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EP0121082B1

Guanidin derivatives

Abstract

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EP0121082B1, drawing sheet 1
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Expired 23 February 2004, 22.6 years ago.

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17 claims: 2 independent, 15 dependent

  1. 1
    Guanidin-Derivate der allgemeinen Formel (I), in welcher R 1 für Wasserstoff oder für den Rest-S(O) m -R 5 steht, worin m für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R S für den Rest steht, worin R 16 und R" gleich oder verschieden sind und für Wasserstoff, Halogen, Cyano, Nitro, C 1 -C 6- Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Cyano, C 1 -C 4 Alkoxy-carbonyl, C 1 -C 4 -Alkoxy, C 1 -C 4 -Alkylthio, C 1 -C 4- Alkylsulfinyl, C 1 -C 4- Alkylsulfonyl oder Phenyl substituiert ist], für C 2 C 6 -Alkenyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Cyano oder C 1 -C 4 -Alkoxy-carbonyl substituiert ist], für C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Cyano, C 1 -C 4- Alkoxy-carbonyl, C 1 -C 4 -Alkylthio, C 1 -C 4- Alkylsulfinyl oder C 1 -C 4 Alkylsulfonyl substituiert ist], für den Rest -S(O) p -R 18 , wobei p für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R 18 für C 1 -C 4 -Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor oder Chlor substituiert ist], für Phenyl oder für den Rest -CO-R 19 stehen, wobei R 19 für C 1 -C a- Alkyl, C 1 -C 6 -Alkoxy, C 3 -C 6 - Alkenoxy, C 1 -C 4 -Alkylthio, C 1 -C 4 -Alkylamino oder Di-(C 1 -C 4 -alkyl)-amino steht [welche gegebenenfalls durch Fluor und/ oder Chlor substituiert sind]; worin weiter R 5 für den Rest steht, worin R 21 für Wasserstoff oder C 1 -C 3 -Alkyl steht und R 22 und R 23 gleich oder verschieden sind und für Wasserstoff, Fluor, Chlor, Nitro, Cyano, C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/ oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4 -Alkoxy-carbonyl, C 1 -C 4 -Alkylsulfonyl oder Di-(C 1 -C 4 alkyl)-aminosulfonyl stehen; worin weiter R 5 für den Rest steht, worin R 26 und R 27 gleich oder verschieden sind und für Wasserstoff, Fluor, Chlor, Nitro, Cyano, C 1 -C 4 -Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/ oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], für C 1 -C 4 -Alkylthio, C 1 -C 4- Alkylsulfi- nyl oder C 1 -C 4 Alkylsulfonyl [welche gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert sind], sowie für Di-(C 1 -C 4 -alkyl)-aminosulfonyl oder C 1 -C 4- Alkoxy-carbonyl stehen, worin weiter R 5 für den Rest steht, worin R 30 und R 31 gleich oder verschieden sind und für Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Cyano, Nitro, C l- C 4- Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4 -Alkylthio, C 1 -C 4- Alkylsulfi- nyl oder C 1 -C 4 -Alkylsulfonyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], Di-(C 1 -C 4 -alkyl)-aminosulfonyl oder C 1 -C 4 Alkoxy-carbonyl stehen, und Z für Schwefel steht, in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 35 und R 36 gleich oder verschieden sind und für Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, C 1 -C 4- Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4- Alkylamino oder Di-(C 1 -C 4 -alkyl)-amino stehen mit der Maßgabe, daß wenigstens einer der Reste R 35 und R 36 von Wasserstoff verschieden ist; in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 37 für Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, C,-C 4 -Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/ oder Chlor substituiert ist] oder C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], steht, R 38 für Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, C 1 -C 4 -Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/ oder Chlor substituiert ist], Cyano, Formyl, C 1 -C 4 -Alkyl-carbonyl oder C 1 -C 4 -Alkoxy-carbonyl steht und R 39 für C l-C4- Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist], C 1 -C 4 -Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/ oder Chlor substituiert ist], Amino, C 1 -C 4 -Alkylamino oder Di-(C 1- C 4- alkyl)-amino steht, oder R 38 und R 39 gemeinsam für C 