EP0307833A2

Packaging for food, and method for its manufacture.

Abstract

Eine Packung (10) für Nahrungsmittel wie Schokoladen- oder Süßwaren-Einzelstücke weist eine Innenpackung (14) mit einer Verschlußfolie (16) auf, die einen Warenträger (18) verschließt. Eine die Innenpackung (14) umgebende Außenpackung (12) besteht aus versteifendem Material und weist einen Flansch (22) auf, der sich parallel zu der Verschlußfolie (16) erstreckt, so daß sich mindestens der Rand der Warenträgers (18) und der Verschlußfolie (16) unter dem Flansch (22) erstreckt. Hierbei ist eine Verbin­dungsnaht (26) zwischen der Verschlußfolie (16) und dem Warenträger (18) im Abstand von der Außenkante des Randes (36) des Warenträgers (18) angeordnet.

EP0307833A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

Term

Term ended

Projected expiry passed 10 September 2008, 18 years ago.

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10 claims: 3 independent, 7 dependent

  1. 1
    Packung für Nahrungsmittel, insbesondere für solche begrenzter Haltbarkeit wie Schokoladen- oder Süßwaren-­Einzelstücke, mit einer Innenpackung, die aus einem mittels einer Folie verschlossenen Warenträger besteht, und mit einer die Innenpackung umgebenden Außenpackung aus einem versteifenden Material, wie Karton, Pappe od. dgl., dadurch gekenn­zeichnet, daß die Außenpackung (12) einen sich parallel zu der Verschlußfolie erstreckenden Flansch (22) aufweist, unter den sich mindestens der Rand des Warenträgers (18) und der Verschlußfolie (16) erstreckt, und eine Verbindungsnaht (26) zwischen Verschlußfolie (16) und Warenträger (18) im Abstand von der Außenkante (46) des Randes (36) des Warenträgers (18) gelegt ist.
  2. 2
    Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußfolie (16) auf dem Rand (36) des Warenträgers (18) mit einem Folienrand (34) frei aufliegt.
  3. 3
    Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsnaht (26) zwischen Verschlußfolie (16) und Waren­träger (18) innerhalb des freien, den Packungsspiegel umschließenden Randes des Flansches (22) der Außenpackung (12) angeordnet ist.
  4. 4
    Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißhandhabe (24) nach oben über die Verschlußfolie (16) geschlagen ist und sich teilweise unter dem Rand der Außenpackung (12) erstreckt.
  5. 5
    Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Verschlußfolie (16) Metall, wie Aluminium, aufweist und insbesondere als Verbundfolie ausgebildet ist und/oder der Warenträger (18) aus Verbundfolie (72) besteht.
  6. 6
    Packung, insbesondere nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, bei der eine Verbundfolie für einen Warenträger verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundfolie (72) eine Aluminiumschicht (68) aufweist und tiefgezogen ist.
  7. 7
    Packung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aluminiumschicht (68) zwei unterschiedlich starke Kunst­stoffschichten (66, 70) aufweist, wobei die beim Tiefziehen stärker belastete, insbesondere obere Kunststoffschicht (66) aus fließverformbarem Kunststoff, wie Hart-PVC, besteht und die weniger stark belastete, insbesondere untere Schicht (70) aus hartelastischem Kunststoff, wie Polyamid, besteht.
  8. 8
    Verfahren zur Herstellung einer Packung mit einem Warenträger, der aus Verbundfolie besteht, wobei eine Schicht der Verbundfolie aus Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundfolie zur Ausbildung des Warenträgers tiefgezogen wird.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Schicht der aus Kunststoff-Aluminium-Kunststoff bestehen­den Verschlußfolie als beim Tiefziehen stärker belastete Schicht aus einem fließfähigen Kunstoff wie PVC ausgebildet wird.
  10. 10
    Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Warenträger beim Tiefziehen Stege ausgebildet werden, die Seitenwände in einer der Höhe der Packung entsprechenden Höhe aufweisen, wobei die Seitenwände mittels Radien in Seitenwände des Warenträgers auslaufen und wobei seitlich jedes Stegs zwei schalenförmige Behältnisse ausgebildet werden.