EP0073014B1

Method of accessing transmission channels of an information transmission system

Abstract

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EP0073014B1, drawing sheet 1
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Expired 18 August 2002, 24.1 years ago.

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14 claims: 1 independent, 13 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Zugreifen auf Übertragungskanäle eines Nachrichtenübertragungssystems mit mindestens einer zentralen Einrichtung, mit mindestens einem Duplex-Übertragungskanal zur Übertragung der Signalisierung und einer Vielzahl voneinander unabhängiger Teilnehmerstationen, bei dem die Teilnehmerstationen nach einem Vielfachzugriff-Verfahren auf den Duplex-Übertragungskanal zugreifen können und auf den Duplex-Übertragungskanal eine Vielzahl von Teilnehmerstationen mit der zentralen Einrichtung einen Informationsaustausch durchführen können, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilnehmerstationen zur Einleitung der von ihnen ausgehenden Übertragungen den Duplex-Übertragungskanal mit Signalisierungs-Kurzzeichen belegen und daß daraufhin die zentrale Einrichtung, die durch die Signalisierungs-Kurzzeichen gekennzeichneten Teilnehmerstationen nacheinander zur vollständigen Identifizierung auffordert und damit eine Informationsübertragung von und zu den Teilnehmerstationen einleitet.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der zentralen Einrichtung als Kennzeichen der Teilnehmerstation die zeitliche Lage des Signalisierungs-Kurzzeichens herangezogen wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der zentralen Einrichtung als Kennzeichen der Teilnehmerstation die Art des verwendeten Signalisierungs-Kurzzeichens herangezogen wird.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Einrichtung die Empfangsqualität der Signalisierungs-Kurzzeichen ermittelt und davon abhängig eine Aufforderung zur vollständigen Identifizierung sendet oder nicht.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Informationsübertragung in Richtung zur zentralen Richtung eine feste Verzögerung gegenüber der Informationsübertragung in Richtung zu den Teilnehmerstationen aufweist.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der zentralen Einrichtung von Fall zu Fall für jede Informationsübertragung in Richtung zur zentralen Einrichtung eine Verzögerung gegenüber der Informationsübertragung in Richtung zu den Teilnehmerstationen festgelegt und diese den Teilnehmerstationen mitgeteilt wird.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Duplex-Übertragungskanal in für freie Zugriffe erlaubte und gesperrte Zeiträume unterteilt wird und daß eine Teilnehmerstation nach Erhalt der Aufforderung zur vollständigen Identifizierung diese Identifizierung sowie die weitere Informationsübertragung nur während der für freie Zugriffe gesperrten Zeiträume vornimmt.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Einrichtung in Richtung zu den Teilnehmerstationen Markierungen sendet, welche festlegen, in welchen Zeiträumen die Teilnehmerstationen auf den Duplex-Übertragungskanal mit Signalisierungs-Kurzzeichen zugreifen dürfen.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Teilnehmerstation ein für freie Zugriffe gesperrter Übertragungskanal bekanntgemacht wird, auf dem sowohl die Teilnehmerstation nach Erhalt der Aufforderung zur vollständigen Identifizierung diese sendet als auch die weitere Informationsübertragung stattfindet.
  10. 10
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilnehmerstation zur Einleitung einer von ihr ausgehenden Verbindung, innerhalb eines für freie Zugriffe erlaubten Zeitraums, den genauen Zeitpunkt, zu dem sie mit der Übertragung eines Signalisierungs-Kurzzeichens beginnt, zufällig oder nach einem definierten Algorithmus auswählt.
  11. 11
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Teilnehmerstationen verwendeten Signalisierungs-Kurzzeichen alle die gleiche Zeitdauer aufweisen.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeiträume, in denen die Teilnehmerstationen mit Signalisierungs-Kurzzeichen zugreifen dürfen, in Rufschlitze unterteilt werden, deren zeitliche Länge zu der Zeitdauer der Signalisierungs-Kurzzeichen in einem festen Verhältnis stehen.
  13. 13
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Duplex-Übertragungskanal in jeder Übertragungsrichtung in eine Folge von Zeitschlitzen unterteilt ist.
  14. 14
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufforderung zur vollständigen Identifizierung an eine Teilnehmerstation, die sich mit einem Signalisierungs-Kurzzeichen gemeldet hat, Teil einer von der zentralen Einrichtung ausgehenden, beliebigen Übertragung ist.
Independent claims14