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EP0357553A2

Herbicidal mixtures.

Abstract

Fliessfähige, herbizide Zusammensetzungen, die eine Wirkstoffkombination aus Glyphosate und einem Triazinherbizid enthalten, bilden stabile wässrige Suspensionen, wenn die Tensidkomponenten der Zubereitung aus einem anionischen Tensid aus der Reihe der hierin beschriebenen Formeln III, IV oder V und einem kationischen Tensid der Formel VI bestehen.

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36 claims: 1 independent, 35 dependent

  1. 1
    Fliessfähige herbizide Wirkstoffsuspension enthaltend als aktive Komponenten einerseits N-Phosphonomethylglycin oder dessen wasserlösli­ches Salz und andererseits ein Triazinherbizid, dadurch gekennzeichnet, dass sie 5 bis 40 Gewichts-% N-Phosphonomethylglycin der Formel I oder dessen wasserlösliches Salz; 8 bis 50 Gewichts.-% eines Triazinherbizids der Formel II worin R¹ Chlor, Methoxy, Methylthio oder Aethylthio, R² und R⁴ unabhängig voneinander Wasserstoff oder C₁-C₄-Alkyl, R³ C₁-C₄-Alkyl und R⁵ C₁-C₅-Alkyl, C₃-C₄-Cycloalkyl oder durch Cyan oder Methoxy substi­tuiertes C₁-C₄-Alkyl bedeuten; 0,1 bis 10 Gewichts-% eines anionischen Tensids der Formel III worin R⁶ einen Rest X und Y unabhängig voneinander eine Aethylen- oder Propylenbrücke, R⁷ einen geradkettigen oder verzweigten C₆-C₁₄-Alkylrest, Z Wasserstoff oder einen unter R⁶ definierten Rest, m und n unabhängig voneinander Zahlen von 2 bis 25, r eine Zahl von 1 bis 9, und M ⊕ ein Proton, ein Alkalimetallkation oder ein Aequivalent eines Erd­alkalimetallkations bedeuten; welches man erhält, indem man in an sich bekannter Weise Monoalkylphenole der Formel mit Formaldehyd im Molverhältnis 2:1 bis 10:9 in Gegenwart von sauren Katalysatoren zu mehrkernigen Novolakharzen kondensiert, diese in Gegenwart von alkalischen Katalysatoren mit 2 bis 25 Mol Alkylenoxid je Mol eingesetzten Monoalkylphenols umsetzt, die freien Hydroxylgruppen der erhaltenen Oxalkylierungsprodukte ganz oder teilweise mit Maleinsäure­anhydrid verestert und danach die erhaltenen Maleinsäurehalbester in wässriger Phase mit Salzen der schwefligen Säure zu den Sulfobernstein­säurehalbestern der Formel III umsetzt;oder eines anionischen Tensids der Formel IV worin R⁸ einen Rest der Formel bedeutet, R⁹ die gleiche Bedeutung wie R⁸ hat oder für Wasserstoff steht und A ⊕ ein Proton oder ein Alkalimetall- oder Triäthanolammoniumkation bedeutet, wobei s für eine Zahl von 1 bis 4, t für eine Zahl von 2 bis 40 und R¹⁰ für Wasserstoff, Styryl oder C₃-C₁₀-Alkyl stehen;oder eines anionischen Tensids der Formel V worin R¹¹ für C₈-C₃₅-Alkyl und B ⊕ für ein Alkalimetallkation oder ein Ammoniumkation der Formel worin R¹², R¹³, R¹⁴ und R¹⁵ unabhängig voneinander Wasserstoff, C₁-C₄-­Alkyl, oder C₁-C₄-Hydroxyalkyl bedeuten, stehen;0,1 bis 10 Gewichts-% eines kationischen Tensids der Formel VI worin R¹⁶ und R¹⁷ unabhängig voneinander C₁-C₄-Alkyl, R¹⁸ C₁-C₃₅-Alkyl, Phenyl, Benzyl oder ein- oder mehrfach ungesättigtes C₃-C₃₅-Alkenyl;R¹⁹ C₈-C₃₅-Alkyl, Phenyl, Benzyl oder ein- oder mehrfach ungesättigtes C₃-C₃₅-Alkenyl, und E ⊖ ein Halogenanion, ein Nitratanion oder ein Aequivalent eines Sulfat- oder Phosphatanions bedeuten;und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  2. 2
