EP0504835A2

Protection circuit for electromedical device.

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schaltung zum Schutze eines Patienten, der zur Untersuchung, zur Therapie oder während einer Operation an elektrischen Geräten (z. B: EKG, EEG, EMG) angeschlossen ist. Die Gefahr vor einem tödlichen Stromstoß ist umso größer, je näher eine Leitung am Herzen liegt (Extremgefahr : Herzkatheter). Sie wächst auch mit der Anzahl der zum Patienten führenden Leitungen und mit der Anzahl der zusätzlich angeschlossenen Meß- und Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Computer, Drucker, Bildschirm). Die erfindungsgemäße Schutzschaltung besteht darin, daß zwischen den zum Körper des Patienten führenden Leitungen (1, 2, ...E) spannungsbegrenzende Bauelemente, wie z.B. gegenpolig und parallel geschaltete Gleichrichterdioden (G1, G2, G3 ...Gn) liegen.

EP0504835A2, drawing sheet 1
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Projected expiry passed 18 March 2012, 14.5 years ago.

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10 claims: 7 independent, 3 dependent

  1. 1
    Elektromedizinische Schutzschaltung zur Verhinderung von gefährlichen Strömen im menschlichen Körper durch Leitungskontakt, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen allen zum Körper führenden Leitungen (1, 2, ...E) spannungsbegrenzende Bauelemente (G1, G2, G3 ...Gn) liegen.
  2. 2
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als spannungsbegrenzende Bauelemente Halbleiter (z. B. Gleichrichter, Schottky-Dioden oder Transistoren) verwendet werden und jeweils zwei Bauelemente gegenpolig parallel geschaltet sind.
  3. 3
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Patient an einer Stelle, z.B. an einem Bein, mit dem Erdleiter (E) verbunden ist.
  4. 4
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei jeder Zuleitung zwischen den Geräteauslaßstellen (A, A1, A2 ...An) und den Spannungsbegrenzern (G1, G2, G3, ....Gn) ein Strombegrenzungswiderstand (Rs1, Rs2, ....Rsn) liegt.
  5. 5
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Spannungsbegrenzern (G1, G2, G3 ... Gn) und dem Körper des Patienten je ein strombegrenzender Vorwiderstand (Rv1, Rv2 ... RvE) liegt.
  6. 6
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Spannungsbegrenzer (Ga, Gb, ...Gn) parallel geschaltet werden und dazwischen jeweils ein zusätzlicher Strombegrenzungswiderstand (Rsa, Rsb....Rsn) liegt.
  7. 7
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsbegrenzer bei Gas- oder Flüssigkeitsleitungen jeweils an der Rohr-Innenwand angeschlossen sind, die in einer begrenzten Länge mit einer elektrisch leitenden Schicht versehen ist.
  8. 8
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Patienten führenden Leitungen über einen gemeinsamen Verteilerkasten führen, in dem die Schutzschaltung untergebracht ist und an dem sowohl die einzelnen medizinischen Geräte, wie auch die zum Patienten führenden Leitungen mittels Steckvorrichtungen angeschlossen sind.
  9. 9
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die medizinischen Geräte über einen Trenntransformator (TR) gespeist werden und die Sekundärleitungen an einem Isolationsüberwachungsgerät angeschlossen sind.
  10. 10
    Elektromedizinische Schutzschaltung nach einem dervorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Trenntransformator (TR), Isolationsüberwachung und der Verteilerkasten nach Anspruch 8 in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind, an dem sowohl die einzelnen Geräte (G1, G2 ..,Gn), wie auch die zum Patienten führenden Leitungen (1, 2 ...E) mittels Steckvorrichtungen angeschlossen sind.
Independent claims10