EP0809304B1

Optoelectronic converter and process of manufacturing

Abstract

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EP0809304B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

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Expired 7 May 2017, 9.4 years ago.

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10 claims: 6 independent, 4 dependent

  1. 1
    Optoelektronischer Wandler mit mindestens einem Strahlung aussendenden und/oder empfangenden Körper (1), wobei der Wandler eine Trägerplatte (7) mit elektrischen Anschlussflächen (16,17 bzw. 16',17') aufweist, die an einer Oberseite der Trägerplatte (7) angeordnet sind, wobei - die Trägerplatte (7) an der Oberseite eine Ausnehmung (8) mit einer Bodenfläche (9) und daran angrenzenden Seitenwänden aufweist, - der Körper (1) auf der Bodenfläche (9) der Ausnehmung (8) befestigt ist, - zumindest Teilbereiche der Ausnehmung (8) mit Anschlussbahnen (12, 13) zur elektrischen Verbindung zwischen den elektrischen Anschlussflächen (16,17 bzw. 16',17') und elektrischen Kontakten (22,23) des Körpers (1) versehen sind, und - die Ausnehmung (8) derart ausgebildet ist, dass die maximale Höhe des Körpers (1) einschließlich sämtlicher Anschlussleiter (26) kleiner als der Abstand zwischen der Bodenfläche (9) und den elektrischen Anschlussflächen (16,17 bzw. 16',17') ist, dadurch gekennzeichnet, dass - der Körper (1) eine Strahlungsaustritts- und/oder - eintrittsfläche (6) aufweist, die zur Bodenfläche (9) der Ausnehmung (8) hin gerichtet ist, und - die Trägerplatte (7) aus einem zumindest für einen Teil der von dem Körper (1) ausgesandten und/oder empfangenen Strahlung durchlässigen Material besteht, - wobei die Anschlussbahnen (12, 13) zumindest teilweise außerhalb der Strahlungsaustritts- und/oder - eintrittsfläche des Körpers (1) angeordnet sind, und zwar derart, dass ein Strahlungsübergang zwischen dem Körper (1) und der Trägerplatte (7) oder umgekehrt ermöglicht wird.
  2. 2
    Optoelektronischer Wandler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlung aussendende und/oder empfangende Körper (1) ein Halbleiterchip oder eine Polymer-Lumineszenz- oder -Laserdiode ist.
  3. 3
    Optoelektronischer Wandler nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (7) aus einem isolierenden Material besteht oder in den zur elektrischen Verbindung genutzten Teilbereichen der Seitenwände und im Bereich der elektrischen Anschlussflächen (16,17 bzw. 16',17') zumindest teilweise mit einer isolierenden Schicht (15) versehen ist
  4. 4
    Optoelektronischer Wandler nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf den zur elektrischen Verbindung genutzten Seitenwänden der Ausnehmung (8) eine Anzahl von elektrisch leitenden Anschlussbahnen (12, 13) angeordnet sind die mit den elektrischen Kontakten (22, 23) des Körpers (1) in Verbindung stehen und auf der Oberseite der Trägerplatte (7) die elektrischen Anschlussflächen (16,17 bzw. 16',17') bilden.
  5. 5
    Optoelektronischer Wandler nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (7) an ihrer der Oberseite gegenüberliegenden Unterseite ein Mittel zum Fokussieren der Strahlung aufweist.
  6. 6
    Optoelektronischer Wandler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Oberseite gegenüberliegenden Unterseite der Trägerplatte (7) eine weitere Platte (18) vorgesehen ist, die einen anderen Brechungsindex aufweist als die Trägerplatte (7).
  7. 7
    Optoelektronischer Wandler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Platte (18) ein Mittel (21) zum Fokussieren der Strahlung aufweist.
  8. 8
    Optoelektronischer Wandler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) mit einer Abdeckung (27) versehen ist.
  9. 9
    Optoelektronischer Wandler nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , zwischen der Strahlungsaustritts- und/oder -eintrittsfläche (6) des Körpers (1) und der Bodenfläche (9) ein optisches Koppelmedium (29), insbesondere aus Gießharz, angeordnet ist.
  10. 10
    Verfahren zum Herstellen eines optoelektronischen Wandlers, bei dem - an einer Oberseite einer Trägerplatte (7) eine Ausnehmung (8) mit einer Bodenfläche (9) und daran angrenzenden Seitenwänden hergestellt wird,auf Teilbereichen der Ausnehmung (8) und auf der Oberseite der Trägerplatte (7) elektrische Anschlussbahnen (12, 13) aufgebracht werden, die auf der Oberseite der Trägerplatte (7) elektrische Anschlussflächen (16, 17) bilden, - auf der Bodenfläche (9) der Ausnehmung (8) mindestens ein Strahlung aussendender und/oder empfangender Körper (1) befestigt wird, - die elektrischen Anschlussbahnen (12, 13) mit elektrischen Kontakten (22, 23) des Körpers (1) elektrisch leitend verbunden werden, - wobei die Ausnehmung (8) derart bemessen wird, dass die maximale Höhe des Körpers (1) einschließlich sämtlicher Anschlussleiter (26) kleiner als der Abstand zwischen der Bodenfläche (9) und den elektrischen Anschlussflächen (16,17 bzw. 16',17') ist, und - wobei der Körper (1) derart an der Bodenfläche (9) befestigt wird, dass seine Strahlungsaustritts- und/oder - eintrittsfläche (6) zur Bodenfläche (9) der Ausnehmung (8) hin gerichtet ist, - wobei die Trägerplatte (7) aus einem zumindest für einen Teil der von dem Körper (1) ausgesandten und/oder empfangenen Strahlung durchlässigen Material besteht und - wobei die Anschlussbahnen (12, 13) zumindest teilweise außerhalb der Strahlungsaustritts- und/oder - eintrittsfläche des Körpers (1) derart angeordnet werden, dass ein Strahlungsübergang zwischen dem Körper (1) und der Trägerplatte (7) oder umgekehrt ermöglicht wird.
Independent claims10