EP0307558A2

Apparatus for treating an endless material.

Abstract

Vorrichtung zum Behandeln einer endlosen Ware wie einer Textilbahn, insbesondere Breitwaschmaschine, mit einer Mehrzahl von oberen Umlenkwalzen (10, 12,14), von denen wenigstens eine mit einem Antrieb (16, 18, 20) versehen ist, einer Mehrzahl von unteren Umlenkwalzen (22, 24, 26, 28, 30) und einer eingangsseitig angeordneten, pneumatisch oder hydraulisch verstellbaren, die Ein­stellung der gewünschten Warenspannung bewirkenden Pendelwalze (32), wobei wenigstens eine der Umlenkwal­zen mit Mitteln (34) zum Messen der von der Ware auf diese ausgeübten Kraft versehen ist und der (die) An­trieb(e) (16, 18, 20) der oberen Umlenkwalze(n) in Abhängigkeit von der gemessenen Kraft geregelt wird (werden), wobei eine ausgangsseitig angeordnete, nicht angetriebene Umlenkwalze (30) mit den Mitteln (34) zum Messen der von der Ware auf diese ausgeübten Kraft versehen ist und eine Regeleinrichtung (36) zum Regeln des (der) Antriebs (Antriebe) (16, 18, 20) der Umlenk­walze(n) (10, 12, 14) durch Vergleich eines der pneuma­tischen Beaufschlagung der Pendelwalze (32) entspre­chenden Sollwerts mit der an der ausgangsseitigen Um­lenkwalze (30) durch die Mittel (34) gemessenen Kraft vorgesehen ist.

EP0307558A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

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Term ended

Projected expiry passed 28 June 2008, 18.2 years ago.

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7 claims: 3 independent, 4 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Behandeln einer endlosen Ware wie einer Textilbahn, insbesondere Breitwaschmaschine, mit einer Mehrzahl von oberen Umlenkwalzen (10, 12, 14), von denen wenigstens eine mit einem Antrieb (16, 18, 20) versehen ist, einer Mehrzahl von unteren Umlenkwalzen (22, 24, 26, 28, 30) und einer eingangsseitig angeord­neten, pneumatisch oder hydraulisch verstellbaren, die Einstellung der gewünschten Warenspannung bewirkenden Pendelwalze (32), wobei wenigstens eine der Umlenkwal­zen mit Mitteln (34) zum Messen der von der Ware auf diese ausgeübten Kraft versehen ist und der (die) An­triebe(e) (16, 18, 20) der oberen Umlenkwalze(n) in Abhängigkeit von der gemessenen Kraft geregelt wird (werden), dadurch gekennzeichnet, daß eine ausgangssei­ tig angeordnete, nicht angetriebene Umlenkwalze (30) mit den Mitteln (34) zum Messen der von der Ware auf diese ausgeübten Kraft versehen ist und eine Regelein­richtung (36) zum Regeln des (der) Antriebs (Antriebe) (16, 18, 20) der Umlenkwalze(n) (10, 12, 14) durch Vergleich eines der pneumatischen Beaufschlagung der Pendelwalze (32) entsprechenden Sollwerts mit der an der ausgangsseitigen Umlenkwalze (30) durch die Mittel (34) gemessenen Kraft vorgesehen ist.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­net, daß die Regeleinrichtung (36) einen Sollwert-­Eingang (38), an dem ein dem pneumatischen und hydrau­lischen Druck, mit dem die Pendelwalze (32) beauf­schlagt wird, entsprechendes Signal anliegt, und einen Istwert-Eingang (40), an dem ein von der Ware auf die ausgangsseitige Umlenkwalze (30) ausgeübten Druck ent­sprechendes Signal anliegt, aufweist.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 1 und Anspruch 2, da­durch gekennzeichnet, daß die Regeleinrichtung (36) ein Thyristor-Speisegerät ist.
  4. 4
    Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Einstellung des Drucks, mit dem die Pendelwalze (32) beaufschlagt wird, über einen stellbaren Druckminderen (42) erfolgt, wobei ein Druck/Strom-Wandler (44) über einen Anpassungsverstär­ker (46) das dem ersten Sollwert-Engang der Regelein­richtung (36) zugeführte Signal erzeugt.
  5. 5
    Vorrichtung nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, da­durch gekennzeichent, daß die Einstellung des Drucks, mit dem die Pendelwalze(32) beaufschlagt wird, über ein an dem Sollwert-Eingang (38) anliegendes Potentiometer (48) erfolgt, wobei ein Anpassungsverstärker (50) und ein Strom/Druck-Wandler (52) vorgesehen sind.
  6. 6
    Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß alle oberen Umlenkwal­zen (10, 12, 14) mit geregelten Antrieben (16, 18, 20) versehen sind.
  7. 7
    Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (34) als Kraftmeßlager ausgebildet sind.