Nova Patents
EP0882099B2

Multilayered interference pigments

Abstract

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EP0882099B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

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Expired 6 September 2017, 9 years ago.

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7 claims: 3 independent, 4 dependent

  1. 1
    Mehrschichtige Interferenzpigmente, bestehend aus einem transparenten Trägermaterial, welches mit einer Metalloxidschicht aus einem Metalloxid hoher Brechzahl, ausgewählt aus TiO 2 , ZrO 2 , Fe 2 O 3 , Fe 3 O 4 , Cr 2 O 3 , ZnO oder Mischungen dieser Oxide beschichtet ist, in welcher eine oder mehrere Zwischenschichten aus einem Metalloxid mit niedriger Brechzahl, ausgewählt aus SiO 2 , Al 2 O 3 , AIOOH, B 2 O 3 oder einer Mischung daraus, vorliegen, wobei die Dicke der Zwischenschichten aus Metalloxiden mit niedriger Brechzahl 1 bis 20 nm beträgt und die Zwischenschichten optisch inaktiv sind, und wobei die Pulverfarbe des Pigmentes durch Aufbringen weiterer Schichten verändert werden kann und das farbige Pigment einer Nachbeschichtung oder Nachbehandlung unterzogen werden kann, die die Licht-, Wetter- und chemische Stabilität weiter erhöht oder die Handhabung des Pigments, insbesondere die Einarbeitung in unterschiedliche Medien erleichtert.
  2. 2
    Interferenzpigmente nach Anspruch 1, wobei die Dicke der Zwischenschichten aus Metalloxiden mit niedriger Brechzahl 2 bis 10 nm beträgt.
  3. 3
    Interferenzpigmente nach Anspruch 1, wobei die Metalloxidschicht aus Metalloxiden hoher Brechzahl aus zwei oder mehreren Metalloxidteilschichten mit hoher Brechzahl zusammengesetzt ist, deren Schichtdicke der optischen Schichtdicke entspricht, die für die gewünschte Interferenzfarbe I. Ordnung notwendig ist oder ein ganzzahliges Vielfaches davon ist.
  4. 4
    Interferenzpigmente nach Anspruch 3, wobei die Schichtdicke der Metalloxidteilschichten mit hoher Brechzahl der Dicke von Schichten gleicher Interferenzfarbe 1. Ordnung oder der Dicke von Schichten gleicher Interferenzfarbe 1. und 2. Ordnung entspricht.
  5. 5
    Verwendung der Pigmente nach den Ansprüchen 1 bis 4 zur Pigmentierung von Lacken, Druckfarben, Kunststoffen, Kosmetika, und Glasuren für Keramiken und Gläser.
  6. 6
    Verwendung nach Anspruch 5, wobei die Pigmente als Mischungen mit handelsüblichen Pigmenten eingesetzt werden.
  7. 7
    Lacke, Druckfarben, Kunststoffe, Kosmetika, Glasuren für Keramiken und Gläser, welche mit einem Pigment nach den Ansprüchen 1 bis 4 pigmentiert sind.