EP0509980A2

Method for, in particular accelerated, aerobic microbiological decomposition of biological substances.

Abstract

Verfahren zum, insbesondere beschleunigten, aeroben mikrobiologischen Abbau von biologischen Substanzen, die von einer Deckschichte (3) abgedeckt sind, wobei über Gaszufuhrleitungen (4) gezielt Luft mit Atmosphärenüberdruck, gegebenenfalls mit weiterem Sauerstoffzusatz, zu den biologischen Substanzen einer damit zwangsbelüfteten Ablagerung zugeleitet wird und uber Gasabzugsleitungen (13) Gase von den biologischen Substanzen abgezogen, insbesondere abgesaugt, werden.

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13 claims: 1 independent, 12 dependent

  1. 1
    Verfahren zum, insbesondere beschleunigten, aeroben mikrobiologischen Abbau von biologischen substanzen, z. B. Hausmüll mit biologischen Abfallstoffen, die von einer Deckschichte, z. B. Erdreich, Lehm, Folie, abgedeckt sind, gegebenenfalls gegenüber dem Grundwasser mit zumindest einer Trennschichte, z. B. Lehmschichte, Folie, abgetrennt sind, insbesondere zum Abbruch von mikrobiologischem Abbau mit geruchsbelästigenden Reaktionsprodukten zur zumindest vorübergehenden Geruchstabilisierung, gegebenenfalls zum Verbringen von Altdeponien, wobei über Gaszufuhrleitungen gezielt Luft mit Atmosphärenüberdruck, gegebenenfalls mit weiterem Sauerstoffzusatz, zu den biologischen substanzen einer damit zwangsbelüfteten Ablagerung zugeleitet wird und über Gasabzugsleitungen Gase von den biologischen substanzen abgezogen, insbesondere abgesaugt, werden, dadurch gekennzeichnet, daß über die Gaszufuhrleitungen eine insbesondere um zumindest 5,0 Vol.-%, vorzugsweise um zumindest 10 Vol.-%, geringere Luftmenge, vorzugsweise integriert über Minuten, insbesondere integriert über 5 bis 10 Sekunden, gezielt zugeleitet als über die Gasabzugsleitungen als Gasmenge abgesaugt wird, und daß gegebenenfalls die Gaszufuhrleitung zu den biologischen substanzen gegenüber den nicht gezielt mit Luft beaufschlagten organischen substanzen durch die Gasabzugsleitungen abgegrenzt werden.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gaszufuhrleitungen zu den biologischen substanzen allseitig von Gasabzugsleitungen, insbesondere zur Abgrenzung der zwangsbelüfteten Ablagerung, vorgesehen werden.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gas von einem tieferen Horizont abgesaugt als Luft zugeführt wird.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sauerstoffgehalt, der über die Gaszufuhrleitungen zugeleiteten Luft zumindest in einem Schritt erhöht wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Luft oder das Luftsauerstoffgemisch diskontinuierlich zugeleitet, insbesondere eingeblasen, wird.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Gaszufuhrleitungen zugeführte Luft mit Wasserdampf beladen wird.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß, insbesondere vor der Luftzufuhr, über die Gaszufuhrleitungen und/oder Gasabzugsleitungen Mikroorganismen, z. B. suspendiert in Wasser, den biologischen substanzen zugeführt werden.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß über die Gaszufuhrleitungen und/oder Gasabzugsleitungen Nährstoffe, Spurenelemente od. dgl. zur beschleunigten Fermentation der biologischen substanzen diesen zugeführt werden.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der organischen substanzen und/oder der abgeleiteten Gase gemessen wird, und die Luftzufuhr und/oder Sauerstoffgehalt in Abhängigkeit von der Temperatur gesteuert wird.
  10. 10
    Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei Erreichen einer obereren Temperaturgrenze, vorzugsweise 50° C, insbesondere 70° C, Luft ohne weiteren Sauerstoffzusatz eingeleitet wird, worauf bei Absinken der Temperatur, insbesondere unter 40° C, der Sauerstoffgehalt wieder erhöht wird.
  11. 11
    Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei Erreichen einer oberen Temperaturgrenze, vorzugsweise 50° C, insbesondere 70° C, das abgesaugte Gas, mit Stickstoff und/oder Kohlendioxid angereicherte Gas, insbesondere ihre technischen Gase, über die Gaszufuhrleitungen den biologischen Substanzen zugeführt wird.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die abgesaugten Gase abgefackelt werden.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die abgesaugten Gase über ein Biofilter an die Umwelt abgegeben werden.