Nova Patents
EP0773008B2

Intervertebral prosthesis

Abstract

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EP0773008B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

Term

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Expired 8 November 2015, 10.9 years ago.

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10 claims: 1 independent, 9 dependent

  1. 1
    Zwischenwirbelimplantat, insbesondere die Form einer Zylinderscheibe annehmend, bestehend aus einem länglichen, einteiligen und elastischen Körper aus Kunststoff mit einer Shore-Härte im Bereich von 70A bis 90A, beispielsweise Polyurethan, mit Deformationseigenschaften, die denen einer Bandscheibe weitgehend ähnlich sind, wobei der Körper formelastisch ist und im kräftefreien Zustand die Form einer Spirale (S) annimmt, wobei die Breite (B) des Körpers im Inneren der Spirale größer ist als bussen, wobei die Breite stetig von innen her abnimmt oder die Breite im Inneren der Spirale an das sich ein die Breite reduzierender Übergangsbereich zu äußeren schmalen Spiralwindungen anschließt, konstant ist, und wobei das Implantat dadurch erhalten wird, dass die Spirale im Spritzgussverfahren hergestellt wird, wobei eine schneckenförmige Gussform im Spiralinneren angegossen wird, damit nach einem Ausrollen der Spirale im kräftefreien Zustand die Spiralwindungen weitestgehend formschlüssig um ein zentrales Mittelstück zu liegen kommen.
  2. 2
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt (H,B) aufweist, dessen Höhe (H) dem zu ersetzenden Zwischenwirbelbereich entspricht.
  3. 3
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spirale eine ebene Grundfläche und/oder eine ebene Deckfläche aufweist.
  4. 4
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spirale wenigstens eine nach aussen gewölbte Grund- und/oder Deckfläche aufweist.
  5. 5
    Implantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Höhen zu Breitenverhältnis des Querschnitts des formelastischen Körpers wenigstens im Zentrum der Spirale so ausgebildet ist, dass der Körper unter Belastung nicht verkantet oder kippt.
  6. 6
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spirale in ihrem Zentrum ein annähernd zylindrisches Mittelstück (1) aufweist, an dem seitlich der formelastische Körper, gegebenenfalls über ein Übergangsglied (2) geringerer Breite, ansetzt, um im kräftefreien Zustand eine formschlüssige Spirale im wesentlichen ohne Zwischenräume zu erzeugen.
  7. 7
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper aus sterilisierbarem Material besteht, wobei das Material vorzugsweise Polyurethan, oder ein Polyurethan-Silicongemisch ist und eine Shore-Härte im Bereich von etwa 80A aufweist.
  8. 8
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper in Spiralform einen Aussendurchmesser (D) annimmt, der den Raum innerhalb des annulus fibrosus im wesentlichen vollständig ausfüllt, wobei der Aussendurchmesser im Bereich zwischen 20 und 30 mm, vorzugsweise im Bereich zwischen 23 und 25,5 mm liegt, sowie vorzugsweise eine Höhe von 5 bis 10 mm aufweist und die Spirale mindestens 3, vorzugsweise 5 Windungen aufweist.
  9. 9
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende (6) der Spirale zusätzlich Versteifungsmittel (7), vorzugsweise in Form eines Bandes, vorgesehen sind, über welches Schubkräfte übertragen werden können, wobei das Band aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise aus Titan, gefertigt ist.
  10. 10
    Impantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Röntgenmarker (8), vorzugsweise in Form von Kugeln oder Fäden vorgesehen sind.