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EP0342385B1

Shielding lamella

Abstract

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EP0342385B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

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Expired 21 April 2009, 17.4 years ago.

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8 claims: 1 independent, 7 dependent

  1. 1
    Schirmlamelle für den Einbau als Massefederring in einen Steckverbinder, mit zwei sich gegenüberliegenden Randstreifen (2, 3), die durch mehrere dazu querverlaufende und voneinander beabstandete, gewölbte Federstreifen (4) miteinander verbunden sind, wobei die Federstreifen (4) in ihrer Streifenebene gekrümmt verlaufen, dadurch gekennzeichnet , daß nur jeweils ein Rand (5) eines Federstreifens (4) in Streifenebene zwischen den Anschlußstellen (6, 7) zu den gegenüberliegenden Randstreifen (2, 3) zu einer Seite derart konvex gekrümmt ausgebildet ist, daß der konvex gekrümmte Rand (5) eines jeden Federstreifens (4) am weitesten über den Außenumfang der Schirmlamelle hinausragt.
  2. 2
    Schirmlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Zwischenraum (9) zwischen zwei benachbarten Federstreifen (4) mondsichelförmig ausgebildet ist, so daß der dem konvex gekrümmten Rand (5) gegenüberliegende Rand (8) eines Federstreifens (4) konkav gekrümmt ist.
  3. 3
    Schirmlamelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Zwischenräume (9) in der Mitte zwischen den Federstreifen (4) breiter sind als in der Nähe der Randstreifen (2, 3).
  4. 4
    Schirmlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der konkav gekrümmte Rand (8) in der Mitte des Federstreifens (4) außerhalb einer gedachten, die beiden Anschlußstellen (6, 7) des Federstreifens an die Randstreifen miteinander verbindenden Linie (10) liegt.
  5. 5
    Schirmlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Randstreifen (2, 3) tangential an die Federstreifen (4) anschließen, so daß sich die Ebenen (E1, E2) der sich gegenüberliegenden Randstreifen (2, 3) schneiden.
  6. 6
    Schirmlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens ein Randstreifen (2) an seiner dem Federstreifen (4) abgewandten Seite im Bereich der Anschlußstellen (6, 7) der Federstreifen (4) Ausnehmungen (11) aufweist.
  7. 7
    Schirmlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß an mindestens einem Randstreifen (2) an seiner dem Federstreifen (4) abgewandten Seite voneinander beabstandete und abstehende Haltezungen (12) ausgebildet sind.
  8. 8
    Schirmlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Schirmlamelle (1) aus einem Blechstreifen ausgestanzt ist.