EP0736560A2

Titanium containing catalyst and process for the production of polyester

Abstract

A catalyst comprises (a) a finely dispersed hydrated TiO2, obtd. by hydrolysis, of formula y TiO2.zH2O, or (b) a finely dispersed titanate of compsn. (MenO)x.(TiO2)y.(H2O)z, where (a) and (b) have a high surface, i.e. have crystallite size not above 100 nm and specific surface above 10 m<2>/g, and have a particle/aggregate size below 10 mu m. Me = Li, Na, K, Rb, Cs, Mg, Ca, Sr or Ba; n = 1 when Me is an alkaline earth, or n = 2 when Me is an alkali; x = 0.0001-6; y = 1; z = 0.01-2.

EP0736560A2, drawing sheet 1
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11 claims: 1 independent, 10 dependent

  1. 1
    Katalysator zur Herstellung von Polyestern, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem feindispersen, oberflächenreichen, durch Hydrolyse erhaltenen, hydratisierten TiO 2 der Zusammensetzung         y TiO 2 · z H 2 O wobei   y = 1 z = 0,01 - 2 oder aus einem feindispersen, oberflächenreichen Titanat der Zusammensetzung         (Me n O) x · (TiO 2 ) y · (H 2 O) z wobei   Me = Li, Na, K, Rb, Cs, Mg, Ca, Sr oder Ba n = 1 für Me = Erdalkali und n = 2 für Me = Alkali x = 0,0001 bis 6 y = 1 z = 0,01 bis 2 besteht, und wobei oberflächenreich eine Kristallitgröße von ≦ 100 nm und eine spezifische Oberfläche von > 10 m 2 /g, und feindispers eine Partikel/Aggregatgröße von < 10 µm bedeutet.
  2. 2
    Katalysator gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kristallitgröße 100 m 2 /g und die Partikel/Aggregatgröße ≦ 1 µm beträgt.
  3. 3
    Katalysator gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kristallitgröße unter der Röntgenbeugungs-Bestimmungsgrenze liegt.
  4. 4
    Katalysator gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er durch Hydrolyse von Titanylsulfat und wahlweise Entfernen überschüssiger Säure durch Neutralisation und/oder Waschen oder Behandlung mit Alkali- oder Erdalkalihydroxid bei Raumtemperatur bis Siedetemperatur und Wäsche, gegebenenfalls partielle Umsetzung mit einer Mineralsäure oder Carbonsäure und erneute Wäsche und gegebenenfalls Trocknung erhalten wird.
  5. 5
    Katalysator gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydrolyse des Titanylsulfates eine thermische Hydrolyse ausschließlich mit Wasser ist.
  6. 6
    Verfahren zur Herstellung von Polyestern oder von Copolyestern durch Veresterung von mindestens einem Diol mit mindestens einer Dicarbonsäure oder durch Umesterung von mindestens einem Diol mit mindestens einem Dicarbonsäuredialkylester und nachfolgende ein- oder mehrstufige Polykondensation, dadurch gekennzeichnet, daß die Veresterung oder Umesterung in Gegenwart des Katalysators gemäß Anspruch 1 in einer 0 - 1000 ppm Titan entsprechenden Menge, bezogen auf Dicarbonsäure, erfolgt, und die Polykondensation in Gegenwart des Katalysators gemäß Anspruch 1 in einer 20 - 1000 ppm Titan entsprechenden Gesamtmenge, bezogen auf Dicarbonsäure, erfolgt, und daß unmittelbar vor, während oder nach der Polykondensation eine Phosphor-Sauerstoff-Verbindung in einer 10 - 200 ppm Phosphor entsprechenden Menge, bezogen auf Dicarbonsäure, zugesetzt wird.
  7. 7
    Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator gemäß Anspruch 1 ausschließlich vor oder zu Beginn der Veresterung oder Umesterung zugesetzt wird.
  8. 8
    Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator gemäß Anspruch 1 vor oder zu Beginn der Veresterung oder Umesterung und zusätzlich in einer 10 - 250 ppm Titan entsprechenden Menge, bezogen auf Dicarbonsäure, unmittelbar vor oder zu Beginn der Polykondensation zugesetzt wird.
  9. 9
    Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator gemäß Anspruch 1 ausschließlich unmittelbar vor oder zu Beginn der Polykondensation zugesetzt wird.
  10. 10
    Verfahren gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Veresterung oder Umesterung in Gegenwart einer 20 - 300 ppm Titan entsprechenden Menge des Katalysators gemäß Anspruch 1, bezogen auf Dicarbonsäure, erfolgt.
  11. 11
    Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator gemäß Anspruch 1 als Pulver oder als Suspension in dem dem Polyester zugrunde liegenden Diol dem Polyester-Herstellungsprozeß zugesetzt wird.