3 C 4 -Alkandiyl stehen, in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 40 und R 41 gleich oder verschieden sind und für C l- C 4- Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist] oder C 1 -C 4- Alkoxy [welches gegebenenfalls durch Fluor und/oder Chlor substituiert ist] stehen:in welcher weiter R 3 für Wasserstoff, C 1 -C 4 -Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Brom, Cyano, Hydroxy oder C 1 -C 2 -Alkoxy substituiert ist], C 3 -C 6 -Cycloalkyl, C 3 -C 6 -Alkenyl, C 3 C 6 Alkinyl, Benzyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor oder Methyl substituiert ist] oder für den Rest -S(O) n -R 6 steht, worin n für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R 6 die oben für R 5 angegebene Bedeutung hat, jedoch nicht in jedem Einzelfall mit R 5 identisch ist;in welcher weiter R 3 und R 4 gemeinsam für C 4 C 6 -Alkandiyl stehen, welches gegebenenfalls durch eine Sauerstoff-Brücke unterbrochen ist, in welcher weiter R 4 für den Rest-X-R 8 steht, worin X für Sauerstoff steht und R 6 für C 1 -C 6 Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, C 1 -C 4 -Alkoxy, C 1 -C 4 Alkylthio, C 1 -C 4- Alkylsulfinyl oder C 1 -C 4 -Alkylsulfonyl substituiert ist], C 3 -C 6 -Alkenyl, C 3 -C 6 -Alkinyl, C 3 -C 6 -Cycloalkyl, Benzyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor oder Methyl substituiert ist] oder Phenyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Brom, Nitro, Cyano, C 1 -C 4 -Alkyl, Trifluormethyl, C 1 -C 4 Alkoxy, Trifluormethoxy, C 1 -C 4 -Alkylthio oder Trifluormethylthio substituiert ist] steht;in welcher weiter R4 für den Rest steht, worin R 9 für Wasserstoff oder C 1 -C 4 Alkyl steht und R 10 für C 1 -C 4- Alkyl, C 3 -C 6 -Alkenyl, C 3 -C 6 Alkinyl, C 3 -C 6 Cycloalkyl [welches gegebenenfalls durch eine -SO 2 Brücke unterbrochen ist], Benzyl oder Phenylethyl, Phenyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Brom, Nitro, Cyano, C 1 -C 4 -Alkyl, Trifluormethyl, C 1 -C 4 Alkoxy, Trifluormethoxy, C 1 -C 4 -Alkylthio oder Trifluormethylthio substituiert ist], Pyrimidyl, C 1 -C 4 -Alkyl-carbonyl, Benzoyl, C 1 -C 4 Alkoxy-carbonyl, C 1 -C 4 -Alkyisulfonyl oder Phenylsulfonyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Brom oder Methyl substituiert ist], steht, oder R 9 und R 10 gemeinsam für C 4 -C 6 -Alkandiyl [welches gegebenenfalls durch eine Sauerstoffbrücke unterbrochen ist], stehen;in welcher weiter R 4 für den Rest steht, worin R" für Wasserstoff oder C 1 -C 4 -Alkyl steht und R 12 für C 1 -C 4 -Alkyl, Benzyl oder Phenylethyl oder Phenyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Brom, C 1 -C 4 -Alkyl, Trifluormethyl, Cyano, Nitro, C 1 -C 4 -Alkoxy oder Trifluormethoxy substituiert ist], steht, oder R" und R 12 gemeinsam für C 4 -C 6 -Alkandiyl stehen;in welcher weiter R 4 - für den Fall, daß R 3 von Wasserstoff verschieden ist - für Wasserstoff oder Hydroxy oder für C 1 -C 6 -Alkyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Cyano, C 1- C 4- Alkoxy-carbonyl, Hydroxy oder C 1 -C 4 -Alkoxy substituiert ist], C 3 -C 6 -Cycloalkyl [welches gegebenenfalls durch eine -SO 2 -Brücke unterbrochen ist], C 3 -C 6 -Alkenyl, C 3 -C 6 -Alkinyl, Benzyl [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor und/oder Methyl substituiert ist] oder Pheny: [welches gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, Cyano, Nitro, Amino, C 1 -C 4 -Alkyl, Trifluormethyl, C 1 -C 4 -Alkoxy, Trifluormethoxy, C 1 -C 4 -Alkylthio, Trifluormethylthio, Aminosulfonyl oder C 1 -C 4 -Alkoxy-carbonyl substituiert ist] steht, in welcher ferner M für Wasserstoff, ein Natrium-, Kalium-, Magnesium-, Calcum- oder Eisen-äquivalent oder einen gegebenenfalls durch C 1 -C 6 -Alkyl, C 3 -C 6 -Alkenyl und/oder Benzyl substituierten Ammoniumrest steht, sowie 1 : 1-Addukte von Verbindungen der Formel (I) - wie vorausgehend definiert - mit Halogenwasserstoffsäuren, mit Schwefelsäure, Phosphorsäure, mit gegebenenfalls durch Fluor oder Chlor substituierten Alkansulfonsäuren mit bis zu 4 Kohlenstoffatomen oder Benzol- oder Naphthalinsulfonsäuren, welche gegebenenfalls durch Fluor, Chlor oder Methyl substituiert sind.
