EP0807749B1

Exhaust system for a motor vehicle as well as motor vehicle

Abstract

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EP0807749B1, drawing sheet 1
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Expired 7 May 2017, 9.4 years ago.

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27 claims: 22 independent, 5 dependent

  1. 1
    Abgasanlage für ein einen Fahrzeugkörper (2, 202) und einen Verbrennungsmotor (6, 206) aufweisendes, eine Längsrichtung definierendes Kraftfahrzeug (1, 201), mit einem mit dem Verbrennungsmotor (6, 206) verbindbaren Auspuff (12, 212) und mit Haltemitteln (27,241) zum Halten des Auspuffs (12, 212) am Fahrzeugkörper (2, 202), wobei der Auspuff (12, 212) mindestens ein deformierbares Leitungselement (16, 18, 21, 216, 218, 221, 224), mindestens ein stromabwärts von diesem angeordnetes Rohr (17, 20, 22, 24, 217, 220, 223, 225, 227) und mindestens einen stromabwärts des deformierbaren Leitungselements (16, 18, 21, 216, 218, 221, 224) angeordneten Schalldämpfers (19, 23, 222, 226, 251) mit einem Gehäuse (45, 65, 255) mit zwei Enden aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. mindestens ein stromabwärts vom deformierbaren Leitungselement (16, 18, 21, 216, 218, 221, 224) angeordnetes Rohr (17, 20, 22, 24, 217, 220, 223, 225, 227) im Wesentlichen eine höchstens 1 mm betragende Wanddicke hat, dass ein metallischer Mantel (47, 67, 257) von dem bzw. jedem stromabwärts des genannten Leitungselements (16, 18, 21, 216, 218, 221, 224) angeordneten Gehäuse (45, 65, 255) eines Schalldämpfers (19, 23, 222, 226, 251) eine im Wesentlichen höchstens 1 mm betragende Wanddicke aufweist und dass die Haltemittel (27, 241) für das bzw. jedes genannte Gehäuse (45, 65, 255) zwei Halter (28, 29, 30, 31, 121, 131, 141, 151, 161, 243, 244, 245, 291) aufweisen, von denen jeder in der Nähe von einem der beiden Enden des Gehäuses (45, 65, 235, 255) angeordnet ist und zwei voneinander in Abstand stehende Verbindungsorgane (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155) mit je einem Gummikörper (102, 112) aufweist.
  2. 2
    Abgasanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Wanddicke des mindestens einen Rohrs (17, 20, 22, 24, 217, 220, 223, 225, 227) im Wesentlichen höchstens 0,8 mm beträgt.
  3. 3
    Abgasanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff (12, 212) entlang der Abgas-Strömung einen ersten Schalldämpfer (19, 222, 251), einen zweiten Schalldämpfer (23, 226) und mindestens ein zwischen den beiden Schalldämpfern (19, 23, 222, 226, 251) angeordnetes Rohr (20, 22, 223, 225) aufweist und dass mindestens ein stromaufwärts des ersten Schalldämpfers (19, 222, 251) angeordnetes Rohr (15, 17) und das bzw. jedes zwischen den beiden Schalldämpfern (19, 23, 222, 226, 251) angeordnete Rohr (20, 22, 223, 225) eine Wanddicke hat, die höchstens gleich dem genannten Wert ist.
  4. 4
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wanddicke des metallischen Mantels (47, 67, 257) des bzw. jedes genannten Gehäuses (45, 65, 255) eines Schalldämpfers (19, 23, 222, 226, 251) im Wesentlichen höchstens 0,8mm beträgt.
  5. 5
    Abgasanlage nacheinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem zu einem Schalldämpfer (19, 23, 222, 226, 251) gehörenden Gehäuse (45, 65, 235, 255) schallabsorbierendes und wärmeisolierendes Material (59, 79, 269) zwischen dem Mantel (47, 67, 257) und einem hohlen Innenraum (60, 80, 270) vorhanden ist und dass dieses Material (59, 79, 269) mindestens 10 mm dick ist.
  6. 6
    Abgasanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (45, 65, 255) des bzw. mindestens eines Schalldämpfers (19, 23, 222, 226, 251) zwei Endwände (48, 49, 68, 69, 258, 259) aufweist, deren Wanddicken im wesentlichen höchstens 1 mm und vorzugsweise höchstens 0,8 mm betragen.
  7. 7
    Abgasanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (45, 65, 235, 255) des bzw. mindestens eines Schalldämpfers (19, 23, 222, 226, 251) zwischen den Endwänden (48, 49, 68, 69, 258, 259) und dem hohlen Innenraum (60, 80, 270) schallabsorbierendes und wärmeisolierendes Material (57, 58, 77, 78) enthält, das mindestens 10 mm und vorzugsweise mindestens 20 mm dick ist.
  8. 8
