Nova Patents
EP0901299A2

Digital telecommunications device

Abstract

Es wird eine digitale Telekommunikationseinrichtung mit einem oder mehreren schnurlosen Mobilteilen beschrieben, wobei die Mobilteile und die Basisstation, mit der diese in Verbindung stehen oder treten können, in der Lage sind, die Sende-/Empfangsfrequenz wiederholt zu wechseln. Die beschriebene Telekommunikationseinrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß die Mobilteile und/oder die Basisstation dazu ausgelegt sind, gestörte Sende-/Empfangsfrequenzen eine vorbestimmte Zeit nach der Erkennung der Störung von der Verwendung auszuschließen.

EP0901299A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

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Projected expiry passed 18 August 2018, 8.1 years ago.

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8 claims: 6 independent, 2 dependent

  1. 1
    Digitale Telekommunikationseinrichtung mit einem oder mehreren schnurlosen Mobilteilen, wobei die Mobilteile und die Basisstation, mit der diese in Verbindung stehen oder treten können, in der Lage sind, die Sende-/Empfangsfrequenz wiederholt zu wechseln, dadurch gekennzeichnet , daß die Mobilteile und/oder die Basisstation dazu ausgelegt sind, gestörte Sende-/Empfangsfrequenzen eine vorbestimmte Zeit nach der Erkennung der Störung von der Verwendung auszuschließen.
  2. 2
    Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Mobilteile und/oder die Basisstation dazu ausgelegt sind, Sende-/Empfangsfrequenz-Störungen anhand von CRC Checksummen-Überprüfungen zu erkennen.
  3. 3
    Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Basisstation dazu ausgelegt ist, eine Liste der gestörten Sende/Empfangsfrequenzen zu führen.
  4. 4
    Telekommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Mobilteile dazu ausgelegt sind, der Basisstation als gestört einzustufende Sende-/Empfangsfrequenzen mitzuteilen.
  5. 5
    Telekommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Basisstation dazu ausgelegt ist, den Mobilteilen mitzuteilen, welches die als nächste zu verwendenden Sende-/Empfangsfrequenzen sind oder welche Frequenzen nicht als Sende-/Empfangsfrequenzen verwendet werden dürfen.
  6. 6
    Telekommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die als gestört eingestuften Sende-/Empfangsfrequenzen eine vorbestimmte Zeit nach deren Einstufung als gestört wieder als ungestört angenommen werden.
  7. 7
    Telekommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Basisstation dazu ausgelegt ist, vereinzelt nicht gestörte Sende-/Empfangsfrequenzen in die Liste der gestörten Sende-/Empfangsfrequenzen aufzunehmen.
  8. 8
    Telekommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß in der Basisstation und den Mobilteilen Frequenzlisten verfügbar sind, in welchen festgelegt ist, in welcher Reihenfolge die zur Verfügung stehenden Frequenzen im Normalfall als Sende-/Empfangsfrequenz verwendet werden sollen.
Independent claims8