  2. 2
    Guanidin-Derivate der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß darin R 1 für den Rest -S(O) m -R 5 steht, worin m für die Zahl 2 steht und R 5 für den Rest steht, worin R 16 für Fluor, Chlor, Brom, Methyl, Trifluormethyl, C 1 -C 2 -Alkoxy, Difluormethoxy, Trifluormethoxy, Phenyl oder C 1 -C 2 -Alkoxy-carbonyl steht und R 17 für Wasserstoff steht; in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 37 für Wasserstoff, Methyl oder Methoxy steht, R 38 für Wasserstoff, Chlor, Methyl, Acetyl oder Methoxycarbonyl steht und R 39 für C 1 -C 4- Alkyl oder C 1 -C 4 Alkoxy oder zusammen mit R 38 für C 3 C 4 Alkandiyl steht; in welcher weiter R 3 für Wasserstoff, Methyl oder den Rest -S(O) n -R 6 steht, worin n für die Zahl 2 steht und R 6 die oben für R 5 angegebene Bedeutung hat; in welcher weiter R" für C 1 -C 4 Alkoxy, C 3 C 4 -Alkenoxy, C 3 -C 4 -Al- kinoxy, Benzyloxy oder für den Rest steht, worin R 9 für Wasserstoff oder Methyl steht und R 10 für C 1 -C 3 Alkyl, Phenyl, Acetyl, Methoxycarbonyl, Phenylsulfonyl oder p-Toluolsulfonyl steht; in welcher weiter M für Wasserstoff, Natrium, Kalium, ein Magnesium- oder Calcium-äquivalent steht; sowie - für den Fall, daß M für Wasserstoff steht-die 1 :1-Addukte der vorausgehend definierten Verbindungen mit Salzsäure, Schwefelsäure, Benzolsulfonsäure und p-Toluolsulfonsäure.
  3. 3
    Guanidin-Derivate der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß darin R 1 für Wasserstoff oder den Rest -S(O) m -R 5 steht, worin m für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R S für den Rest steht, worin R 16 und R 17 für Wasserstoff stehen, oder R 16 für Chlor, Nitro, Methyl, Trifluormethyl oder für Methoxy und R" für Fluor, Chlor, Brom, Methyl, Trifluormethyl, Cyano, Nitro oder Methoxy steht; in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 37 für Wasserstoff, Methyl oder Methoxy steht, R 38 für Wasserstoff, Chlor, Methyl, Acetyl oder Methoxycarbonyl steht und R 39 für C 1 -C 4 -Alkyl oder C 1 -C 4 -Alkoxy oder R 38 und R 39 zusammen für C 3 -C 4 -Alkandiyl stehen, in welcher weiter R 3 für Wasserstoff, Methyl oder den Rest -S(O) n -R 6 steht, worin n für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R 6 die oben für R 5 angegebene Bedeutung hat; in welcher weiter R 4 für C 1 -C 4 -Alkoxy, C 3 -C 4 -Alkenoxy, C 3 -C 4 -Al- kinoxy, Benzoyloxy oder für den Rest steht, worin R 9 für Wasserstoff oder Methyl steht und R 10 für C 1 -C 3- Alkyl, Phenyl, Acetyl, Methoxycarbonyl, Phenylsulfonyl oder p-Toluolsulfonyl steht; in welcher weiter R 4 für Hydroxy steht mit der Maßgabe, daß dann R 3 von Wasserstoff verschieden ist; in welcher weiter M für Wasserstoff, Natrium, Kalium, ein Magnesium- oder Calcium-äquivalent steht, sowie - für den Fall, daß M für Wasserstoff steht - die 1 :1-Addukte der vorausgehend definierten Verbindungen mit Salzsäure, Schwefelsäure, Benzolsulfonsäure und p-Toluolsulfonsäure.
