EP0445624B1

Photopolymerisable composition and recording material produced therefrom

Abstract

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EP0445624B1, drawing sheet 1
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Expired 26 February 2011, 15.6 years ago.

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12 claims: 1 independent, 11 dependent

  1. 1
    Photopolymerisierbares Gemisch, das als wesentliche Bestandteile a) ein polymeres Bindemittel b) eine radikalisch polymerisierbare Verbindung mit mindestens einer polymerisierbaren Gruppe und c) einen photoreduzierbaren Farbstoff enthält, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner    d) ein Dicyclopentadienyl-bis-2,4,6-trifluorphenyl-titan oder -zirkon enthält.
  2. 2
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich    e) eine durch Strahlung spaltbare methylverbindung enthält.
  3. 3
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß mindestens einer der Cyclopentadienylreste substituiert ist.
  4. 4
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die radikalisch polymerisierbare Verbindung ein Acryl- oder Alkacrylsäureester mit mindestens einer bei Belichtung in Gegenwart des photoreduzierbaren Farbstoffs photooxydierbaren Gruppe ist.
  5. 5
    Gemisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die photooxydierbare Gruppe eine Amino-, Harnstoff-, Thio- oder Enolgruppe ist.
  6. 6
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der photoreduzierbare Farbstoff ein Xanthen-, Thiazin-, Pyronin-, Porphyrin- oder Acridinfarbstoff ist.
  7. 7
    Gemisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die durch Strahlung spaltbare Trihalogenmethylverbindung ein s-Triazin, das durch mindestens eine Trihalogenmethylgruppe und ggf. eine weitere Gruppe substituiert ist, oder ein Aryltrihalogenmethylsulfon ist.
  8. 8
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es als Photoinitiator ferner eine als Photoinitiator wirksame Acridin-, Phenazin- oder Chinoxalinverbindung enthält.
  9. 9
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel wasserunlöslich und in wäßrig-alkalischen Lösungen löslich ist.
  10. 10
    Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es 10 bis 80 Gew.-% polymerisierbare Verbindung, 20 bis 90 Gew.-% polymeres Bindemittel und 0,05 bis 20 Gew.-%, bezogen auf die nichtflüchtigen Bestandteile des Gemischs, an strahlungsaktivierbaren Polymerisationsinitiatoren enthält.
  11. 11
    Photopolymerisierbares Aufzeichnungsmaterial mit einem Schichtträger und einer photopolymerisierbaren Schicht, dadurch gekennzeichnet, daß die photopolymerisierbare Schicht aus einem Gemisch gemäß Anspruch 1 besteht.
  12. 12
    Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es auf der photopolymerisierbaren Schicht eine weitere, transparente, für Luftsauerstoff wenig durchlässige Schicht enthält, die in einer Entwicklerflüssigkeit für die photopolymerisierbare Schicht löslich ist.
Independent claims12