EP0343678A2

Process for carefully preparing plant extracts.

Abstract

Es wird ein Verfahren zur schonenden Herstellung von Pflan­zenextrakten, und insbesondere von qualitativ hochwertigem Kaffee-Extrakt durch mehrstufige Kaltextraktion von gemahlenem Röstkaffee beschrieben. Durch stufenweises Vermahlen der festen Bestandteile in wässriger Aufschlämmung bis zu kolloidaler Feinheit in der zweiten und dritten Extraktionsstufe kann bei niedrigen Temperaturen eine hohe Gesamtausbeute erzielt werden. Der Rückstand kann gegebenenfalls einer Hochtemperatur-Kurzzeit-­Behandlung unterworfen werden.

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Projected expiry passed 26 May 2009, 17.3 years ago.

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20 claims: 16 independent, 4 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Herstellung von Kaffee-Extrakt durch Extra­hieren von gemahlenem Röstkaffee mit kaltem Wasser, dadurch gekennzeichnet, daß man a) Röstkaffee, vermahlen zu einer üblichen Partikelgröße von 0,2 bis 2 mm, in kaltem Wasser aufschlämmt und nach Extraktion der löslichen Bestandteile die wäßrige Phase von den festen Bestandteilen abtrennt und sammelt und b) die festen Bestandteile aus Stufe a) einer weiteren Vermahlung in kaltem Wasser bis zu einer mittleren Partikelgröße von 50 bis 200 µm unterwirft und nach Extraktion der löslichen Bestandteile die wäßrige Phase von den festen Bestandteilen abtrennt und sammelt.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man den Röstkaffee für Stufe a) in kaltem Wasser mahlt.
  3. 3
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekenn­zeichnet, daß man c) die festen Bestandteile aus den Stufen a) und/oder b) einer zusätzlichen Vermahlung in kaltem Wasser bis zum Erreichen einer mittleren Partikelgröße von 5 bis 150 µm unterwirft und nach Extraktion der löslichen Bestandteile die wäßrige Phase von den festen Bestandteilen abtrennt und sammelt.
  4. 4
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekenn­zeichnet, daß man die nach der Vermahlung in den Stufen b) und/oder c) erhaltenen Aufschlämmungen anschließend einer Ultraschall-Behandlung unterwirft.
  5. 5
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Temperatur des zum Aufschlämmen der festen Bestandteile in den Stufen a), b) und gegebenen­falls c) verwendeten Wassers 0 bis 40, vorzugsweise 5 bis 25 und in besonders bevorzugter Weise 8 bis 12°C beträgt.
  6. 6
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekenn­zeichnet, daß die mittlere Partikelgröße in Stufe a) 200 bis 400 µm beträgt.
  7. 7
    Verfahren den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Partikelgröße in Stufe b) 150 bis 200 µm beträgt.
  8. 8
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekenn­zeichnet, daß die mittlere Partikelgröße in Stufe c) 50 bis 150 µm beträgt.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufschlämmungen in Stufe a) einen Trockenstoffgehalt von 20 bis 60 Gew.%, vorzugsweise etwa 40 Gew.% und in den Stufen b) und c) einen Trockenstoff­gehalt von 10 bis 30, vorzugsweise etwa 20 Gew.% auf­weisen.
  10. 10
    Verfahren den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß man das Wasser in den Stufen a), b) und gegebenenfalls c) vor dem Abtrennen 5 bis 300 Sekunden, vorzugsweise etwa 200 Sekunden lang auf die festen Bestandteile einwirken läßt.
  11. 11
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekenn­zeichnet, daß man d) die festen Bestandteile aus den Stufen b) und/oder c) in Wasser aufschlämmt, einer Temperatur-Behandlung bei Temperaturen im Bereich von 150 bis 200°C unterwirft und die wäßrige Phase von den festen Bestandteilen abtrennt und sammelt.
  12. 12
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekenn­zeichnet, daß man d) die festen Bestandteile aus den Stufen b) und/oder c) in Wasser aufschlämmt und einer Hochtemperatur-Kurz­zeit-Behandlung bei Temperaturen im Bereich von von 200 bis 400°C über einen Zeitraum von 5 Minuten bis 0,01 Sekunden unterwirft.
  13. 13
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekenn­zeichnet, daß man die in den Stufen a), b), c) und/oder d) gesammelten wäßrigen Phasen getrennt oder vereinigt einer Nachklärung in einer Vorrichtung unterwirft, die das gleichzeitige Abtrennen des Kafffee-Öls zuläßt.
  14. 14
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekenn­zeichnet, daß man das Verfahren kontinuierlich durchführt, indem man i) den Röstkaffee sowie die festen Bestandteile aus den Stufen a) bis d) der jeweils folgenden Verfah­rensstufe kontinuierlich durch geeignete Förderein­richtungen zuführt und ii) die wäßrigen Phasen aus den Stufen a) bis d) kon­tinuierlich sammelt.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß man die wäßrige Phase aus Stufe c) in die Stufe b) rück­führt.
  16. 16
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekenn­zeichnet, daß man die in den Stufen a), b), c) und/oder d) gesammelten wäßrigen Phasen getrennt oder vereinigt durch Evaporieren und/oder Membranbehandlung und/oder Gefrierkonzentrieren aufkonzentriert.
  17. 17
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekenn­zeichnet, daß man die in den Stufen a), b), c) und/oder d) gesammelten wäßrigen Phasen getrennt oder vereinigt bis zu einem Restwassergehalt von 2 - 4 Gew.% trocknet.
  18. 18
    Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknung durch Gefriertrocknen erfolgt.
  19. 19
    Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekenn­zeichnet, daß man die in den Stufen a), b), c) und/oder d) gesammelten wäßrigen Phasen getrennt oder vereinigt durch Tiefgefrieren stabilisiert.
  20. 20
    Verwendung der aus den Stufen a), b) und gegebenenfalls c) des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 10 und 13 is 18 gewonnenen Kaffee-Extrakte zum Aromatisieren von für den menschlichen Verzehr geeigneten Produkten und/oder zum Veredeln von Pulverkaffee.
Independent claims20