter Programmkettenkennungen abgelegte Sendefrequenzen mittels Kennungen im Speicher markierbar sind, die anzeigen, ob über die Sendefrequenzen weitere Informationen übertragen werden, und ob diese Informationen nach einem vorgegebenen Standard übertragen werden. Eine Speicherplatzersparnis ergibt sich dabei dadurch, daß für den Fall, daß über alle einer bestimmten Programmkettenkennung zugeordneten Sendefrequenz die weiteren Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden, die weitere Kennung der Programmkettenkennung zugeordnet wird.

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9 claims: 2 independent, 7 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Speicherung von Daten von Rundfunksendefrequenzen in einem Datenspeicher eines Rundfunkempfängers, insbesondere eines Autoradios, wobei Programmkettenkennungen (PI) und dazu gehörige Sendefrequenzen gespeichert werden, wobei die Programmkettenkennungen die über die Sendefrequenzen übertragenen Programme identifizieren, wobei weitere Kennungen im Speicher ablegbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Kennungen anzeigen, ob über die Sendefrequenzen weitere Informationen übertragen werden und ob diese Informationen nach einem vorgegebenen Standard übertragen werden, und daß für den Fall, daß über alle einer bestimmten Programmkettenkennung (PI) zugeordneten Sendefrequenzen die weiteren Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden, die weitere Kennung der Programmkettenkennung (PI) zugeordnet wird.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der Programmkettenkennung die Regionalkennung, die die räumliche Verbreitung des durch die Programmkettenkennung bezeichneten Rundfunkprogramms anzeigt, abgetrennt wird, daß unter den verbleibenden Hauptteilen einer jeden Programmkettenkennung die dazu verfügbaren Regionalkennungen und unter den Regionalkennungen die dazu verfügbaren Sendefrequenzen abgespeichert werden, und daß dann, wenn über alle einer bestimmten Programmkettenkennung (PI) zugeordneten Sendefrequenzen die weiteren Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden, die weitere Kennung der Regionalkennung der Programmkettenkennung (PI) zugeordnet wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß über verschiedene derselben Programmkettenkennung (PI) zugeordnete Sendefrequenzen keine weiteren oder weitere Informationen nach von dem vorgegebenen Standard abweichenden Standards übertragen werden, jeder unter der Programmkettenkennung (PI) bzw. Regionalkennung abgelegten Sendefrequenz die weitere Kennung zugeordnet wird.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren über die Sendefrequenzen übertragenen Informationen digital codierte, vorzugsweise mittels des Radio-Daten-Systems (RDS) übertragene Verkehrsfunkinformationen oder/und Warnmeldungen sind.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Information darüber, ob über die einer Programmkettenkennung zugeordneten Sendefrequenzen oder über einzelne Sendefrequenzen weitere Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden, aus über eine empfangene Sendefrequenz, vorzugsweise mittels des Radio-Daten-Systems übertragenen Informationen gewonnen wird.
  6. 6
    5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Kennung der mittels des Radio-Daten-Systems über die empfangene Sendefrequenz übertragenen Location-Table-Number (LTN) entspricht oder aus dieser abgeleitet ist.
  7. 7
    6. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn die Information darüber, ob über die einer Programmkettenkennung zugeordneten Sendefrequenzen weitere Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden, innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer in den über die empfangene Sendefrequenz übertragenen Informationen nicht erkannt wird, die der Programmkettenkennung und/oder den Sendefrequenzen zugeordnete weitere Kennung gelöscht wird.
  8. 8
    7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Liste zumindest der unter dem Hauptteil der Programmkettenkennung der aktuell empfangenen Frequenz verfügbaren Regionalkennungen angelegt wird, in der diejenigen Regionalkennungen markiert werden, über deren zugeordnete Sendefrequenzen weitere Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden.
  9. 9
    8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Liste der unter dem Hauptteil der Programmkettenkennung der aktuell empfangenen Sendefrequenz verfügbaren Regionalkennungen ein Datenwort angelegt wird, das soviele binäre Stellen umfaßt, wie in der Liste Regionalkennungen enthalten sind, und daß die Regionalkennungen, über deren zugeordnete Sendefrequenzen weitere Informationen nach dem vorgegebenen Standard übertragen werden, durch Setzen der Bits in dem Datenwort, deren Nummer der Position der Regionalkennungen in der Liste entspricht, markiert werden.