  4. 4
    Guanidin-Derivate der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß darin R 1 für den Rest -S(O) m R 5 steht, worin m für die Zahl 2 steht und R 5 für den Rest n steht, worin R 16 für Fluor. Chlor. Brom. Methyl. Trifiuormethyl. C 1 -C 2 Alkoxy, Difluormethoxy, Trifluormethoxy oder C 1 -C 2 Alkoxy-carbonyl steht und R 17 für Wasserstoff steht; in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 40 für Methyl, Methoxy oder Ethoxy steht und R 41 für Methyl, Methoxy oder Ethoxy steht; in welcher weiter R 3 für Wasserstoff, Methyl oder den Rest -S(O) n -R 6 steht, worin n für die Zahl 2 steht und R 6 die oben für R 5 angegebene Bedeutung hat; in welcher weiter R 4 für C 1 -C 4- Alkoxy, C 3 -C 4 -Alkenoxy, C 3 -C 4 -Al- kinoxy, Benzyloxy oder für den Rest steht, worin R 9 für Wasserstoff oder Methyl steht und R 10 für C 1 -C 3 -Alkyl, Phenyl, Acetyl, Methoxycarbonyl, Phenylsulfonyl oder p-Toluolsulfonyl steht; in welcher weiter M für Wasserstoff, Natrium, Kalium, ein Magnesium- oder Calcium-äquivalent steht; sowie - für den Fall, daß M für Wasserstoff steht- die 1 :1-Addukte der vorausgehend definierten Verbindungen mit Salzsäure, Schwefelsäure, Benzolsulfonsäure und p-Toluolsulfonsäure.
  5. 5
    Guanidin-Derivate der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß darin R 1 für Wasserstoff oder den Rest -S(O) m R 5 steht, worin m für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R 5 für den Rest steht, worin R 16 und R 17 beide für Wasserstoff stehen, oder R 16 für Chlor, Nitro, Methyl, Trifluormethyl oder Methoxy und R 17 für Fluor, Chlor, Brom, Methyl, Trifluormethyl, Cyano, Nitro oder Methoxy steht; in welcher weiter R 2 für den Rest steht, worin R 40 für Methyl. Methoxy oder Ethoxy steht und R 41 für Methyl, Methoxy oder Ethoxy steht; in welcher weiter R 3 für Wasserstoff, Methyl oder den Rest -S(O) n -R 6 steht, worin n für die Zahlen Null, 1 oder 2 steht und R 6 die oben für R 5 angegebene Bedeutung hat; in welcher weiter R 4 für C 1 -C 4 Alkoxy, C 3 C 4 Alkenoxy, C 3 -C 4 -Al- kinoxy, Benzyloxy oder für den Rest steht, worin R 9 für Wasserstoff oder Methyl steht und R 10 für C 1 -C 3 Alkyl, Phenyl, Acetyl, Methoxycarbonyl, Phenylsulfonyl oder p-Toluolsulfonyl steht; in welcher weiter R 4 für Hydroxy steht mit der Maßgabe, daß dann R 3 von Wasserstoff verschieden ist; in welcher weiter M für Wasserstoff, Natrium, Kalium, ein Magnesium- oder Calcium-äquivalent steht, sowie - für den Fall, daß M für Wasserstoff steht-die 1 :1-Addukte der vorausgehend definierten Verbindungen mit Salzsäure, Schwefelsäure, Benzolsulfonsäure-und p-Toluolsuffonsäure.
