EP0193784A2

Connecting device for a high-tension machine.

Abstract

Zum steckbaren Anschluß von geschirmten Starkstromkabeln an eine Hochspannungsmaschine ist eine Anschlußplatte (3) vorgesehen, die auf eine Öffnung (2) des Maschinengehäuses (1) aufgesetzt wird und die mit drei Gießharzdurchführungen (5, 6, 7) bestückt ist. Der maschinenseitige Kontaktkörper (9) jeder Gießharzdurchführung (6) befindet sich innerhalb des Gießharzkörpers. Dabei wird der Kontaktkörper (9) mit der kabelseitig vorgesehenen Steckbuchse (8) mittels einer vorderseitig axial in der Steckbuchse eingeführte Befestigungsschraube (10) verbunden. Die Gießharzdurchführungen (6) liegen mit quadratischen. Befestigungsflanschen (6D) maschinenseitig an der Anschlußplatte (3) an.

EP0193784A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Projected expiry passed 18 February 2006, 20.6 years ago.

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10 claims: 2 independent, 8 dependent

  1. 1
    1) Anschlußvorrichtung für eine Hochspannungsmaschine zur Steckverbindung mit geschirmten Starkstromkabeln, die eine an einem Klemmenkastenflansch befestigbare metallene, mit Gießharzdurchführungen sowie mit Haltemitteln für die Starkstromkabel bestückte Anschlußplatte aufweist und bei der die in die steckerseitigen konischen Enden der Gießharzdurchführungen eingebetteten Steckbuchsen für die Kabelstecker maschinenseitig an die mit den Wicklungsanschlüssen fest verbundenen Kontaktkörpern lösbar angeschlossen sind wobei die Gießharzdurchführungen mit ihren angeformten Befestigungsflanschen abdichtend an der Anschlußplatte gehalten sind und diese ihrerseits abdichtend am Klemmenkastenflansch des Maschinengehäuses befestigbar ist, dadurch'gekennzeichnet, daß die Steckbuchse (8) jeder Gießharzdurchführung (6) am ihrem maschinenseitigen Ende (8A) einen Aufnahmeraum (8B) mit stirnseitiger Gegenkontaktfläche (8C) für einen in ihr versenkbaren Kontaktkörper (9) aufweist und einen ausreichenden axialen Abstand zur offenen Stirnseite (6G) des maschinenseitigen Endes (6F) der Gießharzdurchführung (6) hat, daß der Kontaktkörper (9) durch eine steckerseitig betätigbare Befestigungsschraube - (10) mit der Steckbuchse (8) kontaktgebend verbindbar ist und daß die Gießharzdurchführungen (6) mit ihren Befestigungsflanschen (6D) an der maschinenseitigen Fläche der einteiligen Anschlußplatte (3) abdichtend anliegend befestigt sind.
  2. 2
    2) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der einen radialen Abstand zum Aufnahmeraum (8B) aufweisende zylinderförmige Kontaktkörper (9) einen stirnseitig offenen Hohlraum (9A) für das blanke Ende des isolierten Wicklungsanschlußes (11) und am anderen Ende eine das Schraubgewinde (9B) für die Befestigungsschraube (10) umgebende Kontaktfläche (9C) aufweist.
  3. 3
    3) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfläche (9C) als Kegelstumpf und die Gegenkontaktfläche (8C) entsprechend konisch ausgebildet ist.
  4. 4
    4) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die einteilige Anschlußplatte (3) eine die Befestigungsftansche (6D) der Gießharzdurchführungen (6) an ihrem ebenen Mittelteil (4A) aufnehmende Mulde (4) aufweist und an dem an der anderen Seite der Mulde angrenzenden Flächenteil (3B) die Kabelbefestigungsmittel-(5) angeordnet sind.
  5. 5
    5) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsflansche (6D) der Gießharzdurchführungen (6) quadratische Kontur haben, die an ihren überstehenden Eckflächen Gewindesacklöcher - (6E) für Halteschrauben aufweisen und kantenparallel eng benachbart an der Anschlußplatte (3, 4A) angeordnet sind.
  6. 6
    6) Anschlußvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen der Gießharzdurchführungen (6) an den Endpunkten eines gedachten gleichseitigen Dreiecks liegen.
  7. 7
    7) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das steckerseitige konische Ende (6A) der Gießharzdurchführung (6) durch eine Ringschulter (6B) von einem zylindrischen Zwischenabschnitt (6C) abgesetzt ist, der an den Befestigungsflansch (6D) angrenzt und höher als die Wandstärke der Anschlußplatte oder des Mittelteils (4A) der Mulde (4) bemessen ist.
  8. 8
    8) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der an die Mulde (4) angrenzende Flächenteil (3B) am Ende in eine über die Muldenhöhe hinausragende abgewinkelte Haltefläche (3C) für die Kabelbefestigungsmittel (5) übergeht und mindestens eine Versteifungsrippe (3D) aufweist, die an die Haltefläche (3C), den Flächenteil (3B) sowie die Mulde (4) angeformt ist
  9. 9
    9) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsrippe (3D) durchgehend mittig zu den genannten Flächen angeordnet ist und Anschlußmittel (3G) für Erdungsleiter aufweist
  10. 10
    10) Anschlußvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Flächenteil (3B) abgewandten Seitenwand der Mulde (4) sowie an zwei einander gegenüberliegenden Randseiten des Flächenteils (3B) Befestigungsaugen (3E) für eine die bestückte Anschlußplatte überdeckende Haube vorgesehen sind.