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 5 bis 40 Gewichts-% N-Phosphonomethylglycin der Formel I oder dessen Isopropylammoniumsalz; 8 bis 50 Gewichts.-% eines Triazinherbizids der Formel II worin R¹ Chlor, Methoxy, Methylthio oder Aethylthio, R² und R⁴ unabhängig voneinander Wasserstoff oder C₁-C₄-Alkyl, R³ C₁-C₄-Alkyl und R⁵ C₁-C₅-Alkyl, C₃-C₄-Cycloalkyl oder durch Cyan oder Methoxy substi­tuiertes C₁-C₄-Alkyl bedeuten; 0,1 bis 10 Gewichts-% eines anionischen Tensids der Formel III worin R⁶ einen Rest X und Y unabhängig voneinander eine Aethylen- oder Propylenbrücke, R⁷ einen geradkettigen oder verzweigten C₆-C₁₄-Alkylrest, Z Wasserstoff oder einen unter R⁶ definierten Rest, m und n unabhängig Zahlen von 2 bis 25, r eine Zahl von 1 bis 9, und M ⊕ ein Proton, ein Alkalimetallkation oder ein Aequivalent eines Erd­alkalimetallkations bedeuten; welches man erhält, indem man in an sich bekannter Weise Monoalkylphenole der Formel mit Formaldehyd im Molverhältnis 2:1 bis 10:9 in Gegenwart von sauren Katalysatoren zu mehrkernigen Novolakharzen kondensiert, diese in Gegenwart von alkalischen Katalysatoren mit 2 bis 25 Mol Alkylenoxid je Mol eingesetzten Monoalkylphenols umsetzt, die freien Hydroxylgruppen der erhaltenen Oxalkylierungsprodukte ganz oder teilweise mit Maleinsäure­anhydrid verestert und danach die erhaltenen Maleinsäurehalbester in wässriger Phase mit Salzen der schwefligen Säure zu den Sulfobernstein­säurehalbestern der Formel III umsetzt;oder eines anionischen Tensids der Formel IV worin R⁸ einen Rest der Formel bedeutet, R⁹ die gleiche Bedeutung wie R⁸ hat oder für Wasserstoff steht und A ⊕ ein Proton oder ein Alkalimetall- oder Triäthanolammoniumkation bedeutet, wobei s für eine Zahl von 1 bis 4, t für eine Zahl von 2 bis 40 und R¹⁰ für Wasserstoff, Styryl oder C₃-C₁₀-Alkyl stehen;oder eines anionischen Tensids der Formel V worin R¹¹ für C₈-C₃₅-Alkyl und B ⊕ für ein Alkalimetallkation oder ein Ammoniumkation der Formel worin R¹², R¹³, R¹⁴ und R¹⁵ unabhängig voneinander Wasserstoff, C₁-C₄-­Alkyl, oder C₁-C₄-Hydroxyalkyl bedeuten, stehen;0,1 bis 10 Gewichts-% eines kationischen Tensids der Formel VI worin R¹⁶ und R¹⁷ unabhängig voneinander C₁-C₄-Alkyl, R¹⁸ C₁-C₃₅-Alkyl, Phenyl, Benzyl oder ein- oder mehrfach ungesättigtes C₃-C₃₅-Alkenyl;R¹⁹ C₈-C₃₅-Alkyl, Phenyl, Benzyl oder ein- oder mehrfach ungesättigtes C₃-C₃₅-Alkenyl, und E ⊖ ein Halogenanion, ein Nitratanion oder ein Aequivalent eines Sulfat- oder Phosphatanions bedeuten;und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  3. 3
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie als eine herbizide Wirkstoffkomponente ein wasserlösliches Alkyl­ammoniumsalz oder Alkanolammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins enthält.
  4. 4
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich 0,01 bis 5 Gewichts-% eines wasserlöslichen oder in Wasser quellfähigen Verdickungsmittels enthält.
  5. 5
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich 0,01 bis 5 Gewichts-% eines wasserlöslichen oder in Wasser quellfähigen Verdickungsmittels, 0,01 bis 5 Gewichts-% eines schaumhemmenden Mittels und 0 bis 25 Gewichts-% eines Antifrostmittels enthält.
