EP0324809B1

Process for determining the edge layer condition of objects

Abstract

This record has no abstract on file.

EP0324809B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

Term ended

Expired 27 June 2008, 18.2 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

14 claims: 3 independent, 11 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Erfassung des Randschichtzustandes von Körpern aus metallischem Werkstoff, bei welchem eine vom Körper abhängige Immitanz des Körpers, wobei Impedanz und Admittanz unter dem Begriff Immitanz zusammengefaßt sind, oder die Verstimmung eines Schwingkreises, dessen Bestandteil der Körper ist, während einer thermochemischen Randschicht-Behandlung fortlaufend gemessen und die dabei ermittelten Immitanzwerte bzw. Verstimmungswerte mit einem einem vorgegebenen Soll-Zustand der Randschicht entsprechenden Immitanzwert bzw. Verstimmungswert verglichen werden, und bei welchem mit einer Frequenz gemessen wird, die derart eingestellt wird, daß durch Skin-Effekt nur ein Randbereich des Körpers erfaßt wird, der sich mindestens über den Bereich der Randschicht-Behandlung erstreckt.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit vom Werkstoff des Körpers und von der Art der Behandlung die Messung der Immitanz bei einer oder mehreren Frequenzen erfolgt.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Körper die komplexe elektromagnetische Immitanz im Behandlungsrezipienten ganz oder teilweise (z.B. Phasenwinkel, Widerstand, Induktivität) unterhalb der magnetischen Sättigung gemessen wird.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Immitanz einer Kombination des Körpers mit elektromagnetischen Bauelementen gemessen wird.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einhär-tungstiefe, die Diffusionstiefe und die (Verbindungs-) Schichtdicke im Bereich der Randschicht des Körpers (Probe) anhand von Kalibrierkurven aus den gemessenen Immitanzwerten ermittelt werden.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Phasenumwandlungen durch Messung der temperaturabhängigen, komplexen elektromagnetischen Immitanz, Abkühlen oder Aufheizen des Körpers im Behandlungsrezipienten ermittelt werden.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Bestimmung der Curiepunkte mittels temperaturabhängiger ImmitanzMessung im vermessenen Randschicht-Bereich, insbesondere in der Verbindungsschicht des nitrierten bzw. nitrocarburierten Körpers (Probe), die ferromagnetischen Phasen ermittelt werden zur Bestimmung der Existenz dieser Phasen im Körper (Probe).
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der Immitanzänderung im Curiepunkt einer Phase ein quantitatives Maß für die betreffende Phase darstellt.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei allen Phasen, deren Curiepunkte konzentrationsabhängig sind, insbesondere bei den ferromagnetischen Phasen Fe 4 N, Fe 4 (C, N), Fe 2-3 N, Fe 2-3 (C, N), die exakte Ermittlung der Curietemperatur, die Konzentration des Kohlenstoffs und Stickstoffs bestimmt werden.
  10. 10
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der aus ferromagnetischen Phasen zusammengesetzten Verbindungsschicht durch die Summe der Immitanzänderungen in den Curiepunkten ermittelt wird.
  11. 11
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Steuerung thermochemischer Randschicht-Behandlungen von Körpern (Proben) eingesetzt wird, insbesondere im Hinblick auf Verbindungsschichtdicke, Einhärtungstiefe, Verbindungs-Schichtzusammensetzung und Nitrierhärtetiefe.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Verbindung mit einer Atmosphärenregelung eine vollautomatische Steuerung und Regelung der thermochemischen Randschicht-Behandlung erfolgt, derart, daß vorgegebene, definierte Behandlungsziele reproduzierbar sind.
  13. 13
    Verwendung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 12 zur Erfassung des Randschicht-Zustandes von Körpern bei einer Randschicht-Behandlung.
  14. 14
    Verwendung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 12 zur Erfassung des Randschichtzustandes von Körpern beim Nitrieren/Nitrocarburieren.
Independent claims14