EP0440112A2

Infrared filter disc for radiation detectors.

Abstract

Infrarotfilterscheiben für Strahlungsdetektoren, insbesondere für passive Infrarotdetektoren, weisen eine verbesserte Undurchlässigkeit für Störlicht auf, wenn sie aus einem für Infrarot-Strahlung durchlässigen Kunststoff bestehen, der Zinksulfidpartikel mit einer Partikelgröße im Bereich von 0,5 µm bis 50 µm, vorzugsweise in einer Konzentration von ca. 13 Gewichtsprozent, gleichmäßig darin verteilt, enthält. Die Streuwirkung der Pigmentpartikel wird noch verbessert, wenn die Oberfläche der Infrarotstreulichtscheiben eine Oberflächenrauhigkeit von circa 1 µm aufweist. Diese bewirkt eine zusätzliche Streuung von Licht mit einer Wellenlänge von < 2 µm, läßt jedoch Licht mit einer Wellenlänge von 4 µm bis 15 µm ungehindert passieren. Vor dem Vermischen sollte das Zinksulfid so gesiebt werden, daß eine Korngröße erhalten wird, die in dem gewünschten Bereich liegt.

EP0440112A2, drawing sheet 1
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8 claims: 2 independent, 6 dependent

  1. 1
    Infrarotfilterscheibe für Strahlungsdetektoren, welche ein strahlungsundurchlässiges Gehäuse mit einer Eintrittsöffnung für die Strahlung und ein Sensorelement, das in Abhängigkeit von der Intensität der auftreffenden Strahlung ein elektrisches Signal abgibt, aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem für Infrarot-Strahlung durchlässigen Kunststoff besteht, der Zinksulfidpartikel mit einer Partikelgröße von 0,5 µm bis 50 µm gleichmäßig darin verteilt enthält.
  2. 2
    Infrarotfilterscheibe Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie Zinksulfidpartikel in einer Menge von 1 bis 80 Gewichtsprozent, vorzugsweise von 2 bis 50 Gewichtsprozent, insbesondere von 5 bis 30 Gewichtsprozent, besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 13 Gewichtsprozent, enthält.
  3. 3
    Infrarotfilterscheibe gemäß einem der Patentansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie Zinksulfidpartikel mit einer Partikelgröße von 0,5 µm bis 5 µm, vorzugsweise von 0,5 µm bis 2 µm, enthält.
  4. 4
    Infrarotfilterscheibe gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Oberflächenrauhigkeit von etwa 1 µm aufweist.
  5. 5
    Infrarotfilterscheibe gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Polyethylen besteht.
  6. 6
    Infrarotfilterscheibe gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Fluor-Chlor-Kohlenwassertoff-Polymer, vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen besteht.
  7. 7
    Verwendung der Infrarotfilterscheibe gemäß Patentanspruch 5 als strahlungsdurchlässiges Fenster zum Verschluß der Strahlungseintrittsöffnung eines passiven Infrarot-Eindring-Detektors.
  8. 8
    Verwendung der Infrarotfilterscheibe gemäß Patentanspruch 6 als strahlungsdurchlässiges Fenster zum Verschluß der Strahlungseintrittsöffnung eines Flammenmelders.