Nova Patents
EP0444015A2

Wheel axle steering for railway bogies.

Abstract

Radsatzsteuerung für Triebdrehgestelle mit zwei Radsätzen 11,11′, deren innere und äußere Achslager über je einen Radsatzführungshebel 5,5A,5′,5A′ mit je einem Arm eines am Drehgestellrahmen 32 um eine lotrechte Achse schwenkbar gelagerten Steuerungshebel 2 bzw. 2A verbunden sind, der zur Optimierung einer Zwangssteuerung der Radsätze entweder mit seinem einen Arm über einen Längslenker 1 mit einem, im Lokkasten 34 vorgesehenen Drehwelle 6 verbunden ist, welche im Fahrzeugaufbau 34 angeordnet ist.

EP0444015A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 2

Term

Term ended

Projected expiry passed 19 February 2011, 15.6 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Projected expiry
  5. Today

5 claims: 1 independent, 4 dependent

  1. 1
    Radsatzsteuerung für Drehgestelle von Schienenfahrzeugen, insbesondere Triebdrehgestelle, wobei das Drehgestell zwei Radsätze aufweist, deren innere und äußere Enden bzw. Achslager über je einen Radsatzführungshebel mit je einem Arm eines vorzugsweise gemeinsamen, am Drehgestellrahmen um eine vorzugsweise lotrechte Achse schwenkbar gelagerten doppelarmigen Hebel verbunden sind, wobei die doppelarmigen Hebel über eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende Drehwelle verbunden sind, an welche die beiden doppelarmigen Hebel vorzugsweise durch je einen Lenker angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehwelle (6) im Fahrzeugaufbau (34) vorgesehen ist.
  2. 2
    Radsatzsteuerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehwelle (6) an ihren beiden Enden je einen nach unten ragenden Hebel (7) aufweist, an welchen der Längslenker (1 bzw. 1A) des jeweiligen doppelarmigen Hebels (2 bzw. 2A) angeschlossen ist.
  3. 3
    Radsatzsteuerung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der den doppelarmigen Hebel (2 bzw. 2A) mit dem nach unten ragenden Hebel (7) der Drehwelle (6) verbindende Längslenker (1 bzw. 1A) jeweils am äußeren Ende des außenliegenden Armes des doppelarmigen Hebels (2 bzw. 2A) gelenkig angeschlossen ist, wobei der benachbarte Radsatzführungshebel (5′ bzw. 5A′) zwischen dem Gelenkzapfen (3 bzw. 3A) des doppelarmigen Hebels (2 bzw. 2A) und dem Gelenk (8 bzw. 8A) angelenkt ist.
  4. 4
    Radsatzsteuerung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Radsatzführungshebel (5′ bzw. 5A′) von der Anlenkstelle der Längslenker (1 bzw. 1A) am doppelarmigen Hebel (2 bzw. 2A) weiter entfernt als vom Drehzapfen (3 bzw. 3A) des doppelarmigen Hebels (2 bzw. 2A) sind.
  5. 5
    Radsatzsteuerung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Anlenkung des dem Längslenker (1 bzw. 1A) abgekehrten Radsatzführungshebels (5 bzw. 5A) vom Zapfen (3 bzw. 3A) des doppelarmigen Hebels (2 bzw. 2′) am Drehgestellrahmen (19) kleiner als der Abstand zwischen Zapfen (3 bzw. 3A) des doppelarmigen Hebels (2 bzw. 2A) zum Gelenk (8 bzw. 8A) der Längslenker (1 bzw. 1A) ist.