EP0132702A1

Coupling between a tractor and a trailer, in particular a single axle trailer.

Abstract

DE-OS 31 49700, it is theoretically known to lay the affective articulation of a trailer relative to the towing vehicle towards the center of gravity of the tractor. The invention is concerned mitdertatsächichen possibility that transfer of effective Anlenounktes considering the constructive If directing. Hierzi the invention teaches the least anhängersetigen joints (7.8) lower than the ball head (13) a normaen towbar to arrange. The height difference should considerably, for example, be about 75 mm. The front joints (5, 6) sitting on a crossbar (28), which are rotatably mounted in a clutch housing (33) about a longitudinal axis (29) that the ball head (13) of the trailer coupling is rigidly clamped and therefore immovable.

EP0132702A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

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16 claims: 2 independent, 14 dependent

  1. 1
    Kupplungsverbindung zwischen einem Zugfahrzeug und einem Anhänger, vorzugsweise Einachsanhänger, mit einer Anordnung zum Verlegen des effektiven Anlenkpunktes in Richtung zum Schwerpunkt des Zugfahrzeuges, bestehend aus zwei beidseits der Gespannlängsachse angeordneten, das Zugfahrzeug mit dem Anhänger verbindenden und eine Viergelenkkette bildenden, gekrümmten bzw. abgewinkelten Lenkern, deren dem Zugfahrzeug zugeordneten Gelenke voneinander einen geringeren Abstand als deren dem Anhänger zugeordneten Gelenke aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Anhänger (2) zugeordneten Gelenke (7,8) tiefer als der am Zugfahrzeug (1) befindliche Kugelkopf (13) der Anhängerkupplung (14) angeordnet sind.
  2. 2
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Lenker (3,4) in der Vertikalebene schwanenhalsförmig (18) gekrümmt sind und anhängerseitig in Richtung zur Gespannlängsachse abgewinkelte Augen (19) zur Bildung der dem Anhänger (2) zugeordneten Gelenke (7,8) aufweisen.
  3. 3
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daß auch die dem Zugfahrzeug (1) zugeordneten Gelenke (5,6) tiefer als der Kugelkopf (13) angeordnet sind.
  4. 4
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge- kennzeichnet, daß der Höhenunterschied zwischen den Kupplungsgelenken (7,8 und 5,6) ca. 75 mm betrügt.
  5. 5
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Zugfahrzeug (1) zugeordneten Gelenke (5,6) einen größeren Abstand zum Heck (11) des Zugfahrzeuges (1) als der Kugelkopf (13) der Anhängerkupplung (14) aufweisen.
  6. 6
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das anhängerseitige Lagerauge (19) des einzelnen Lenkers (3,4) von einer gabelartigen Aufnahme (22,23) der Anhdngerdeichsel umgriffen ist, in deren Schenkel (23) vertikale Bohrungen mit kragenartig nach innen verformten Bohrungsrändern (24) vorgesehen sind, die Über konische Ansätze (27) von Spannschrauben (25) bzw. Spannmuttern (26) gegen die inneren Ringe von Schrdgringrillenlager (20) verspannt sind, deren äußere Ringe an Anschlägen (21) des Lagerauges (19) abgestUtzt sind.
  7. 7
    Kupplungsverbindung zwischen einem Zugfahrzeug und einem Anhänger, vorzugsweise Einachsanhänger, mit einer Anordnung zum Verlegen des effektiven Anlenkpunktes in Richtung zum Schwerpunkt des Zugfahrzeuges, bestehend aus zwei beidseits der Gespannlängsachse angeordneten, das Zugfahrzeug mit dem Anhänger verbindenden und eine Viergelenkkette bildenden, gekrümmten bzw. abgewinkelten Lenkern, deren dem Zugfahrzeug zugeordneten Gelenke voneinander einen geringeren Abstand als deren dem Anhänger zugeordneten Gelenke aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Zugfahrzeug (1) zugeordneten Gelenke (5,6) an einer Traverse (28) angeordnet sind, welche in einem mit dem Kugelkopf (13) einer normalen Anhängerkupplung starr verbindbaren Gehäuse (33) um eine horizontale Längsachse (29) des Gespannes (1,2) drehbar gefÜhrt ist.
  8. 8
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 7, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Traverse (28) zwei vom unteren Rand eines aufrechten Mittelteiles (30) pfeilspitzenartig in Richtung zum Anhänger (2) abgewinkelte Schenkel (31) aufweist, an deren Enden die Gelenke (5,6) angeordnet sind.
  9. 9
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das aufrechte Mittelteil (30) der Traverse (28) ein die Längsachse (29) bestimmendes Lager (34) aufweist, mit dem es am Gehäuse (33) geführt ist.
  10. 10
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 9, dadurch gekenn- zeichnet, daß das Lager (34) der Traverse (28) in Richtung der Längsachse (29) spielfrei einstellbar, beispielsweise als Kegellager (34) , ausgebildet ist.
  11. 11
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 7 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das die Traverse (28) aufnehmende Gehäuse (33) ein kalottenförmiges Gehäuseteil (36) zum Umgreifen des Kugelkopfes (13) sowie zwei davon abwärts sich erstreckende Wangen (35) aufweist, die mit jeweils einer keilförmigen, nach unten sich öffnenden Aussparung (37) an einem den Kupplungshals (38) der Anhängerkupplung unterhalb des Kugelkopfes (13) durchsetzender Bolzen (39) geführt sind, wobei ein den Bolzen (39) untergreifender Spannhebel (40) am Gehäuse (33) drehbar gelagert ist.
  12. 12
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 11, dadurch gekenn- zeichnet, daß der Kupplungshals (38) der Anhängerkupplung eine als Nabe (46) bzw. Auge ausgebildete Lagerung für den Bolzen (39) aufweist.
  13. 13
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (46) eine von beiden Außenseiten nach der Mitte konisch sich verjüngende Bohrung (55) zur Aufnahme passender konischer Bolzen (56) aufweist, die je mit einem zylindrischen Ansatz (57) über die Nabe vorstehen.
  14. 14
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 13, dadurch gekenn- zeichnet, daß der zylindrische Ansatz (57) seitliche, nach oben sich verjüngende Keilflächen (58) aufweist.
  15. 15
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 11 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannhebel (40) mit einem gabelartig ausgebildeten Teil (41) innerhalb des Gehäuses (33) angeordnet und gelagert ist und mit einem sich daran anschließenden einarmigen Hebelteil (42) durch eine Aussparung (48) in der Gehäusewand nach außen geführt ist.
  16. 16
    Kupplungsverbindung nach Anspruch 11 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Zugfahrzeug (1) zugekehrten Gelenke (5,6) die Lagerachse (29) der Traverse (28) und der den Kupplungshals (38) durchsetzende Bolzen (39) in einer gemeinsamen Horizontalebene (43) liegen.
Independent claims16