  6. 6
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie als eine herbizide Wirkstoffkomponente das Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins enthält.
  7. 7
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Wirkstoffe einerseits das Isopropylammoniumsalz des N-Phosphono­methylglycins und andererseits ein Chlortriazin der Formel II enthält, worin R¹ für Chlor steht.
  8. 8
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Chlortriazin aus der Reihe 2,4-bis-Aethylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2-Aethylamino-4-isopropylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2-Aethylamino-4-(1-cyan-1-methyläthylamino)-6-chloro-1,3,5-triazin, 2-Cyclopropylamino-4-isopropylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2,4-bis-Isopropylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2-Isopropylamino-4-(3-methoxypropylamino)-6-chlor-1,3,5-triazin, 2,4-bis-Diäthylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2-Aethylamino-4-diäthylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, oder 2-Aethylamino-4-sek.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin ausgewählt ist.
  9. 9
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie als anionisches Tensid eine Verbindung der Formel III enthält.
  10. 10
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie 10 bis 25 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 25 bis 45 Gewichts-% eines Triazins der Formel II, 0,3 bis 5 Gewichts-% eines anionischen Tensids der Formeln III, IV oder V und 0,3 bis 5 Gewichts-% eines kationischen Tensids der Formel VI enthält.
  11. 11
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie als anionisches Tensid eine Verbindung der Formel III enthält.
  12. 12
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie 13 bis 25 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 20 bis 35 Gewichts-% eines Triazins der Formel II, 0,3 bis 3 Gewichts-% eines anionischen Tensids der Formeln III, IV oder V und 0,3 bis 3 Gewichts-% eines kationischen Tensids der Formel VI enthält.
  13. 13
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie als anionisches Tensid eine Verbindung der Formel III enthält.
  14. 14
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein anionisches Tensid der Formel III und als Triazin der Formel II die Verbindung 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin enthält.
  15. 15
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich 0,05 bis 0,2 Gewichts-% eines wasserlöslichen oder in Wasser quellfähigen Verdickungsmittels, 0,05 bis 2 Gewichts-% eines schaumhemmenden Mittels, 0,05 bis 0,2 Gewichts-% eines Konservierungsmittels und 0 bis 10 Gewichts-% eines Antifrostmittels enthält.
  16. 16
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Verdickungsmittel Polysaccharid, als schaumhemmendes Mittel Silikonöl, als Konservierungsmittel Formaldehyd oder 1,2-Benzisothiazol-­3-on und als Antifrostmittel Aethylenglykol oder Propylenglykol enthält.
  17. 17
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel III des anionischen Tensids X und Y jeweils für Aethylen­brücken, Z für R⁶, M ⊕ für ein Natriumkation, m und n unabhängig von­einander für Zahlen von 4 bis 11 und r fur eine Zahl von 1 bis 3 stehen.
  18. 18
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass m und n die Zahl 6 und r die Zahl 2 bedeuten.
  19. 19
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel IV des anionischen Tensids R¹⁰ für Wasserstoff oder Styryl, A ⊕ für ein Triäthanolammoniumkation, s für eine Zahl von 1 bis 3 und t für eine Zahl von 10 bis 30 stehen.
  20. 20
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das anionische Tensid der Formel IV durch ein Gemisch von Mono- und Di-(tristyrylphenol-octadecaglykoläther)-phosphorsäureester-triäthanol­ammoniumsalzen verkörpert sind.
  21. 21
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel V des anionischen Tensids B ⊕ für das Triäthanolammonium­kation und R¹¹ für C₉-C₁₅-Alkyl stehen.
  22. 22
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel IV des anionischen Tensids R¹⁰ für C₃-C₁₅-Alkyl, A ⊕ für ein Alkalimetallkation, s für die Zahl eins und t für eine Zahl von 5 bis 13 stehen.
  23. 23
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das anionische Tensid der Formel IV durch ein Gemisch von Mono- und Di-(nonylphenol-nonaglykoläther)-phosphorsäureester-Kaliumsalzen ver­körpert wird.
  24. 24
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel VI des kationischen Tensids E ⊖ für ein Halogenanion, R¹⁶, R¹⁷ und R¹⁸ für Methyl und R¹⁹ für C₉-C₁₅-Alkyl stehen.
