Nova Patents
EP0614724B2

Machine tool

Abstract

This record has no abstract on file.

EP0614724B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

Term ended

Expired 5 March 2014, 12.6 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

31 claims: 7 independent, 24 dependent

  1. 1
    Werkzeugmaschine, umfassend ein Maschinengesteil (10), einen am Maschinengestell (10) angeordneten Werkstückträger (48) für ein zu bearbeitendes Werkstück (12), eine am Maschinengestell (10) bewegbar angeordnete Werkzeugspindel (16) zur Aufnahme eines Werkzeugs (14), einen ersten die Werkzeugspindel (16) tragenden Schlitten (18), welcher längs einer ersten Achse (Y) bewegbar und an einem ersten Schlittenträger (20) geführt ist, wobei der erste Schlittenträger (20) als eine erste Mittelöffnung (22) umgebendes Joch ausgebildet ist, dessen Mittelöffnung (22) die Werkzeugspindel (16) in allen Positionen längs ihres maximalen Verfahrwegs längs der ersten Achse (Y) kollisionsfrei durchsetzt, einen längs einer zweiten, quer zur ersten Achse (Y) verlaufenden Achse (X) verfahrbaren und den ersten Schlittenträger (20) umfassenden zweiten Schlitten (26), welcher an einem zweiten Schlittenträger (184, 186) geführt ist, wobei der zweite Schlittenträger (184, 186) Teil des Maschinengestells (10) ist und eine zweite Mittelöffnung (30) aufweist, und wobei die Werkzeugspindel (16) die zweite Mittelöffnung (30) im zweiten Schlittenträger (184, 186) in allen Positionen längs der ersten Achse (Y) und der zweiten Achse (X) kollisionsfrei durchsetzt, und einen ersten und einen zweiten Antrieb (190, 192;88, 90) zur Durchführung einer Relativbewegung zwischen dem Werkzeug (14) und dem Werkstück (12) in Richtung der Achsen (Y, X), dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schlittenträger als eine die zweite Mittelöffnung (30) umgebendes Joch ausgebildet ist, daß der Werkstückträger (48) auf einem in einer dritten Richtung (Z) quer zur ersten und zweiten Richtung (X;Y) verfahrbaren dritten Schlitten (42) gehalten ist, wobei das Maschinengestell (10) ein Längsbett (34) aufweist, längs welchem der dritte Schlitten (42) längs der dritten Achse (Z) verfahrbar ist, daß mindestens der erste Antrieb und der zweite Antrieb zwei parallel zu der jeweiligen Achse (X, Y, Z) ausgerichtete, in einer Querrichtung im Abstand voneinander angeordnete elektrische Linearmotoren (190, 192;88, 90) umfaßt, daß der durch diese Linearmotoren (190, 192;88, 90) bewegbare jeweilige Schlitten (26;18) sich zwischen den beiden Linearmotoren (88, 90;190, 192) erstreckt und daß eine Steuerung (220, 222;118) vorgesehen ist, welche die Linearmotoren (190, 192;88, 90) zum Verfahren des jeweiligen Schlittens (26;18) gleichzeitig betreibt.
  2. 2
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Linearmotoren (88, 90) gemeinsam als eine einzige NC-Achse (Y) betrieben werden.
  3. 3
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Linearmotoren (190, 192) als voneinander unabhängige NC-Achsen (X;Z) ansteuerbar sind.
  4. 4
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Linearmotor (190, 192) ein eigenes Wegmeßsystem (228, 230) zugeordnet ist.
  5. 5
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (26;42) aktiv gesteuert parallel verschiebbar ist.
  6. 6
    Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Linearmotoren (190, 192;88, 90) jeweils beiderseits in äußeren Bereichen des Schlittens (26;18) und eines Schlittenträgers (184, 186;20;290) angeordnet sind.
  7. 7
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Linearmotoren (190, 192;88, 90) an jeweils gegenüberliegenden Außenseiten des Schlittenträgers (184, 186;20) oder des Schlittens (26;18) und seitlich desselben angeordnet sind.
  8. 8
    Werkzeugmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Schlitten (26;18) an zwei zueinander parallelen und im Abstand voneinander verlaufenden Hauptführungen (170, 172;84, 86) geführt ist.
  9. 9
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptführungen (170, 172;84, 86) zwischen den Linearmotoren (190, 192;88, 90) angeordnet sind.
  10. 10
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen Linearmotoren (190, 192;88, 90) jeweils zwischen einer Haupt- (170, 172;84, 86) und einer Zusatzführung (206;108) liegen.
