EP0879160B2

Motor vehicle anti-theft device and method

Abstract

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EP0879160B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

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Expired 19 February 2017, 9.6 years ago.

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11 claims: 8 independent, 3 dependent

  1. 1
    Diebstahlsicherungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug, enthaltend:- einen mit einem Zündschlüssel (1) kombinierten Transponder (2) mit Sende- und Empfangsantenne (7) sowie mit Recheneinheit (10) und Speichereinheit (9), - einen Immobilisator (3) mit Sende- und Empfangsantenne (8), welche im Bereich eines Zündschlosses (4) angeordnet ist, und - ein mit dem Immobilisator (3) elektrisch verbundenes Motorsteuergerät (5) zur Beeinflussung der Funktion eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeugs in Abhängigkeit vom Nachweis einer Zugriffsberechtigung des Transponder-Inhabers, dadurch gekennzeichnet, daß das Motorsteuergerät (5) selbst zur Überprüfung der Zugriffsberechtigung des Transponder-Inhabers ausgelegt ist und der Immobilisator (3) dem diesbezüglichen Datenaustausch zwischen Transponder (2) und Motorsteuergerät (5) dient, jedoch weder eine Motorfreigabe- oder Sperrinformation generiert noch an das Motorsteuergerät (5) überträgt.
  2. 2
    Diebstahlsicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach Einschalten der Zündung mit Hilfe des Zündschlüssels (1) eine Verbindung zwischen Transponder (2) und Motorsteuergerät (5) hergestellt wird, wenn ein Identifikationscode des Transponders (2) im Immobilisator (3) als zulässiger Code erkannt wurde, wobei erst dann eine Kommunikation zwischen Motorsteuergerät (5) und Transponder (2) stattfinden kann.
  3. 3
    Diebstahlsicherungseinrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder (2) nur während der Phase der Überprüfung der Zugriffsberechtigung über eine elektrische Verbindung (21) zwischen Immobilisator (3) und einer Schnittstelle (16) des Motorsteuergerätes (5) mit dem Motorsteuergerät (5) kommuniziert und diese elektrische Verbindung (21) während des Motorbetriebes mit Diagnoseeinrichtungen verbunden ist, wobei die Umschaltung vom Immobilisator (3) gesteuert wird.
  4. 4
    Diebstahlsicherungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem Immobilisator (3) beim Motorstart ein Ausgangssignal des Motorsteuergerätes (5) zugeführt wird, welches den Vorgang der Kontrolle der Zugriffsberechtigung initialisiert.
  5. 5
    Diebstahlsicherungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal des Motorsteuergerätes (5) über einen Motorkontrolleuchtenausgang (22) des Motorsteuergerätes (5) an den Immobilisator (3) übermittelt wird.
  6. 6
    Verfahren zur Diebstahlsicherung eines Kraftfahrzeuges, bei dem in Abhängigkeit vom Nachweis einer Zugriffsberechtigung der Betrieb eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeugs beeinflußt wird, wobei die Zugriffsberechtigung durch Informationsaustausch zwischen einem personengebundenen Transponder (2) und einem Motorsteuergerät (5) unter Zwischenschaltung eines kraftfahrzeugseitigen Immobilisators (3) festgestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß - eine Information vom Motorsteuergerät (5) zum Transponder (2) übertragen wird, - im Transponder (2) ein Code aus gespeicherten Informationen und der Information des Motorsteuergerätes (5) berechnet wird, - der berechnete Code zum Motorsteuergerät (5) übertragen wird, - im Motorsteuergerät (5) ein Referenzcode aus gespeicherten Informationen und einer Information des Transponders (2) berechnet wird, - der Code mit dem Referenzcode im Motorsteuergerät (5) verglichen wird und - der Motorbetrieb bei Übereinstimmung von Code und Referenzcode freigegeben und bei mangelnder Übereinstimmung gesperrt wird.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Kommunikation zwischen Motorsteuergerät (5) und Transponder (2) ein Transponder-Identifikationscode vom Immobilisator (3) abgefragt und auf seine Zulässigkeit hin überprüft wird und der Immobilisator (3) nur bei Zulässigkeit des Transponders (2) die unverfälschte Kommunikation ermöglicht und gegebenenfalls weitere Schaltfunktionen ausführt.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Information, die vom Motorsteuergerät (5) zum Transponder (2) zur Berechnung des Codes übertragen wird, eine im Motorsteuergerät (5) erzeugte Zufallsinformation ist und die Information des Transponders (2) im Motorsteuergerät (5) zur Berechnung des Referenzcodes der Transponder-Identifikationscode ist.
  9. 9
    Verfahren nach den Ansprüchen 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Code und der Referenzcode aus einer im Transponder (2) und im Motorsteuergerät (5) gespeicherten Geheiminformation, aus dem Transponder-Identifikationscode und aus der Zufallsinformation mit Hilfe eines Algorithmus berechnet wird.
  10. 10
    Verfahren nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß alle zulässigen Transponder-Identifikationscodes im Motorsteuergerät (5) gespeichert sind und eine entsprechende Anzahl von Referenzcodes im Motorsteuergerät (5) berechnet und mit dem Code vom Transponder (2) verglichen wird.
  11. 11
    Verfahren nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der im Immobilisator (3) als zulässig erkannte Transponder-Identifikationscode an das Motorsteuergerät (5) weitergeleitet und dort zur Berechnung des Referenzcodes herangezogen wird.
Independent claims11