  25. 25
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Tensid der Formel VI durch Dodecyltrimethylammonium­chlorid verkörpert wird.
  26. 26
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es 13 bis 25 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 20 bis 35 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-­triazin, 0,3 bis 3 Gewichts-% eines anionichen Tensids der Formel III gemäss Anspruch 16, oder eines Mono- und Di-(tristyryl­phenol-octadecaglykoläther)-phosphorsäureester-­triäthanolammoniumsalz-Gemisches, oder eines Mono- und Di-(nonylphenol-nonaglykoläther)-phosphor­säureester-Kaliumsalz-Gemisch, oder Dodecylbenzol­sulfonsäure-triäthanolammoniumsalz, 0,3 bis 3 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 0,05 bis 0,2 Gewichts-% Polysaccharid, 0,05 bis 2,0 Gewichts-% Silikonöl, 0,05 bis 0,2 Gewichts-% 1,2-Benzisothiazol-3-on oder einer 37 %igen Formaldehydlösung, 0 bis 10 Gewichts-% Aethylenglykol oder Propylenglykol, und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  27. 27
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 21 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 30 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 1,5-Gewichts-% anionisches Tensid gemäss Anspruch 16, 0,5 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 1,5 Gewichts-% Silikonöl, 0,13 Gewichts-% Polysaccharid, 0,13 Gewichts-% 37 %ige Formaldehydlösung und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  28. 28
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 14,5 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 30 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 1,6 Gewichts-% anionisches Tensid gemäss Anspruch 16, 0,5 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 0,8 Gewichts-% Silikonöl, 0,1 Gewichts-% Polysaccharid, 0,1 Gewichts-% 37 %ige Formaldehydlösung und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  29. 29
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 18 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 31 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 1,6 Gewichts-% anionisches Tensid gemäss Anspruch 16, 0,5 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 0,8 Gewichts-% Silikonöl, 0,1 Gewichts-% Polysaccharid, 0,1 Gewichts-% 37 %ige Formaldehydlösung und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  30. 30
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 21 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 30 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2 Gewichts-% Mono- und Di-(tristyrylphenol-octadecaglykoläther)-­phosphorsäureester-triäthanolammoniumsalz-Gemisch, 0,75 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 0,1 Gewichts-% Silikonöl, 0,15 Gewichts-% Polysaccharid, 0,10 Gewichts-% 1,2-Benzisothiazol-3-on und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  31. 31
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 21 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 30 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 2 Gewichts-% Mono- und Di-(nonylphenol-nonaglykoläther)-phosphorsäure­ester-Kaliumsalz-Gemische, 0,75 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 0,1 Gewichts-% Silikonöl, 0,15 Gewichts-% Polysaccharid, 0,10 Gewichts-% 1,2-Benzisothiazol-3-on und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  32. 32
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 21 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 30 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 0,75 Gewichts-% Dodecylbenzolsulfonsäure-triäthanolammoniumsalz, 0,9 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 0,1 Gewichts-% Silikonöl, 0,15 Gewichts-% Polysaccharid, 0,1 Gewichts-% 1,2-Benzisothiazol-3-on und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  33. 33
    Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie 21 Gewichts-% Isopropylammoniumsalz des N-Phosphonomethylglycins, 26 Gewichts-% 2-Aethylamino-4-tert.butylamino-6-chlor-1,3,5-triazin, 1,5 Gewichts-% anionisches Tensid gemäss Anspruch 16, 0,5 Gewichts-% Dodecyltrimethylammoniumchlorid, 1,4 Gewichts-% Silikonöl, 0,15 Gewichts-% Polysaccharid, 0,15 Gewichts-% 37 %ige Formaldehydlösung und ad 100 Gewichts-% Wasser enthält.
  34. 34
    Verwendung der Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1 zur Bekämpfung von Unkräuter in mehrjährigen Kulturen.
  35. 35
    Verwendung gemäss Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den behandelten Kulturen im Baumkulturen handelt.
  36. 36
    Verfahren zur Bekämpfung von Unkräutern in mehrjährigen Kulturen, dadurch gekennzeichnet, dass man auf das Kulturland eine wirksame Menge der Wirkstoffsuspension gemäss Anspruch 1 ausbringt.
Independent claims36