  11. 11
    Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Linearmotoren (190, 192;88, 90) gekühlte Primär- (198;98) und Sekundärteile (200;106) aufweisen.
  12. 12
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlung der Primär- und Sekundärteile (198, 200;98, 106) durch Kühlkanäle (210, 214;114, 116) in Halteelementen (196, 202;100, 104) derselben erfolgt.
  13. 13
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlkanäle (210, 214;114, 116) mit einem Kühlmedium durchströmt sind, welches von einer Kühleinrichtung kühlbar ist.
  14. 14
    Werkzeugmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Schlitten (26;18) durch eine Bremseinrichtung (250, 252;150) festlegbar ist.
  15. 15
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (26) durch zwei in der Querrichtung im Abstand voneinander angeordnete Bremseinrichtungen (250, 252) festlegbar ist.
  16. 16
    Werkzeugmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückträger mit einem Drehantrieb (50) gegenüber dem Maschinengestell (10) um eine Achse (B) drehbar ist.
  17. 17
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb (50) einen Direktantrieb (308) umfaßt.
  18. 18
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb (50) eine Bremseinrichtung (340) aufweist.
  19. 19
    Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb als Drehtisch (50) ausgebildet ist, mit welchem der Werkstückträger (48) um eine Vertikalachse (B) drehbar ist.
  20. 20
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückträger (48) in einer Aufnahme (46) des Drehtisches (50) lösbar und fixierbar ist.
  21. 21
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehtisch (50) auf einem Schlitten (42) sitzt, welcher seinerseits auf einem einen Schlittenträger (290, 292) umfassenden Längsbett (34) des Maschinengestells (10) verfahrbar ist.
  22. 22
    Werkzeugmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Arbeitsraum (400) der Werkzeugmaschine von einer Zelle (402) umschlossen ist und daß eine Begrenzung der Zelle (402) durch mindestens ein an einem der Schlitten (26, 18) gehaltenes und sich von diesem weg in seiner Bewegungsrichtung (X, Y) erstreckendes Schild (410, 412;420) gebildet ist, welches in allen Achsenpositionen des Schlittens (26, 18) sich mindestens bis zu einer Begrenzung (416, 418;434) des Arbeitsraums (400) reicht.
  23. 23
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzung der Zelle (402) durch zwei sich in entgegengesetzte Richtungen erstreckende Schilde (410, 412) gebildet ist.
  24. 24
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein von dem ersten Schlitten (18) getragenes Werkzeug (14) einen Bewegungsspalt (414) zwischen den beiden Schilden (410, 412) durchgreift.
  25. 25
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungsspalt (414) zumindest in einer Richtung durch einen von dem ersten Schlitten (18) bewegbares Schild (420) abgedeckt ist.
  26. 26
    Werkzeugmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugmaschine einen von einer Zelle (402) umschlossenen Arbeitsraum (400) und ein außerhalb der Zelle (402) angeordnetes Werkzeugmagazin (460) aufweist und daß eine zwischen dem Arbeitsraum (400) und dem Werkzeugmagazin (460) liegende Seitenwand (406) der Zelle (402) mit einer Schwingtür (470) versehen ist.
  27. 27
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwingtür als Doppelschwingtür (370) mit zwei Türflügeln (476, 478) versehen ist.
  28. 28
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Türflügel (476, 478) durch Beaufschlagung von dem Werkzeugträger (16) in eine geöffnete Stellung bringbar sind.
  29. 29
    Werkzeugmaschine nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß an den Türflügeln (476, 478) Dämpfungselemente (498, 500) vorgesehen sind.
  30. 30
    Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Türflügel (476, 478) mittels Federelementen (484, 486) in Richtung ihrer geschlossenen Stellung beaufschlagt sind.
  31. 31
    Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Türflügel (476, 478) mit einer Bremseinrichtung (504) versehen ist.
Independent claims31