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EP0877331B1

Wireless communicationsystem

Abstract

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EP0877331B1, drawing sheet 1
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Expired 24 April 2018, 8.4 years ago.

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9 claims: 1 independent, 8 dependent

  1. 1
    Drahtloses Datenübertragungssystem, bestehend aus einer mobilen Geberanordnung (10) und einer stationären oder mobilen Empfangseinrichtung (12), wobei die Geberanordnung (10) wenigstens einen Datensender (14), einen Datenempfänger (16), eine Steuereinheit (18) und einen Speicher (20) umfaßt und die Empfangseinrichtung (12) wenigstens einen Datenempfänger (22), einen Datensender (24), eine Steuereinheit (26) und einen Speicher (28) umfaßt dadurch gekennzeichnet , daß die Empfangseinrichtung (12) mit einem von der Steuereinheit (26) gesteuerten Sensor (30) und/oder Aktor (32) verbunden ist, und daß bei Ausfall einer gesonderten Energieversorgung der Empfangseinrichtung (12) oder auch generell die Energieversorgung der Empfangseinrichtung (12) sowie des Sensors (30) und/oder Aktors (32) drahtlos mittels eines Energiesenders (34) zu einem Energieempfänger (36) der Empfangseinrichtung (12) erfolgt.
  2. 2
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Energieempfänger (36) einen temporären Energiespeicher (38) umfaßt, der durch Energieübertragung von der Geberanordnung (10) zur Empfangseinrichtung (12) aufladbar ist und kurzzeitig die Energieversorgung des Sensors (30) und/oder Aktors (32) übernimmt.
  3. 3
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung des Sensors (30) und/oder Aktors (32) ausschließlich durch drahtlose Energieübertragung während dessen Betrieb erfolgt.
  4. 4
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung des Sensors (30) und/oder Aktors (32) sowohl durch drahtlose Energieübertragung während dessen Betrieb als auch durch Pufferung durch einen temporären Energiespeichers (38) erfolgt, der durch drahtlose Energieübertragung aufladbar ist.
  5. 5
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiesender (34) zusammen mit dem Datensender (14) und Datenempfänger (16) der Geberanordnung (10) vereint ist oder als gesondertes Gerät ausgebildet ist.
  6. 6
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinrichtung (12) einen Dekoder (40) umfaßt, welcher auf Anforderung der Steuereinheit (26) der Empfangseinrichtung (12) von der Geberanordnung (10) gesendete Autentifikationsdaten auswertet und bei Gültigkeit der Autentifikationsdaten den Speicher (28) und/oder Sensor (30) und/oder Aktor (32) freigibt.
  7. 7
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach einem derAnsprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl im Speicher (20) der Geberanordnung (10) als auch im Speicher (28) der Empfangseinrichtung (12) Autentifikationsdaten abgelegt sind, daß sowohl in der Geberanordnung (10) als auch in der Empfangseinrichtung (12) Dekoder (40, 42) vorgesehen sind, mittels der die auf Anforderung gegenseitig übermittelten Autentifikationsdaten auf Gültigkeit überprüfbar sind, daß ein bidirektionaler Datenaustausch zwischen Geberanordnung (10) und Empfangseinrichtung (12) stattfindet und erst bei Gültigkeit beider Autentifikationsdaten der Speicher (28) der Empfangseinrichtung (12) und/oder der Sensor (30) und/oder der Aktors (32) freigebbar sind.
  8. 8
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in einem der Speicher (20) der Geberanordnung (10) oder der Empfangseinrichtung (12) variable Autentifikationsdaten und wenigstens im jeweils anderen Speicher (20, 28) der Empfangseinrichtung (12) oder der Geberanordnung (10) ein Prüfalgorithmus abgelegt sind, daß mittels eines dem Speicher für die Autentifikationsdaten zugeordneten Dekoders (40;42) die hinund mittels des Prüfalgorithmus verändert rückübermittelten Autentifikationsdaten auf Gültigkeit überprüfbar sind und erst bei Gültigkeit beider Autentifikationsdaten der Speicher (28) der Empfangseinrichtung (12) und/oder der Sensor (30) und/oder der Aktors (32) freigebbar sind.
  9. 9
    Drahtloses Datenübertragungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Speicher (20, 28) der Geberanordnung (10) und/oder der Empfangseinrichtung (12) Protokolldaten der erfolgten Datenkommunikation und Autentifikationsdaten ablegbar sind.