EP0803012B1

Process for producing tissue paper by using a treating agent

Abstract

A polysiloxane-containing treating agent for tissue paper products contains 25 to 95 parts by weight of polyethylene glycol and/or glycerine liquid at room temperature, 5 to 75 parts by weight polysiloxane and 0 to 25 parts by weight water with respect to 100 parts by weight of said mixture. Also disclosed is a process for applying said medium on a tissue paper web and its use.

EP0803012B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 28

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Expired 12 September 2015, 11 years ago.

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22 claims: 17 independent, 5 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Herstellung von Tissuepapierprodukten, dadurch gekennzeichnet, daß man ein polysiloxanhaltiges Behandlungsmittel, welches 25 bis 95 Gewichtsteile, vorzugsweise 30 bis 90 Gewichtsteile wenigstens einer Polyhydroxy-Verbindung, insbesondere wenigstens eines bei Raumtemperatur flüssigen Polyethylenglykols und/oder Glyzerin, 5 bis 75 Gewichtsteile, vorzugsweise 10 bis 70 Gewichtsteile Polysiloxan sowie, bezogen auf 100 Gewichtsteile dieser Mischung, 0 bis 35 Gewichtsteile, vorzugsweise 1 bis 30 Gewichtsteile Wasser enthält, ausgenommen ein Behandlungsmittel, enthaltend 5 Gew.-% eines quaternäre Ammoniumgruppen enthaltenden Polysiloxans der allgemeinen Formel wobei und R 19 eine langkettige C 12 - C 18 -Alkylgruppe ist, auf das Faservlies oder die ,,Tissuebahn" innerhalb der Sieb-/Pressenpartie und/oder Trockenpartie, also bei einer Faserstoffdichte von 20 bis 97 %, bezogen auf das Trockenfasergewicht der Bahn, in einer Menge von 0,01 bis 15 % appliziert und das Faservlies nach der Applikation einer Nachglättung unterzieht.
  2. 2
    Verfahren zur Herstellung von Tissuepapierprodukten, dadurch gekennzeichnet, daß man ein polysiloxanhaltiges Behandlungsmittel, welches 25 bis 95 Gewichtsteile, vorzugsweise 30 bis 90 Gewichtsteile wenigstens einer Polyhydroxy-Verbindung, insbesondere wenigstens eines bei Raumtemperatur flüssigen Polyethylenglykols und/oder Glyzerin, 5 bis 75 Gewichtsteile, vorzugsweise 10 bis 70 Gewichtsteile Polysiloxan sowie, bezogen auf 100 Gewichtsteile dieser Mischung, 0 bis 35 Gewichtsteile, vorzugsweise 1 bis 30 Gewichtsteile Wasser enthält, ausgenommen ein Behandlungsmittel, enthaltend 5 Gew.-% eines quaternäre Ammoniumgruppen enthaltenden Polysiloxans der allgemeinen Formel wobei und R 19 eine langkettige C 12 - C 18 -Alkylgruppe ist, auf das Faservlies oder die Tissuebahn nach der Trockenpartie in der Tissuepapiermaschine und besonders bevorzugt innerhalb der Doubliermaschine bzw. innerhalb der Verarbeitungsmaschine in einer Menge von 0,01 bis 15 % auf die Bahn appliziert und die Bahn nach der Applikation einer Nachglättung unterzieht.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß man das polysiloxanhaltige Behandlungsmittel bei einer Faserstoffdichte von 35 bis 97 %, bezogen auf das Trockenfasergewicht der einlagigen Bahn, in einer Menge von 0,5 bis 10 % appliziert.
  4. 4
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tissuebahn eine mehrlagige Bahn ist und das Behandlungsmittel bei einer Faserstoffdichte von mehr als 90 %, bezogen auf das Trockenfasergewicht, auf wenigstens eine der Außenlagen der mehrlagigen Bahn in einer Menge von 1 bis 7 % appliziert wird.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsmittel auf die mehrlagige Tissuebahn auf beiden Außenlagen in einer Menge von 3 bis 6 % appliziert wird.
  6. 6
    Verfahren nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des Behandlungsmittels in der Tissueerzeugungsmaschine durch Sprühauftrag auf den Pope-Roller unter Erzeugung eines Behandlungsmittelfilms und dessen anschließendem Transfer auf die Tissuebahn während des Aufrollvorgangs erfolgt.
  7. 7
    Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachglättung durch wenigstens einen Durchgang der Tissuebahn durch einen Spalt eines Walzenpaares erfolgt, bei dem eine Walze mit einer Stahloberfläche einer Gegenwalze mit einer Stahl-, Kunststoff-, Papier- oder Gummioberfläche, vorzugsweise einer Kunststoffoberfläche zugeordnet ist.
  8. 8
    Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachglättung durch einen zweimaligen Durchgang der Tissuebahn durch einen Spalt eines Walzenpaares erfolgt, bei dem zuerst eine Walze mit einer Stahloberfläche einer Gegenwalze mit einer Kunststoffoberfläche und dann spiegelbildlich eine Walze mit einer Kunststoffoberfläche einer Gegenwalze mit einer Stahloberfläche zugeordnet ist.
  9. 9
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des Behandlungsmittels auf das Faservlies im Rahmen eines konventionellen Tissueherstellungsprozesses erfolgt.
  10. 10
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des Behandlungsmittels auf das Faservlies im Rahmen einer Durchströmtrocknung bzw. eines TAD-Verfahrens erfolgt.
  11. 11
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches 30 bis 70 Gewichtsteile wenigstens einer Polyhydroxy-Verbindung, insbesondere wenigstens eines bei Raumtemperatur flüssigen Polyethylenglykols und/oder Glyzerins, 30 bis 70 Gewichtsteile Polysiloxan und, bezogen auf 100 Gewichtsteile dieser Mischung, 5 bis 25 Gewichtsteile Wasser enthält.
  12. 12
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es 5 bis 75 Gewichtsteile wenigstens eines Polysiloxans und 25 bis 95 Gewichtsteile eines bei Raumtemperatur flüssigen Polyethylenglykols enthält.
  13. 13
    Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches 10 bis 70 Gewichtsteile, insbesondere 40 bis 60 Gewichtsteile wenigstens eines Polysiloxans sowie 30 bis 90 Gewichtsteile, insbesondere 40 bis 60 Gewichtsteile des Polyethylenglykols enthält.
  14. 14
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches 5 bis 75 Gewichtsteile wenigstens eines Polysiloxans und 25 bis 95 Gewichtsteile Glyzerin enthält.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches 10 bis 70 Gewichtsteile, vorzugsweise 40 bis 60 Gewichtsteile wenigstens eines Polysiloxans und 30 bis 90 Gewichtsteile, insbesondere 40 bis 60 Gewichtsteile Glyzerin enthält.
  16. 16
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, bei welchem die Polyhydroxy-Verbindung aus 20 bis 80, vorzugsweise 30 bis 70 Gewichtsteilen des vorgenannten Polyethylenglykols und 20 bis 80 Gewichtsteilen, vorzugsweise 30 bis 70 Gewichtsteilen des vorgenannten Glyzerins enthält.
  17. 17
    Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5 oder 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches das Polysiloxan mit einer Viskosität von 25 x 10 -6 m 2 /sec bis 20.000.000 x 10 -6 m 2 /sec aufweist.
  18. 18
    Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches das Polysiloxan ein Polydimethylsiloxan ist, welches gegebenenfalls in seiner Seitenkette wenigstens eine Betaingruppe, insbesondere eine Tetraalkylammoniumgruppe, aufweist.
  19. 19
    Verfahren nach Ansprüchen 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, wobei das Polysiloxan ein Polyethersiloxan, insbesondere mit mittleren Trübungspunkten im Bereich von unter 25 °C bis 71°C ist.
  20. 20
    Verfahren nach Ansprüchen 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches weiterhin kosmetische Mittel mit speziellen Eigenschaften, beispielsweise Hautpflegemittel und/oder Hautwirkstoffe auf Basis von Pflanzenextrakten und/oder Riechstoffe, enthält.
  21. 21
    Verfahren nach Ansprüchen 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Behandlungsmittel einsetzt, welches weiterhin Hilfsstoffe wie beispielsweise quaternäre Ammoniumverbindungen und/oder Lösungsvermittler und/oder Naßfestmittel enthält.
  22. 22
    Verwendung eines Behandlungsmittels, welches 25 bis 95 Gewichtsteile, vorzugsweise 30 bis 90 Gewichtsteile wenigstens einer Polyhydroxy-Verbindung, insbesondere wenigstens eines bei Raumtemperatur flüssigen Polyethylenglykols und/oder Glyzerin, 5 bis 75 Gewichtsteile, vorzugsweise 10 bis 70 Gewichtsteile Polysiloxan sowie, bezogen auf 100 Gewichtsteile dieser Mischung, 0 bis 35 Gewichtsteile, vorzugsweise 1 bis 30 Gewichtsteile Wasser enthält, ausgenommen ein Behandlungsmittel, enthaltend 5 Gew.-% eines quaternäre Ammoniumgruppen enthaltenden Polysiloxans der allgemeinen Formel wobei und R 19 eine langkettige C 12 - C 18 -Alkylgruppe ist, für die Behandlung von Tissuepapierprodukten, insbesondere Taschentücher, Kosmetiktüchern, Abschminktüchern, Servietten, Toilettenpapier und Küchentüchern.
Independent claims22