EP0502013B1

Use of heterocyclic compounds as bleach activators or optical lighteners in washing and cleaning agents.

Abstract

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EP0502013B1, drawing sheet 1
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Expired 13 November 2010, 15.9 years ago.

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13 claims: 3 independent, 10 dependent

  1. 1
    Verwendung von heterocyclischen Verbindungen der allgemeinen Formel I in der die Variablen folgende Bedeutung haben X   O, S oder die Gruppierung N-R³, wobei R³ für Wasserstoff, C₁-C₂₅-Alkyl, C₁-C₂₅-Acyl oder eine Arylgruppe mit bis zu 12 C-Atomen steht, Y   H oder N, R¹   für X = S oder N-R³ Wasserstoff, eine C₁-C₂₅-Alkyl- oder C₂-C₂₅-Alkenylgruppe oder ein Phenylrest, der zusätzlich durch eine oder zwei C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy-, Hydroxyl-, Carboxyl-, Sulfo-, Amino-, C₁-C₄-Acyl-amino-, Nitro- oder Cyanogruppen oder Chlor- oder Bromatome substituiert sein kann, wobei bei zwei Substituenten diese gleich oder verschieden sein können, R¹   für X = 0 Phenyl, o-, m- oder p-Tolyl, p-Chlorphenyl, m-Nitrophenyl, m-Methoxyphenyl oder m-Methylsulfonylphenyl, R²   für X = S oder N-R³ Wasserstoff, eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy-, Hydroxyl-, Carboxyl-, Sulfo-, Amino- oder C₁-C₄-Acylaminogruppe oder ein Chlor- oder Bromatom und R²   für X = 0 Wasserstoff als Bleichaktivatoren oder optische Aufheller in Wasch- und Reinigungsmitteln.
  2. 2
    Verwendung von heterocyclischen Verbindungen I nach Anspruch 1, bei denen X ein Sauerstoffatom bezeichnet, R¹ die für den Fall X = O angegebene Bedeutung hat und R² für Wasserstoff steht.
  3. 3
    Verwendung von heterocyclischen Verbindungen I nach Anspruch 1, bei denen X Schwefel oder die Gruppierung N-R³ bezeichnet und R¹ und R² die für den Fall X = S oder N-R³ angegebenen Bedeutungen haben.
  4. 4
    Verwendung von heterocyclischen Verbindungen I nach Anspruch 3, bei denen R¹ für Wasserstoff, für C₁-C₁₀-Alkylgruppe oder für einen Phenylrest steht, der zusätzlich durch eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy-, Hydroxyl-oder Nitrogruppe substituiert sein kann.
  5. 5
    Verwendung von heterocyclischen Verbindungen I nach Anspruch 3 oder 4, bei denen R² Wasserstoff, eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy- oder Hydroxylgruppe bedeutet.
  6. 6
    Verfahren zum Waschen und Reinigen, dadurch gekennzeichnet, daß man dabei heterocyclische Verbindungen der allgemeinen Formel I in der die Variablen folgende Bedeutung haben X   O, S oder die Gruppierung N-R³, wobei R³ für Wasserstoff, C₁-C₂₅-Alkyl, C₁-C₂₅-Acyl oder eine Arylgruppe mit bis zu 12 C-Atomen steht, Y   CH oder N, R¹   für X = S oder N-R³ Wasserstoff, eine C₁-C₂₅-Alkyl- oder C₂-C₂₅-Alkenylgruppe oder ein Phenylrest, der zusätzlich durch eine oder zwei C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy-, Hydroxyl-, Carboxyl-, Sulfo-, Amino-, C₁-C₄-Acylamino-, Nitro- oder Cyanogruppen oder Chlor- oder Bromatome substituiert sein kann, wobei bei zwei Substituenten diese gleich oder verschieden sein können, R¹   für X = 0 Phenyl, o-, m- oder p-Tolyl, p-Chlorphenyl, m-Nitrophenyl, m-Methoxyphenyl oder m-Methylsulfonylphenyl, R²   für X = S oder N-R³ Wasserstoff, eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy-, Hydroxyl-, Carboxyl-, Sulfo-, Amino- oder C₁-C₄-Acylaminogruppe oder ein Chlor- oder Bromatom und R²   für X = O Wasserstoff als Bleichaktivatoren oder optische-Aufheller verwendet.
  7. 7
    Verfahren zum Waschen und Reinigen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man dabei Verbindungen I verwendet, bei denen X ein Sauerstoffatom bezeichnet, R¹ die für den Fall X = O angegebene Bedeutung hat und R² für Wasserstoff steht.
  8. 8
    Verfahren zum Waschen und Reinigen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man dabei Verbindungen I verwendet, bei denen X Schwefel oder die Gruppierung N-R³ bezeichnet und R¹ und R² die für den Fall X = S oder N-R³ angegebenen Bedeutungen haben.
  9. 9
    Verfahren zum Waschen und Reinigen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man dabei Verbindungen I verwendet, bei denen R¹ für Wasserstoff, für C₁-C₁₀-Alkylgruppe oder für einen Phenylrest steht, der zusätzlich durch eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy-, Hydroxyl- oder Nitrogruppe substituiert sein kann.
  10. 10
    Verfahren zum Waschen und Reinigen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß man dabei Verbindungen I verwendet, bei denen R² Wasserstoff, eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy- oder Hydroxylgruppe bedeutet.
  11. 11
    Verfahren zum Waschen und Reinigen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man dabei Verbindungen I verwendet, bei denen R² Wasserstoff, eine C₁-C₄-Alkyl-, C₁-C₄-Alkoxy- oder Hydroxylgruppe bedeutet.
  12. 12
    Verfahren zum Waschen und Reinigen nach den Ansprüchen 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß man hierzu Zubereitungen verwendet, die 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge der Zubereitung, einer oder mehrerer heterocyclischer Verbindungen I enthalten.
  13. 13
    Wasch- und Reinigungsmittel, dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge der Zubereitung, einer oder mehrerer heterocyclischer Verbindungen der allgemeinen Formel I gemäß den Ansprüchen 1 bis 5 enthalten.
Independent claims13