    Abgasanlage nach Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass das schallabsorbierende und wärmeisolierende Material (57, 58, 59, 77, 78, 79, 267, 268, 269) aus mineralischen Fasern, zum Beispiel aus Basaltwolle und/oder Steinwolle und/oder Glaswolle, besteht und dass das Gehäuse (45, 65, 255) des bzw. mindestens eines Schalldämpfers (19, 23, 222, 226, 251) einen mindestens stellenweise gasdurchlässigen Innenmantel (55, 75, 265) und zwei mindestens stellenweise gasdurchlässige Zwischenwände (50, 51, 70, 71, 260, 261) enthält und dass der Innenmantel (55, 75, 265) und die Zwischenwände (50, 51, 70, 71, 260, 261) zusammen mit dem Mantel (57, 67, 257) und den Endwänden (48, 49, 68, 69, 258, 259) Zwischenräume begrenzen, in denen das schallabsorbierende und wärmeisolierende Material (57, 58, 59, 77, 78, 79, 267, 268, 269) angeordnet ist, wobei der Innenmantel (55, 75, 265) und die Zwischenwände (50, 51, 70, 71, 260, 261) Wanddicken haben, die im wesentlichen höchstens 1 mm und beispielsweise im wesentlichen höchstens 0,8 mm betragen.
  9. 9
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff (12, 212) mindestens ein stromabwärts des genannten Leitungselements (216, 218) angeordnetes, Katalysatormittel (275) enthaltendes Gehäuse (235, 255) aufweist, das einen Mantel (257) mit einer Wanddicke hat, die im wesentlichen höchstens 1 mm und vorzugsweise im wesentlichen höchstens 0,8 mm beträgt.
  10. 10
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (27, 241) für das bzw. jedes Gehäuse (45, 65, 235, 255) mindestens einen Halter (28, 29, 30, 31, 121, 131, 141, 151, 161, 243, 244, 245, 291) aufweisen, der direkt mit dem Gehäuse (45, 65, 235, 255) verbunden ist.
  11. 11
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff (12, 212) zwei deformierbare Leitungselemente (16, 18, 216, 218) aufweist, die stromaufwärts von dem bzw. dem ersten genannten Gehäuse (45, 235) angeordnet und durch ein Rohr (17, 217) miteinander verbunden sind, dessen Wanddicke im Wesentlichen höchstens gleich der genannten maximalen Wanddicke des mindestens einen Rohrs (17, 20, 22, 24, 217, 220, 223, 225, 227) ist.
  12. 12
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Gummikörper (102, 112) jedes Verbindungsorgan (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155) aus synthetischem und/oder natürlichem Gummi besteht und dass die dem bzw. demselben Gehäuse (45, 65, 265) zugeordneten Verbindungsorgane (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155, 165) in einer Projektion auf eine Ebene, auf der das Kraftfahrzeug (1, 201 steht, ein Viereck definieren.
  13. 13
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. jedes Gehäuse (45, 65, 235, 255) eine Achse (46, 66, 256) definiert, und dass die zwei zum gleichen Halter (28, 29, 30, 31, 121, 131, 141, 151, 161, 243, 244, 245, 291) gehörenden Verbindungsorgane (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155) rechtwinklig zur Achse (46, 66, 256) voneinander in Abstand stehen.
  14. 14
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verbindungsorgan (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155, 165) mit dem Gehäuse (45, 65, 235, 255) verbundene Verbindungsmittel (87b, 104, 114) und zum Verbinden mit dem Fahrzeugkörper (2, 202) bestimmte Verbindungsmittel (87c, 104, 115) aufweist.
  15. 15
    Abgasanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gummikörper (102, 112) zwischen den Verbindungsmitteln (87b, 87c, 104, 114, 115) im wesentlichen im Querschnitt voll ist.
  16. 16
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Gummikörper (102, 112) jedes Verbindungsorgan (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155) im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Achse ist und/oder im Querschnitt im Wesentlichen ein regelmässiges Polygon bildet.
  17. 17
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Gummikörper (102, 112) jedes Verbindungsorgan (87, 97, 101, 111, 125, 135, 145, 155) zwei einander abgewandte Auflageflächen aufweist und dass eine von Auflagefläche zu Auflagefläche gemessene, axiale Abmessung des Hauptabschnitts (87a) oder Körpers (102, 112) 50 % bis 150 % des maximalen Durchmesser des Gummikörpers (102, 112) beträgt.
  18. 18
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das stromaufwärts des bzw. des entlang dem Auspuff (12, 212) in der Abgas-Strömungsrichtung ersten Gehäuses (45, 235, 265) angeordnete, deformierbare Leitungselement ausgebildet ist oder dass die stromaufwärts des bzw. des entlang dem Auspuff (12, 212) in der Abgas-Strömungsrichtung ersten Gehäuses (45, 235, 265) angeordneten, deformierbaren Leitungselemente (16, 18, 216, 218) ausgebildet sind, um Längenänderungen bis mindestens 5 mm und beispielsweise bis mindestens 10 mm von mindestens einem festen, sich stromaufwärts des bzw. des ersten Gehäuses (45, 235, 265) befindenden Teil des Auspuffs (12, 212) auszugleichen.
