EP0341425B1

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Abstract

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EP0341425B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

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Expired 7 April 2009, 17.5 years ago.

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16 claims: 1 independent, 15 dependent

  1. 1
    Einrichtung zum Sammeln von gefalzten Druckbogen, mit entlang einer geschlossenen Umlaufbahn umlaufenden, parallel zueinander und im wesentlichen rechtwinklig zur Umlaufrichtung (U) angeordneten, sattelförmigen Auflagen (14), auf welche mittels mindestens zwei quer zur Umlaufrichtung (U) versetzt angeordneten Zuführstationen (18) Druckbogen (24,24′) rittlingsweise aufeinander ablegbar sind, mit Mitteln zum Transport der abgelegten Druckbogen (24,24′) entlang den Auflagen (14) von einer Zuführstation (18) zur andern und mit einer Wegführstation (22) zum Wegfördern der gesammelten Druckbogen, gekennzeichnet durch in Längsrichtung der Auflagen (14) mittels einer Antriebsanordnung (44,46) hubweise verschiebbare, je zwei benachbarten Auflagen (14) zugeordnete Klemmanordnungen (38,104,110,112,114) mit deren Klammern (38) die einander zugewandten Druckbogenhälften (76,76′) von auf diese Auflagen (14) abgelegten Druckbogen (24,24′) gemeinsam festklemmenbar sind, und eine Steuerungseinrichtung (40), die dazu ausgebildet ist, die Klammern (38) der Klemmanordnungen (38,104,110,112,114) derart zu steuern, dass sie jeweils die Druckbogenhälften (76,76′) frühestens festklemmen, wenn die betreffende Klemmanordnung (38,104,110,112,114) zumindest annähernd dieselbe Geschwindigkeit in Längsrichtung der Auflagen (14) aufweist, wie die in Umlaufrichtung (U) gesehen vorlaufende, die jeweils andere Druckbogenhälfte (76′) des einen Druckbogens (24,24′) bereits festklemmende Klemmanordnung (38,104,110,112,114).
  2. 2
    Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmanordnungen (38,104,110,112,114) mittels der Antriebsanordnung (44,46) derart antreibbar sind, dass sie einen Förder- und einen Rückhub ausführen, der in Längsrichtung der Auflagen (14) gesehen mindestens dem Abstand zwischen zwei Zuführstationen (18) entspricht, und dass die Klammern (38) für den Rückhub mittels der Steuerungseinrichtung (40) in die Offenstellung überführbar sind.
  3. 3
    Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagen (14) um eine gemeinsame, im wesentlichen horizontale Umlaufachse (16) angeordnet sind, und dass die Klemmanordnungen (38,104,110,112,114) die Druckbogen (24,24′) mindestens im Bereich der unteren Hälfte (B bis D) der kreisförmigen Umlaufbahn festklemmen.
  4. 4
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinrichtung (40) von der Antriebsanordnung (44,46) getrennt ist, sodass die Klammern (38) unabhängig von der Antriebsanordnung (44,46) von der Offenstellung in die Schliessstellung und umgekehrt überführbar sind.
  5. 5
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmanordnungen (38,104,110,112, 114) an einem in Längsrichtung der Auflagen (14) verschiebbaren Wagen (36) angeordnet sind.
  6. 6
    Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen benachbarten Auflagen (14) vorgesehenen Wagen (36) miteinander gekoppelt sind.
  7. 7
    Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beidseits jeder zweiten Auflage (14) vorgesehenen Wagen (36) miteinander gekoppelt sind, um den Förder- und Rückhub gemeinsam und synchron auszuführen.
  8. 8
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Klammern (38) um im wesentlichen parallel zu den Auflagen (14) verlaufende Schwenkachsen (110) schwenkbare, vorzugsweise selbst federnde Klemmzungen (38) aufweisen, um die Druckbogenhälften (76, 76′) zwischen sich und Gegenanschlägen (104) an den Wagen (36) festzuklemmen.
  9. 9
    Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmzungen (38) an, mittels der Steuerungseinrichtung (40) schwenkbaren, an den Wagen (36) gelagerten Wellen (110) befestigt sind.
  10. 10
    Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Welle (110) mindestens ein Hebelarm (112) angeordnet ist, dessen freies Ende an einem, im wesentlichen parallel zur Längsrichtung der Auflagen (14) verlaufenden, schienenförmigen Steuerelement (86) der Steuerungseinrichtung (40) geführt ist, welches in einer Richtung (H) quer zu dieser Längsrichtung verschiebbar ist.
  11. 11
    Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerelemente (86), welche auf die Hebelarme (112) der an allen zwischen benachbarten Auflagen (14) angeordneten Wagen (36) gelagerten Wellen (110) einwirken, miteinander wirkverbunden sind.
  12. 12
    Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerelemente (86) Abschnitte einer einzigen Schiene sind.
  13. 13
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerelemente (86) im Querschnitt C-förmig ausgebildet sind und am freien Ende jedes Hebelarms (112) ein in den Steuerelementen (86) geführter Führungskörper, vorzugsweise eine am Hebelarm (112) drehbar gelagerte Rolle (114), vorgesehen ist.
  14. 14
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Steuerelement (86) bzw. jede Schiene an mindestens zueinander parallelen, gleich langen und bezüglich der betreffenden Auflage (14) ortsfest schwenkbar gelagerten Schwenkhebeln (88, 88′) gelagert ist, um unter Einwirkung einer Steuerung (90, 92, 94, 96), die Bewegung quer zum Schienenstuck (86) auszuführen.
  15. 15
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsanordnung (44, 46) eine auf die Klemmanordnungen (38, 104, 110, 112, 114) einwirkende ortsfeste Steuerungskulisse (46) mit einem Bereich mit zumindest annähernd konstanter Steigung bezüglich der Umlaufrichtung (U) aufweist, und eine auf die Klammern (38) einwirkende Kulisse (96) vorgesehen ist, um die Klammern (38) einer Klemmanordnung (38, 104, 110, 112, 114) frühestens in ihre Schliessstellung zu überführen, wenn die Klemmanordnung (38, 104, 110, 112, 114) vom Bereich mit konstanter Steigung beeinflusst wird und vorzugsweise spätestens wieder in ihre Offenstellung zurückzuführen, solange die in Umlaufrichtung (U) gesehen, vorlaufende Klemmanordnung (38, 104, 110, 112, 114) ebenfalls noch von diesem Bereich beeinflusst ist.
  16. 16
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jeweils zwei Auflagen (14) ein taschenartiges Führungselement (106) angeordnet ist, in welches die auf die Auflagen abgelegten Druckbogen (24,24′) eingreifen, und dass die Klammern (38) in Offenstellung sich mindestens teilweise ausserhalb des vom Führungselement (106) begrenzten Bereichs befinden, um das Hineingleiten der Druckbogenhälften (76,76′) in das Führungselement (106) hindernislos zu gewährleisten.
Independent claims16