EP0845198B2

Agricultural vehicle with an adjustable working implement

Abstract

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EP0845198B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 7

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Expired 18 August 2017, 9.1 years ago.

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21 claims: 11 independent, 10 dependent

  1. 1
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug (LNF) mit einem in seiner Lage und/oder Ausrichtung gegenüber dem Fahrzeug (F) verstellbar angeordneten Bearbeitungsgerät (B), wobei das Nutzfahrzeug eine Satellitennavigations-Empfangseinheit (GPS) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das landwirtschaftliche Nutzfahrzeug (LNF) eine Auswerteinheit (AWE) aufweist, die aus den Daten der Satellitennavigations-Empfangseinheit (GPS) die absolute Position (Pb1, Pb2, ...) mindestens eines Referenzpunktes (b1, b2, ...) an dem Bearbeitungsgerät (B) im terrestrischen Bezugssystem bestimmt und wobei die Auswerteinheit (AWE) die absolute Position des Bearbeitungsgerätes (B) im terrestrischen Bezugssystem bestimmt und zumindest die absolute Position des Referenzpunktes (b1, b2) in einem historischen Datenkataster wieder abrufbar hinterlegt, wobei der Referenzpunkt (b1, b2) so in dem historischen Datenkataster abgelegt wird, dass zumindest ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug auf Basis des abgespeicherten Referenzpunktes (b1, b2) steuerbar ist.
  2. 2
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der absoluten Position (Pb1) mindestens eines Referenzpunktes (b1) mindestens eine Satellitenempfangseinheit (GPS) vorgesehen ist, deren Empfangsantenne an dem Referenzpunkt des Bearbeitungsgerätes (B) angebracht ist.
  3. 3
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der Position (Pb1) mindestens eines Referenzpunktes (b1) eine Satellitenempfangseinheit (GPS) vorgesehen ist, deren Empfangsantenne an einem Punkt (Pf1) des Fahrzeug (F) angebracht ist, und mindestens ein Sensor (HS, QNS) vorgesehen ist, der die relative Lage des Bearbeitungsgerätes (B) am Fahrzeug (F) bestimmt.
  4. 4
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe einen Höhensensor (HS) aufweist, der die relative Höhenlage des Bearbeitungsgerätes (B) zum Fahrzeug (F) ermittelt.
  5. 5
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe einen Querneigungssenor (QNS) aufweist, der die relative Querneigung des Bearbeitungsgerätes (B) zum Fahrzeug (F) ermittelt.
  6. 6
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit (AWE) aus dem Höhensensor-Signal und/oder aus dem Querneigungssensors-Signal die mittels Satellitennavigation ermittelte absolute Postion eines Punktes (Pf1) am Fahrzeug (F) auf mindestens einen Referenzpunkt (Pb1) am verstellbaren Bearbeitungsgerät (B) zur Bestimmung dessen absoluter Position transformiert.
  7. 7
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das landwirtschaftliche Nutzfahrzeug (LNF) eine Auswerteeinheit (AWE) aufweist, die, unter Verwendung der absoluten Position (Pb1) des Referenzpunktes (b1) und eines weiteren Punktes oder Vektors, eine für den Einsatzzweck des Bearbeitungsgerätes (B) charakteristische Bezugslinie (L1) im terrestrischen Bezugssystem bestimmt.
  8. 8
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bezugslinie (L1) durch den Referenzpunkt (b1) und die Richtung des Geschwindigkeitsvektors (vb1) des Referenzpunktes (b1) gegeben ist.
  9. 9
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bezugslinie (L1) in der Regelelektronik einer automatischen Lenkeinrichtung als Lenksignal weiterverabeitet wird.
  10. 10
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das landwirtschaftliche Nutzfahrzeug (LNF) eine Auswerteeinheit (AWE) aufweist, die eine weitere für den Einsatzzweck des Bearbeitungsgerätes charakteristische Bezugslinie (L2) durch den Referenzpunkt (b1) und einen weiteren Punkt oder Vektor vorzugsweise quer zur bevorzugten Fahrtrichtung und somit annähernd senkrecht zu der ersten Bezugslinie (L1) bestimmt.
  11. 11
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß diese Bezugslinie (L2) durch den Referenzpunkt (b1) und einen zweiten Referenzpunkt (b2) gegeben ist.
  12. 12
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß diese Bezugslinie (L2) zur Bestimmung der Querneigung des Erdbodens und/oder zur Regelung des Bodenabstands und der Querneigung des Bearbeitungsgerätes (B) benutzt wird.
  13. 13
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die beiden Referenzpunkte (b1, b2) in Ruhelage im gleichen Abstand (d) über dem Erdboden befinden und die Neigung der Bezugslinie (L2) der Schräge des Erdbodens (quer zur bevorzugten Fahrtrichtung) entspricht.
  14. 14
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (AS1, AS2) vorgesehen sind den Abstand vom Erdboden von mindestens einem der Referenzpunkte (Pb1) und/oder der Bezuglinie (L1 und/oder L2) zu ermitteln.
  15. 15
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit aus dem Abstand und der Querneigung des Bearbeitungsgerätes (B) die Querneigung des Erdbodens bestimmt, diese bei Positionsänderungen des Arbeitsfahrzeuges laufend aufzeichnet und damit ein dreidimensionales Geländeprofil berechnet.
  16. 16
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung des Geschwindigkeitsvektors (vb1) des Referenzpunktes (b1) den GPS-Daten entnommen, aus zwei zeitlich aufeinanderfolgenden absoluten Positionen des Referenzpunktes (b1) und/oder aus sonstiger Sensorik zur Ermittlung der Geschwindigkeit ermittelt wird.
  17. 17
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung des Geschwindigkeitsvektors (vP1) aus der relativen Position und der relativen Geschwindigkeit des Referenzpunktes (P1) zum Bezugspunkt (Pf1) am Arbeitsfahrzeug und der absoluten Position und Geschwindigkeit (vf1) des Punktes (Pf1) errechnet wird.
  18. 18
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendeten Satellitenempfangsgeräte P-DGPS und/oder den Empfang von erdgebundenen Pseudosatelliten unterstützen.
  19. 19
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich Koppelnavigation, beispielsweise über einen Kreiselkompaß, durchgeführt wird.
  20. 20
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß bei Positionsänderungen des Bearbeitungsgerätes das Gefälle bzw. die Steigung und/oder das Quergefälle mit der Position (Pb1, Pb2, ...) mindestens eines der Referenzpunkte ((b1, b2, ...) verknüpft abgespeichert wird.
  21. 21
    Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das verstellbar angeordnete Bearbeitungsgerät (B) anhand der von der Auswerteeinheit (AWE) ermittelten Werte aktuell ausschließlich anhand der ermittelten Positionsdaten, in Verknüpfung mit einem historischen Datenkataster und/oder weiteren maschinenseitigen Sensoren steuerbar ist.
Independent claims21