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EP0395902A2

Liquid disinfectant concentrate.

Abstract

Die Erfindung betrifft ein flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat, das als Aktivsauerstoffkomponente Peroxymonoschwefelsäure und/oder deren Salze enthält. Als Tensidkomponente enthält das Konzentrat überwiegend oder ausschließlich i) primäre oder sekundäre Alkylsulfonsäure mit einer linearen, verzweigten oder zyklischen Alkylgruppe, die 6 bis 18 Kohlenstoffatome enthält, und/oderii) aromatische Sulfonsäuren der Formel in der R eine verzweigte oder linearer Alkylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen ist und m und n jeweils 0 oder 1 mit der Maßgabe sind, daß die Summe m + n entweder 1 oder 2 ist, und/oderiii) Salze dieser Sulfonsäuren. Weiterhin enthält das Konzentrat Wasser und gegebenenfalls Stabilisatoren, Mittel zur Verbesserung der fungiziden Wirksamkeit und weitere übliche Zusatzstoffe.

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21 claims: 13 independent, 8 dependent

  1. 1
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat, dadurch gekennzeichnet, daß es A) als Aktivsauerstoffkomponente Peroxymonoschwefelsäu­re und/oder deren Salze, B) als Tensidkomponente überwiegend oder ausschließ­lich i) primäre oder sekundäre Alkylsulfonsäuren mit einer linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylgruppe, die 6 bis 18 Kohlenstoffatome enthält, und/oder ii) aromatische Sulfonsäuren der Formel in der R ein verzweigter oder linearer Alkylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen ist und m und n jeweils 0 oder 1 mit der Maßgabe sind, daß die Summe m + n entweder 1 oder 2 ist, und/oder iii) Salze dieser Sulfonsäuren sowie Wasser und gegebenenfalls Stabilisatoren, Mittel zur Verbesserung der fungiziden Wirksamkeit und weitere übliche Zusatzstoffe enthält.
  2. 2
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivsauerstoff­komponente A) in Form eines Gemisches aus KHSO₅, K₂SO₄ und KHSO₄ (Caroat) enthalten ist.
  3. 3
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentra­tion der Aktivsauerstoffkomponente A) zwischen 1 Gew.% und Löslichkeitsgrenze liegt.
  4. 4
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration der Aktivsauerstoffkomponente A) 5 bis 15 Gew.% beträgt.
  5. 5
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die primären oder sekundären Alkylsulfonsäuren B) i) 8 bis 16 Kohlenstoffatome in der Alkylgruppe enthalten.
  6. 6
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Formel der aromatischen Sulfonsäure B) ii) die Gruppe R ein linearer Alkylrest mit 10 bis 16 Kohlenstoffatomen ist.
  7. 7
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Formel der aromatischen Sulfonsäure B) ii) die Summe m + n = 2 ist.
  8. 8
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Formel der aromatischen Sulfonsäure B) ii) die Alkylreste R in p-Stellung zur Ethersauerstoff­brücke angeordnet sind.
  9. 9
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sulfonsäuresalze B) iii) Alkali-, Erdalkali­und/oder Ammoniumsalze sind.
  10. 10
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es die Tensidkomponente B) in einer Menge von 0,1 bis 200 %, bezogen auf das Gewicht der Aktivsauer­stoffkomponente A), enthält.
  11. 11
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es nicht mehr als 0,5 Gew.% Chlorid enthält.
  12. 12
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,005 bis 0,5 Gew.% Chlorid enthält.
  13. 13
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es 40 bis 90 Gew.% Wasser enthält.
  14. 14
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als Stabilisatoren Phosphonsäuren, insbesondere 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure, Morpholinomethan-Di­phosphonsäure oder Amino-tris-methylenphosphonsäure, Pyridincarbonsäuren, insbesondere Pyridin-2,6-dicarbon­säure, Pyrollidoncarbonsäuren, insbesondere 2-Pyrolli­don-5-carbonsäure und/oder deren Salze enthält.
  15. 15
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es Stabilisatoren in einer Konzentration von 0,01 bis 2 Gew.% enthält.
  16. 16
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als Mittel zur Verbesserung der fungiziden Wirksamkeit N-Octylisodiazol-3-on und/oder Benzoesäure und/oder ein Salz dieser Verbindungen enthält.
  17. 17
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß es das Mittel zur Verbesserung der fungiziden Wirksamkeit in einer Konzentration von 0,1 bis 3 Gew.% enthält.
  18. 18
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es einen pH-Wert von 0 bis 6 hat.
  19. 19
    Flüssiges Desinfektionsmittelkonzentrat nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß es einen pH-Wert von 0,5 bis 2,5 hat.
  20. 20
    Verwendung des flüssigen Desinfektionsmittelkonzentrats gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19 zur Herstellung einer anwendungsfertigen Desinfektionsmittellösung durch Verdünnen mit Wasser.
  21. 21
    Verwendung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeich­net, daß man das flüssige Desinfektionsmittelkonzen­trat 20 bis 400fach verdünnt.
Independent claims21