EP0443419B1

Device for determining pricing of articles.

Abstract

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EP0443419B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

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Expired 13 February 2011, 15.6 years ago.

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22 claims: 1 independent, 21 dependent

  1. 1
    Einrichtung für die Ermittlung des Verkaufspreises von Waren, insbesondere in Selbstbedienungs-Verkaufsstätten angebotenen Waren, mit a) wenigstens einer Elektronik, die aufgrund von die Waren kennzeichnenden Identifikationsmerkmalen den Verkaufspreis ermittelt, b) wenigstens einer Videokamera, die auf eine Präsentationsfläche gerichtet ist, welche die Ware vorübergehend trägt und c) einem Bildspeicher für der Warenidentifikation dienende Bilder, dadurch gekennzeichnet,daß d) der Videokamera (14, 14′) ein Digitalisierer (18) zugeordnet ist, der das von der Videokamera (14, 14′) empfangene Warenbild digitalisiert, e) der Bildspeicher (20) oder mehrere Bildspeicher für eine Speicherung von digitalisierten Vergleichsgesamtbildern der Waren (12, 26) und/oder Merkmalen der Waren (12, 26) ausgebildet ist, und f) ein die auf der Präsentationsfläche (11, 25) liegende Ware (12, 26) durch Vergleich ihres digitalisierten Gesamtbildes und/oder durch Vergleich von Merkmalen mit den im Bildspeicher (20) enthaltenen Vergleichsbildern erkennender Vergleicher (19) vorgesehen ist, der die Identifikationssignale liefert.
  2. 2
    Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Präsentationfläche durch die Lastplatte (11) einer Waage (1) mit einem Gewichtssensor gebildet ist, dessen dem Gewicht der auf der Lastplatte (11) liegenden Ware (12) entsprechenden Ausgangssignale der Waagen-Elektronik (13) zugeführt werden.
  3. 3
    Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine die richtige Positionierung der Ware (12, 26) für die Bilderfassung unterstützende Form der Präsentationsfläche (11, 25) und/oder Hilfsmittel (40,41,42) für eine richtige Positionierung.
  4. 4
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch wenigstens eine auf die Präsentationsfläche (11, 25) gerichtete Beleuchtungseinrichtung (31).
  5. 5
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch der Beleuchtungseinrichtung (31) und/oder der Videokamera (14′) zugeordnete, vorzugsweise sequenziell einschaltbare Farbfilter (32).
  6. 6
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine in die Videokamera (14′) integrierte Elektronik (34, 35, 44) für eine Vorauswahl aufgrund von bekannten, in der Elektronik gespeicherten Merkmalen der Ware.
  7. 7
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Videokameras (14, 14′) mit unterschiedlicher Blickrichtung auf die Präsentationsfläche (11, 25) räumlich versetzt angeordnet sind.
  8. 8
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest jeder die Ware (12, 26) für eine erstmalige Identifikation tragenden Präsentationsfläche (11, 25) eine Ausgabeeinrichtung (23) zugeordnet ist, welche die identifizierte Ware bildlich und/oder schriftlich und/oder akustisch anzeigt.
  9. 9
    Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (23) Mittel zur Ausgabe des Verkaufspreises der Ware und/oder des Verkaufspreises pro Gewichtseinheit aufweist.
  10. 10
    Einrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (23) einen Bildschirm aufweist, auf dem das im Speicher (20) enthaltene Bild der vom Vergleicher (19) identifizierten Ware (12, 26) und/oder der Warenname und/oder der Preis pro Gewichtseinheit und/oder das Gewicht der auf der Präsentationsfläche (11, 25) liegenden Ware (12, 26) und/oder der zu zahlende Betrag erscheint.
  11. 11
    Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung Audio-Ausgabemittel aufweist, die über einen Lautsprecher (24) den Namen der vom Vergleicher (19) identifizierten Ware (12, 26) und/oder den zu zahlenden Betrag und/oder den Preis pro Gewichtseinheit und/oder das Gewicht akustisch anzeigen.
  12. 12
    Einrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine den Audio-Ausgabemitteln (24) zugeordnete Lautstärkensteuerung und/oder Wiederholungssteuerung.
  13. 13
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (23) vom Kunden zu aktivierende Mittel zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben über die Ware (12, 26) und/oder von Transaktionsdaten aufweist.
  14. 14
    Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zu aktivierenden Mittel wenigstens eine Taste und/oder eine Spracherkennungselektronik aufweisen.
  15. 15
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Präsentationsfläche (11, 25) ein Lese- und Schreibgerät (6) für die Transaktion zumindest des Verkaufspreises auf eine Kunden-Identitätskarte (5) zugeordnet ist.
  16. 16
    Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Lese- und Schreibgeräte (6) über wenigstens eine Datenleitung (10) mit einem Rechner (8) verbunden sind.
  17. 17
    Einrichtung nach Anspruch 15 oder 16, gekennzeichnet durch wenigstens eine Station (7) zur Abfrage mittels der Kunden-Identifikationskarte (5) der in dieser oder im Rechner (8) aufgrund der bereits erfolgten Warenidentifikation gespeicherten Transaktionsdaten.
  18. 18
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl jede Waage (1) als auch jedes Erfassungsgerät (3) selbstständig funktionsfähig ist.
  19. 19
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl jede Waage (1) und jedes Erfassunggerät (3) als auch jedes Lese- und Schreibgerät (6) und jede Abfragestation (7) eine einen Anschluß im Verbund gestattende Systemfähigkeit haben.
  20. 20
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch eine Leseeinrichtung (28), mittels deren von Datenträgern (27), auf denen die digitalisierten Identifikationsbilder verschiedener Waren gespeichert sind, diese Bilddaten in den Bildspeicher (20) eingebbar sind.
  21. 21
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch eine mit einer Waage (1) oder einem Erfassunggerät (3) verbundene oder verbindbare Eingabeeinrichtung (30, 30′) zur Dateneingabe für die Anfertigung von Vergleichsbildern mittels der der Waage (1) oder dem Erfassungsgerät (3) zugeordneten Videokamera (14, 14′) und zur Steuerung der zugehörigen Elektronik.
  22. 22
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine Vergleichseinrichtung für die an der Kasse (2) ermittelten Angaben zu den einzelnen Waren mit den der Kunden-Identitätskarte (5) gespeicherten Angaben zu diesen Waren.
Independent claims22