EP0806473A2

Bleach activating cyanopyridinium compounds

Abstract

Use of 2- or 4-cyano-pyridinium salts of formula (I) as bleach activators is new. R1 = H, 1-24C alkyl, 2-24C alkenyl, aryl, cyanomethyl or 1-4C-alkoxy-(1-4C)-alkyl; R2-R4 = H, 1-24C alkyl, 2-24C alkenyl, aryl, 1-4C-alkoxy-(1-4C)-alkyl or CN; X = anion; and Y, Z = as for R2-R4; provided that one of Y and Z is CN. Also claimed are washing or cleaning agents containing (a) 2-40 wt.% peroxy compound and (b) 0.1-20 wt.% (I) in a molar ratio of 1500-1:1-2.

EP0806473A2, drawing sheet 1
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18 claims: 1 independent, 17 dependent

  1. 1
    Verwendung der Verbindungen der allgemeinen Formel I als Bleichaktivatoren, worin R 1 Wasserstoff, C 1 - bis C 24 -Alkyl, C 2 -C 24 -Alkenyl, Aryl, Cyanomethyl oder C 1 -C 4 -Alkoxy-C 1 -C 4 -Alkyl bedeutet, R 2 , R 3 und R 4 unabhängig voneinander Wasserstoff, C 1 - bis C 24 -Alkyl, C 2 -C 24 -Alkenyl, Aryl, C 1 -C 4 -Alkoxy-C 1 -C 4 -Alkyl oder Cyano sind, und a) Z Cyano ist, und Y die gleiche Bedeutung hat wie R 2 , R 3 und R 4 , oder b) Y Cyano ist, und Z die gleiche Bedeutung hat wie R 2 , R 3 und R 4 , und X ein Anion ist.
  2. 2
    Verwendung von Verbindungen wie in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R 1 unsubstituiertes C 1 - bis C 10 -Alkyl, Phenyl oder C 2 - bis C 4 -Alkenyl bedeutet.
  3. 3
    Verwendung von Verbindungen wie in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R 2 , R 3 , R 4 und R 5 unabhängig voneinander unsubstituiertes C 1 - bis C 4 -Alkyl, Phenyl, C 2 - bis C 4 -Alkenyl oder Wasserstoff bedeuten.
  4. 4
    Verwendung von Verbindungen wie in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß X Chlorid, Bromid, Iodid, Fluorid, Sulfat, Hydrogensulfat, Carbonat, Hydrogencarbonat, Phosphat, Mono- und Dihydrogenphosphat, Pyrophosphat, Metaphosphat, Nitrat, Methosulfat, Dodecylsulfat, Dodecylbenzolsulfonat, Phosphonat, Methylphosphonat, Methandisulfonat, Methylsulfonat oder Ethansulfonat bedeutet.
  5. 5
    Verwendung von Verbindungen wie in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um N-Alkyl-4-Cyanopyridiniumsalze, die am Ring Wasserstoff und am Stickstoffatom Alkylsubstituenten tragen handelt.
  6. 6
    Verwendung von Verbindungen wie in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um N-Methyl-4-Cyanopyridiniumchlorid, N-Ethyl-4-Cyanopyridiniumchlorid und N-Hexyl-4-Cyanopyridiniumchlorid handelt.
  7. 7
    Wasch- und Reinigungsmittel, enthaltend a) 2 bis 40 Gew.-% einer Peroxyverbindung b) 0,1 bis 20 Gew.-% einer Verbindung nach Anspruch 1 als Bleichaktivator, wobei das molare Verhältnis von Peroxidanion zu Bleichaktivator von 1500 :1 bis 1 : 2 ist.
  8. 8
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Peroxyverbindung in einer Menge von 4 bis 30 Gew.-% vorhanden ist.
  9. 9
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Peroxyverbindung in einer Menge von 10 bis 25 Gew.-% vorhanden ist.
  10. 10
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bleichaktivator in einer Menge von 0.5 bis 10 Gew.-% vorhanden ist.
  11. 11
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bleichaktivator in einer Menge von 1 bis 7.5 Gew.-% vorhanden ist.
  12. 12
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Peroxyverbindung ein anorganisches Material ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Perborat, Percarbonat, Perphosphat, Persilikat und Monopersulfat ist.
  13. 13
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Peroxyverbindung ein organisches Material ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Harnstoffperoxid, Cumolhydroperoxid und t-Butylhydroperoxid ist.
  14. 14
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie 1 bis 80 Gew.-% eines Detergens-Gerüststoffes enthalten.
  15. 15
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, enthaltend eine zur Reinigung wirksame Menge eines Enzyms, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Proteasen, Cellulasen, Lipasen, Amylasen und Mischungen daraus.
  16. 16
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie oberflächenaktive Substanzen in einer Menge von bis zu 50 Gew.-% enthalten.
  17. 17
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie Seifen in einer Menge von bis zu 25 Gew.-% enthalten.
  18. 18
    Zusammensetzungen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Builder in einer Menge von 5 bis 80 Gew.-% enthalten.
Independent claims18