EP0263262B1

Distance-regulating system for automotive vehicles

Abstract

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EP0263262B1, drawing sheet 1
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Expired 10 August 2007, 19.1 years ago.

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14 claims: 7 independent, 7 dependent

  1. 1
    Abstandsregelungssystem für einen Fahrzeugverband (1) aus wenigstens zwei hintereinander fahrenden Kraftfahrzeugen, wobei die Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) mit aktiven Sende- (10) und Empfangsanlagen (11) ausgestattet sind, über die sie sich Informationen über eine elektromagnetische oder akustische Wellenausbreitung gegenseitig übermitteln können und jeweils eine, eine Antriebs- und eine Verzögerungsleistung des Kraftfahrzeugs (2, 3, 4) steuernde bzw. regelnde und eine fahrzeugeigene Geschwindigkeit (v) und einen Abstand (a) zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug (2, 3) ermittelnde oder eine Geschwindigkeitsreduzierung des vorausfahrenden Fahrzeugs (2, 3) erfassende und auswertende Steuereinrichtung (8) aufweisen, dadurch gekennzeichnet , daß in einem Kraftfahrzeug (2, 3, 4) des Fahrzeugsverbands (1) eine Vorgabe einer Sollbeschleunigung oder Sollverzögerung (dvs/dt) erfolgt, welche an alle nachfolgenden Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) übermittelt wird, und daß Steuereinrichtungen (8) der Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) des Fahrzeugverbands (1) eine zeitliche Änderung der fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvi/dt, Istbeschleunigung) bestimmen und die antriebs- bzw. Verzögerungsleistung so regeln, daß die Änderung ihrer fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvi/dt) der Sollbeschleunigung (dvs/dt) mit minimaler Differenz bzw. vorgegebener Dynamik nachgeführt wird, wobei jedes im Fahrzeugverband (1) fahrende Kraftfahrzeug (2, 3, 4) bei seinem Eintritt in diesen den anderen Kraftfahrzeugen (2, 3, 4) Grenzwerte seiner maximal bzw. minimal aufbringbaren Änderung seiner fahrzeugeigenen Geschwindigkeit übermittelt und die Vorgabe der Sollbeschleunigung (dvs/dt) sich stets innerhalb der betragsmäßig niedrigsten Grenzwerte aller Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) bewegt.
  2. 2
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Sollbeschleunigung (dvs/dt) durch einen Fahrzeugführer (13) des den Fahrzeugverband (1) anführenden Kraftfahrzeugs (2) oder einen Autopiloten oder ein Verkehrsleitsystem direkt vorgegeben oder aus den Bedienelement-Stellsignalen oder Betriebs- bzw. Fahrparametern eines Kraftfahrzeugs (2, 3, 4) ermittelt wird.
  3. 3
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet , daß bei einer notwendigwerdenden Notbremsung durch ein Kraftfahrzeug (3, 4) innerhalb des Fahrzeugverbands dieses die Vorgabe der zeitlichen Änderung der fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvs/dt) aller nachfolgenden Kraftfahrzeuge (3, 4) übernimmt.
  4. 4
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet , daß für den Fall, daß eines der Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) bei einer Verzögerung der Vorgabe momentan nicht zu folgen vermag, dieses im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Vorgabe der zeitlichen Änderung der fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvs/dt) zumindest so lange übernimmt, bis es die ursprünglichen Vorgabe (dvs/dt) wieder erreicht.
  5. 5
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet , daß für den Fall, daß eines der Kraftfahrzeuge bei einer Verzögerung der Vorgabe (dvs/dt) momentan nicht zu folgen vermag, die Abstände (a) zwischen den vorausfahrenden Kraftfahrzeugen (2, 3, 4) zu Pufferungszwecken vorübergehend vermindert werden.
  6. 6
