EP0593901B2

Oligoribonucleotide- and ribozyme-analoguer with terminal 3',3'- and 5',5'-bonds respectively

Abstract

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EP0593901B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 23

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Expired 14 September 2013, 13 years ago.

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10 claims: 8 independent, 2 dependent

  1. 1
    Oligoribonucleotide der Formel I worin R 1 Wasserstoff oder einen Rest der Formel II bedeutet R 2 einen Rest der Formel III bedeutet, B für eine Base, wie natürliche Basen wie Adenin, Thymin, Cytosin, Guanin oder unnatürliche Basen, wie Purin, 2,6-Diaminopurin, 7-Deazaadenin, 7-Deazaguanin, N 4 , N 4 -Ethanacytosin bzw. deren Prodrugformen steht;wobei die Base Uracil oder Cytosin im Oligoribonukleotid enthalten ist;R 3 unabhängig voneinander OH, Wasserstoff oder F bedeutet, höchstens ein R 3 -Rest gleich H ist, und entweder bei allen U-Nukleosiden oder bei sowohl allen U-als auch C-Nukleosiden R 3 gleich F ist;W und W' unabhängig voneinander Sauerstoff oder Schwefel bedeutet;Z und Z' unabhängig voneinander O - ;S - ;C 1 -C 18 -Alkoxy, bevorzugt C 1 -C 8 -Alkoxy, C 1 -C 18 -Alkyl, bevorzugt C 1 -C 8 -Alkyl, NHR 4 , mit R 4 = C 1 -C 18 -Alkyl, oder C 1 -C 4 -Alkoxy-C 1 -C 6 -Alkyl, bevorzugt Methoxyethyl;NR 4 R 5 , worin R 4 wie oben definiert ist und R 5 C 1 -C 18 -Alkyl, bevorzugt C 1 -C 8 -Alkyl bedeutet oder worin R 4 und R 5 zusammen mit dem sie tragenden Stickstoffatom einen 5-6-gliedrigen heterozyklischen Ring bedeutet, der zusätzlich ein weiteres Heteroatom aus der Reihe O, S, N enthalten kann, wie z.B. Morpholin;wobei X steht für OH, H, F, Cl, Br, NH 2 , N 3 , O-C(O)-(C 1 -C 18 )-Alkyl, O-C(O)-(C 2 -C 18 )-Alkenyl, O-C(O)-(C 2 -C 18 )Alkinyl, O-C(O)-(C 6 -C 18 )Aryl, O-(C 1 -C 18 )-Alkyl, O-(C 2 -C 18 )-Alkenyl, O-(C 2 -C 18 )Alkinyl, O-(C 6 -C 18 )Aryl, P(O)YY', wobei Y und Y' wie Z und Z' definiert sind, in Formel II können R 3 und X zusammen einen cyclischen Phosphorsäurediester bilden;bevorzugt steht X für OH, H, F;n eine ganze Zahl von 5-60, bevorzugt 15-25 bedeutet, sowie deren physiologisch verträglichen Salze.
  2. 2
    Oligoribonukleotide der Formel I gemäß Anspruch 1, wobei R 3 bei allen U- und C-Nukleosiden gleich F ist.
  3. 3
    Oligoribonucleotide der Formel I gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß R 2 für einen Rest der Formel III steht und R 1 Wasserstoff bedeutet;R 1 bzw. R 2 für einen Rest der Formeln II bzw. III steht;wobei entweder W oder Z im letzten Fall nicht Sauerstoff bedeuten und X für OH oder H steht.
  4. 4
    Oligoribonucleotide der Formel I gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß W für Sauerstoff steht, oder Z und W beide für Sauerstoff stehen.
  5. 5
    Oligoribonucleotide der Formel I gemäß den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß R 2 für einen Rest der Formel III steht und R 1 Wasserstoff bedeutet.
  6. 6
    Oligoribonucleotide der Formel I nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß diese zusätzlich durch Gruppen substituiert sind, die die intrazelluläre Aufnahme begünstigen, die in vitro oder in vivo als Reportergruppen dienen, und/oder Gruppen, die bei der Hybridisierung des Oligonucleotids an biologische DNA oder RNA diese DNA- oder RNA Moleküle unter Bindung oder Spaltung angreifen.
  7. 7
    Oligoribonucleotide nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ribozym mit synthetischem 5' und/oder 3' Ende resultiert.
  8. 8
    Verfahren zur Herstellung der Oligoribonucleotide der Formel I, gemäß den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man a) eine Nucleotideinheit mit 3'- bzw. 5'-terminaler Phosphor(III)- oder Phosphor(V)-Gruppierungen oder deren aktiviertes Derivat mit einer weiteren Nucleotideinheit mit 3'- bzw. 5'-terminaler freier Hydroxygruppe umsetzt oder b) das Oligonucleotid durch Fragmente in gleicher Weise aufbaut, in den nach (a) oder (b) erhaltenen Oligonucleotiden gegebenenfalls eine oder mehrere zum Schutz anderer Funktionen temporär eingeführte Schutzgruppen abspaltet und die so erhaltenen Oligonucleotide der Formel I gegebenenfalls in ihr physiologisch verträgliches Salz überführt.
  9. 9
    Oligoribonucleotide der Formel I, gemäß den Ansprüchen 1 bis 6 zur Anwendung für hybridisierungschemische, auf der Anlagerung an doppel- oder einzelsträngige Nucleinsäuren beruhende Verfahren der Regulation oder Unterdrückung der biologischen Funktion von Nucleinsäuren sowie zur selektiven Unterdrückung der Expression viraler Genomfunktionen und zur Prophylaxe und Therapie von Virusfunktionen, zur Unterdrückung der Onkogenfunktion und zur Therapie von Krebserkrankungen.
  10. 10
    Arzneimittel enthaltend eine oder mehrere der Verbindungen gemäß den Ansprüchen 1-7, gegebenenfalls zusammen mit physiologisch verträglichen Hilfs- und/oder Trägerstoffen vorzugsweise für die intravenöse oder topische Verabreichung.