  6. 6
    Verfahren zur Herstellung von Guanidin-Derivaten der Formel (I) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man (a) für den Fall, daß R 1 für Wasserstoff steht, R 3 für die in Anspruch 1 genannten Reste - ausgenommen den Rest-S(O) n -R 6- steht, M für Wasserstoff steht und d:e Reste R 2 und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, Cyanoverbindungen der Formel (II) in welcher M 1 für Wasserstoff steht und R 2 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat, mit Aminoverbindungen der Formel (III) in welcher R 3 für die in Anspruch 1 genannten Reste - ausgenommen den Rest -S(O) n -R 6 - steht und R 4 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat, bzw. mit Hydrochloriden von Aminoverbindungen der Formel (III), gegebenenfalls in Gegenwart von Verdünnungsmitteln umsetzt und gegebenenfalls die Umsetzungsprodukte mit Säureakzeptoren behandelt;oder daß man (b) für den Fall, daß R 1 für den Rest -S(O) m -R 5 steht, worin m und R 5 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, daß M die bei (a) angegebene Bedeutung hat und R 2 , R3 und R" die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben, oder für den Fall, daß R 3 für den Rest -S(O) n -R 6 steht, worin n und R 6 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, daß M die bei (a) angegebene Bedeutung hat und R 1 , R 2 und R 4 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben, die nach dem oben unter (a) beschriebenen Herstellungsverfahren erhältlichen Guanidin-Derivate der Formel (I), in welcher R 1 , R 2 , R3, R 4 und M die bei (a) genannten Bedeutungen haben, mit Halogen-Schwefel-Verbindungen der Formel (IV) in welcher X 1 für Fluor, Chlor oder Brom steht und m und R 5 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, und/oder mit Halogen-Schwefel-Verbindungen der Formel (V) in welcher X 2 für Fluor, Chlor oder Brom steht und n und R 6 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, gegebenenfalls in Gegenwart von Säureakzeptoren und gegebenenfalls in Gegenwart von Verdünnungsmitteln umsetzt;oder daß man (c) für den Fall, daß R 3 für die in Anspruch 1 genannten Reste - ausgenommen den Rest -S(O) n -R 6 - steht und M, R 1 , R 2 und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, Isothioharnstoffe der Formel (VI) in welcher R 15 für C 1 -C 4 -Alkyl oder Benzyl steht und M und die Reste R 1 und R 2 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, mit Aminoverbindungen der Formel (III) in welcher R 3 für die in Anspruch 1 genannten Reste - ausgenommen den Rest -S(O) n -R 6 - steht und R 4 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat, bzw. mit Hydrochloriden von Aminoverbindungen der Formel (III), gegebenenfalls in Gegenwart von Säureakzeptoren und gegebenenfalls in Gegenwart von Verdünnungsmitteln umsetzt und gegebenenfalls die Umsetzungsprodukte mit Säuren behandelt;oder daß man (d) für den Fall, daß R 3 für die in Anspruch 1 genannten Reste - ausgenommen den Rest -S(O) n -R 6 - steht und M, R 1 , R 2 und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, Guanidin-Derivate der Formel (I), in welcher R 3 für den Rest-S(O) n -R 6 steht, worin n und R 6 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben sowie M und die Reste R 1 , R 2 und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, mit Aminoverbindungen der Formel (III) in welcher R 3 für die in Anspruch 1 genannten Reste - ausgenommen den Rest -S(O) n -R 6 - steht und R 4 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat, bzw. mit Hydrochloriden von Aminoverbindungen der Formel (III), gegebenenfalls in Gegenwart von Säureakzeptoren und gegebenenfalls in Gegenwart von Verdünnungsmitteln umsetzt;oder daß man (e) für den Fall, daß M für ein Metalläquivalent oder für einen gegebenenfalls substituierten Ammoniumrest-jeweils wie in Anspruch 1 definiert - steht und die Reste R 1 , R 2 , R 3 und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, Guanidin-Derivate der Formel (I), in welcher M für Wasserstoff steht und die Reste R 1 , R 2 , R 3 . und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, mit Metall-hydroxiden, -hydriden oder -alkanolaten oder-mit metallorganischen Verbindungen bzw. mit Ammoniak oder entsprechenden Aminen gegebenenfalls in Gegenwart von Verdünnungsmitteln umsetzt;oder daß man (f) für den Fall, daß 1 : 1-Addukte von Guanidin-Derivaten der Formel (I) mit starken Säuren herzustellen sind, Guanidin-Derivate der Formel (I), in welcher M und die Reste R 1 , R 2 , R 3 und R 4 die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, mit starken Säuren gegebenenfalls unter Verwendung von inerten Verdünnungsmitteln umsetzt.
  7. 7
    Cyanoverbindungen der Formel (II) in welcher M 1 für Wasserstoff steht und R 2 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat, ausgenommen die Verbindung 2-Cyanamino-4.6-dimethyl-pyrimidin.
  8. 8
    Herbizide Mittel, gekennzeichnet durch einen Gehalt an mindestens einem Guanidin-Derivat der Formel (I) gemäß Anspruch 1.
  9. 9
    Verwendung von Guanidin-Derivaten der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1 zur Bekämpfung von Unkraut.
  10. 10
    Pflanzenwuchsregulierende Mittel, gekennzeichnet durch einen Gehalt an mindestens einem Guanidin-Derivat der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1.
  11. 11
    Verwendung von Guanidin-Derivaten der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1, als Pflanzenwuchsregulatoren.
  12. 12
    Verfahren zur Herstellung von herbiziden bzw. pflanzenwuchsregulierenden Mitteln, dadurch gekennzeichnet, daß man Guanidin-Derivate der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1 mit Streckmitteln und/oder oberflächenaktiven Mitteln vermischt.
Independent claims12