  19. 19
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff (12) mindestens zwei Schalldämpfer (19, 23) und zwischen diesen mindestens ein Rohr (20, 22) und mindestens ein deformierbares Leitungselement (21) aufweist, das eine um mindestens 5 mm und beispielsweise mindestens 10 mm veränderbare Länge hat.
  20. 20
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. jedes deformierbare Leitungselement (16, 18, 21, 216, 218, 221, 224) einen Wellenbalg (33) aufweist und den ganzen stromabwärts von ihm angeordneten Teil des Auspuffs (12, 212) schwingungsmässig vom Verbrennungsmotor (6, 206) entkoppelt.
  21. 21
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (27, 241) ausgebildet sind, um das bzw. mindestens das erste entlang dem Ausspuff (12, 212) in der Abgas-Strömungsrichtung auf das erste deformierbare Leitungselement (16, 216) folgende Gehäuse (45, 235, 255) derart am Fahrzeugkörper (2, 202) zu halten, dass dieses Gehäuse (45, 235) unter der Einwirkung einer konstanten Beschleunigung von 10 m/s 2 oder einer konstanten Kraft von 100 N in irgend einer zur Längsrichtung des Kraftfahrzeuges (1, 201) rechtwinkligen Richtung höchstens 5 mm ausgelenkt wird.
  22. 22
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (27, 241) ausgebildet sind, um das bzw. mindestens das erste entlang dem Auspuff in der Abgas-Strömungsrichtung auf das erste genannte Leitungselement (16, 216) folgende Gehäuse (45, 235, 255) derart am Fahrzeugkörper (2, 202) zu halten, dass dieses Gehäuse (45, 235, 255) unter der Einwirkung einer konstanten Beschleunigung von 10 m/s 2 oder einer konstanten Kraft von 100 N in allen beliebigen Richtungen höchstens 5 mm ausgelenkt wird.
  23. 23
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet dass die Haltemittel (27, 241) ausgebildet sind, um das bzw. mindestens das erste entlang dem Auspuff (12, 212) in der Abgas-Strömungsrichtung auf das erste genannte Leitungselement (16, 216) folgende Gehäuse (45, 235, 255) derart am Fahrzeugkörper (2, 202) zu halten, dass dieses Gehäuse (45, 235, 255) unter der Einwirkung einer konstanten Beschleunigung von 10 m/s 2 oder einer konstanten Kraft von 100 N in allen beliebigen Richtungen höchstens 2 mm ausgelenkt wird.
  24. 24
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (27, 241) ausgebildet sind, um das bzw. mindestens das erste entlang dem Auspuff (12, 212) in der Abgas-Strömungsrichtung auf das erste genannte Leitungselement (16, 216) folgende Gehäuse (45, 235, 255) derart am Fahrzeugkörper (2, 202) zu halten, dass dieses Gehäuse (45, 235, 255) in von den restlichen Teilen des Auspuffs (12, 212) getrennten Zustand durch eine konstante Beschleunigung oder eine konstante Kraft mit der genannten Grösse und beliebiger Richtung höchstens 5 mm und vorzugsweise höchstens 2 mm ausgelenkt wird.
  25. 25
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (27, 241) ausgebildet sind, um das Gehäuse (45, 65, 255) des bzw. mindestens eines Schalldämpfers (19, 23, 122) derart am Fahrzeugkörper (2, 202) zu halten, dass dieses Gehäuse (45, 65 255) beim normalen Betrieb des Kraftfahrzeugs (1, 201) in allen Richtungen höchstens 2 mm und zum Beispiel höchstens 0,5 mm aus einer Ruhelage ausgelenkt wird.
  26. 26
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff (12, 212) einen Katalysator (14, 219) aufweist, dass das bzw. mindestens ein deformierbares Leitungselement (16, 18, 21, 221, 224), das bzw. mindestens ein Rohr (17, 20, 22, 24, 223, 225, 227) mit der genannten Wanddicke und das bzw. jedes Gehäuse (45, 65) eines Schalldämpfers (19, 23, 222, 226) mit einem die genannte Wanddicke aufweisenden Mantel (47, 67) stromabwärts vom Katalysator (14, 219) angeordnet sind.
  27. 27
    Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugkörper (2, 202), einem Verbrennungsmotor (6, 206) und einer Abgasanlage (11, 211) nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff (12, 212) der Abgasanlage (11, 211) mit dem Verbrennungsmotor (6, 206) verbunden ist und dass das bzw. jedes Gehäuse (45, 65, 235, 255) durch die Haltemittel (27, 241) am Fahrzeugkörper (2, 202) gehalten ist.
Independent claims27