    Abstandsregelungssystem nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß für den Fall, daß eines der Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) bei einer Beschleunigung der Vorgabe (dvs/dt) momentan nicht zu folgen vermag, dieses die Vorgabe der zeitlichen Änderung der fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvs/dt) zumindest so lange übernimmt, bis es die ursprünglichen Vorgabe (dvs/dt) wieder erreicht.
  7. 7
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet , daß für den Fall, daß eines der Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) bei einer Beschleunigung der Vorgabe (dvs/dt) momentan nicht zu folgen vermag, dieses die Vorgabe der zeitlichen Änderung der fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvs/dt) für die nachfolgenden Kraftfahrzeuge (3, 4) zumindest so lange übernimmt, bis der aufgebrochene Fahrzeugverband (1) wieder zusammengeführt ist.
  8. 8
    Abstandsregelungssystem nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Regelung der Antriebs- bzw. Verzögerungsleistungen aller Kraftfahrzeuge (2, 3, 4) des Fahrzeugverbands (1) jeweils zu gleicher Zeit einsetzt.
  9. 9
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Regelung der Antriebs- bzw. Verzögerungsleistung eines jeweiligen Kraftfahrzeugs (2, 3, 4) des Fahrzeugverbands (1) mit einer Verzögerungszeit (tv) erfolgt, welche sich in erster Linie aus der Position des Kraftfahrzeugs innerhalb des Verbands (1) relativ zu diesem, der Signal- bzw. Datenübertragungsgeschwindigkeit und der Bearbeitungszeit zur Bestimmung der Antriebs- bzw. Verzögerungsleistung ergibt.
  10. 10
    Abstandsregelungssystem nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Nachführung der zeitlichen Änderung der fahrzeugeigenen Geschwindigkeit (dvi/dt) an die Sollbeschleunigung (dvs/dt) eines jeden Kraftfahrzeugs (2, 3, 4) eine Abstands- oder Geschwindigkeits- Feinregelung überlagert ist, wobei insbesondere die erstere lediglich dann wirksam ist, sofern ein Abstand zu einem Vorausfahrzeug einen vorgegebenen Toleranzbereich unter- bzw. überschreitet.
  11. 11
    Abstandsregelungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß bei Wirksamwerden der Abstands- oder Geschwindigkeits- Feinregelung bei einem Kraftfahrzeug (2, 3, 4) innerhalb des Fahrzeugverbands (1) dieses die Vorgabe der Sollbeschleunigung (dvs/dt) für die nachfolgenden Kraftfahrzeuge (3, 4) übernimmt.
  12. 12
    Abstandsregelungssystem nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Sollbeschleunigung (dvs/dt) gleich der Istbeschleunigung (dvi/dt) des den Fahrzeugverband anführenden Kraftfahrzeugs (2) ist.
  13. 13
    Abstandsregelungssystem nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Übermittlung der Informationen über eine induktive Ankoppelung eines jeden Kraftfahrzeugs (2, 3, 4) an ein in oder neben der Fahrbahn (5) angeordnetes Leitkabel (12) erfolgt.
  14. 14
    Abstandsregelungssystem nach wenigstens einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß eine Sollgeschwindigkeit (vs) durch einen Fahrzeugführer (13) des den Fahrzeugverband (1) anführenden Kraftfahrzeugs (2) oder einen Autopiloten oder ein Verkehrsleitsystem vorgegeben oder aus den Bedienelement- Stellsignalen ermittelt wird, aus welcher das Steuergerät (8) des den Fahrzeugverband (1) anführenden Kraftfahrzeugs (2) eine Sollbeschleunigung (dvs/dt) und deren zeitlichen Verlauf, sowie eine zu einem sollgeschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabstand (a(v)) führende Sicherheits- Zeitverzögerung (tvs), mit welcher die Nachführung der Istbeschleunigung (dvi/dt) an die Sollbeschleunigung (dvs/dt) eines Kraftfahrzeugs (3, 4) derjenigen des unmittelbar vorausfahrenden Kraftfahrzeugs (2, 3) folgen soll, bestimmt und vorgibt.
Independent claims14