EP0815547B2

Method and system for determining dynamic traffic information

Abstract

This record has no abstract on file.

EP0815547B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

Term

Term ended

Expired 12 March 2016, 10.5 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

18 claims: 14 independent, 4 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Ermittlung von dynamischen Verkehrsinformationen mittels Mobilfunk, wobei durch ein in einem Fahrzeug des Mobilfunkteilnehmers vorgesehenes Endgerät eine Fahrzeugselbstortung durchgeführt wird und weitere verkehrsrelevante Attribute automatisch, per Fernabfrage oder manuell erfaßt werden, wobei die gewonnenen Daten über ein Mobilfunk-Telekommunikationsnetz direkt an eine Dienstezentrale weitergeleitet werden, in welcher die Daten weiterverarbeitet werden, wobei im Fahrzeug eine Langzeiterfassung von streckenbezogenen und/oder ereignisbezogenen Verkehrsdaten erfolgt, wobei die Steuerung der Verkehrsdatenerfassung fahrzeugseitig über das Erreichen von virtuellen Erfassungsstellen erfolgt, und in der Dienstezentrale aus den gewonnenen Langzeit-Verkehrsdaten und zusätzlichen, aus anderen Verkehrsdatenerfassungssystemen vorhandenen Daten, eine historische Verkehrsdatenbank erstellt wird, wobei über mobilfunktechnische Netzfunktionen Fahzeuge durch die Dienstzentrale zur Erfassung ausgewählt und zur Steuerung und zur Ermittlung von dynamischen Verkehrsinformationen herangezogen werden
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Dienstezentrale eine Plausibilitätsprüfung der erfaßten Daten und ggf. eine Bestätigungsmeldung der Richtigkeit der Daten oder eine Stornierungsmeldung an ausgewählte Mobilfunkteilnehmer erfolgt.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fernabfrage zumindest teilweise streckenbezogen erfolgt, wobei stationäre und/oder dynamisch variable Erfassungsbereiche definiert werden, in und/oder zwischen denen die Erfassung stattfindet.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest teilweise eine ereignisbezogene Standarderfassung durchgeführt wird, wobei eine Rückmeldung an die Dienstezentrale erst nach Eintritt eines oder mehrerer vordefinierter Ereignisse erfolgt.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassung verkehrsrelevanter Attribute durch Fernabfrage der Dienstzentrale an ausgewählte Fahrzeuge erfolgt, wobei die Auswahl vorzugsweise auf historischen Verkehrsdaten beruht.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dienstezentrale aufbereitete Daten und für ein Verkehrsmanagement abfragerelevante Ereignisse und Informationen an die Endgeräte ein oder mehrerer Mobilfunkteilnehmer und/oder Dritte übermittelt.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine vorübergehende Speicherung von Attributen von zurückgelegten Teilstücken individueller Verkehrsteilnehmer erfolgt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenkommunikation, zwischen Mobilfunkteilnehmer und Mobilfunknetz und umgekehrt, auf einem Signalisierungskanal erfolgt.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß die verkehrsre evanten Attribute mindestens Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie Zeitdaten umfassen.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 9, dadurch gekennzeichnet, daß weiter fahrzeugseitige Attribute wie Funktion des Bremslichts, des ABS, des Nebelscheinwerfers, des Scheibenwischers, des Brems-, Beschleunigungs- und Fahrtrichtungsverhaltens, des Befolgens von Verkehrsempfehlungen und Wetterdaten erfaßt werden.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dienstezentrale zusätzlich aus anderen Verkehrsdatenerfassungssystemen vorhandene Daten nutzt.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erfaßten Verkehrsdaten in der Zentrale mit einer digital gespeicherten Straßenkarte zur Dekkung gebracht werden.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Software für den Betrieb des Endgeräts über Chipkarte, separate mechanische Interfaces oder per Mobilfunk-Interfaces bereitgestellt wird.
  14. 14
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrale eine Optimierung des Erfassungsverfahrens und der Verkehrsflußregelung durch Datenverteilkommunikation mit den Endgeräten erlaubt.
  15. 15
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 14, dadurch gekennzeichnet, daß die gewonnenen Daten über das Mobilfunk-Telekommunikationsnetzvom Fahrzeug direkt an weitere Mobilfunkteilnehmer weitergeleitet werden.
  16. 16
    Einrichtung zur Ermittlung von dynamischen Verkehrsinformationen mittels Mobilfunk, wobei in einem Fahrzeug des Mobilfunkteilnehmers eine Satelliten-Örtungseinheit zur Fahrzeugselbstortung vorgesehen ist, und durch eine Erfassungseinheit weitere fahrzeugseitige und verkehrsreievante Attribute automatisch, per Fernabfrage oder manuell erfaßt werden, wobei eine Mobilfunk-Kommunikationseinheit vorgesehen ist, die die gewonnenen Daten über ein Mobilfunk-Telekommunikationsnetz direkt an eine Dienstezentrale zur Weiterverarbeitung weiterleitet, wobei durch die Erfassungseinheit eine Langzeiterfassung von streckenbezogenen und/oder ereignisbezogenen Verkehrsdaten erfolgt, wobei die Steuerung der Verkehrsdatenerfassung fahrzeugseitig über das Erreichen von virtuellen Erfassungsstellen erfolgt, und in der Dienstezentrale eine historische Verkehrsdatenbank eingerichtet ist, die die gewonnenen Langzeit-Verkehrsdaten und zusätzliche, aus anderen Verkehrsdatenerfassungssystemen vorhandenen Daten enthält, und mobilfunktechnische Netzfunktionen zur Steuerung und zur Ermittlung von dynamischen Verkehrsinformationen anhand von durch die Dienstzentrale ausgewsählten Fahzengen vorgesehen sind.
  17. 17
    Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine automatische Zielführungseinrichtung vorgesehen ist.
  18. 18
    Einrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Notrufendgerät vorgesehen ist.
Independent claims18