EP0012901A1

Method of manufacturing connectors for optical waveguides.

Abstract

Es wird ein Verfahren zur Herstellung von Lichtwellenleiterkopplern beschrieben, bei dem von einer Parallel-Lichtwellenleiterstruktur ausgegangen wird, bei der auf einem Trägerkörper (1) eine Vielzahl von parallelen Lichtwellenleitern befestigt ist; diese Parallel-Lichtwellenleiterstruktur wird zerlegt, so daß Trennteile mit einem oder mehreren Lichtleitern entstehen, die quer durchtrennt worden sind. Solche Trennteile werden mit definiertem Versatz gegeneinander wieder zusammengefügt.

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21 claims: 5 independent, 16 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Herstellung von Lichtwellenleiterkopplern, insbesondere für Glasfaserlichtwellenleiter, dadurch gekennzeichnet , daß von einer Parallel-Lichtwellenleiterstruktur (1) ausgegangen wird, die einen schichtförmigen Trägerkörper (1) und eine Vielzahl von Lichtwellenleitern (201 bis 233) umfaßt, die parallel nebeneinander und sich berührend auf einer Oberfläche des Trägerkörpers befestigt sind, daß aus dieser Parallel-Lichtwellenleiterstruktur (1) Trennteile (1', 1", 6', 6") hergestellt werden, von denen jedes eine Trennstirnfläche (5", 50', 50") aufweist, die durch eine Durchtrennung quer zur Längsrichtung der Lichtwellenleiter und durch solche hindurch entstanden ist und die in einem Bearbeitungsschritt auf Politur gebracht wird oder worden ist, und daß zwei Trennteile (1', 1" bzw. 6', 6") mit polierten Trennstirnflächen so miteinander verbunden werden, daß die polierten Trennstirnflächen einander zugewandt und parallel sind und die Lichtwellenleiter beider Trennteile im wesentlichen in einer Richtung verlaufen.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß durch vollständige Durchtrennung der Parallel-Lichtwellenleizerstruktur (1) quer zur Längsrichtung der Lichtwellenleiter (201 bis 233) zwei Ausgangstrennteile (1', 1") hergestellt werden, und daß die Trennstirnfläche eines jeden Ausgangstrennteiles auf Politur gebracht wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 2 zur Herstellung von Abzweig-Kopplern mit identischem Koppelverhältnis, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Ausgangstrennteile (1', 1") mit einander zugewandten polierten Trennflächen definiert versetzt fest miteinander verbunden werden und daß von den so entstandenen Abzweig-Kopplern Teile vorgewählter Breite abgetrennt werden, welche einzelne Abzweig-Koppler bilden.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 2 zur Herstellung von Abzweig-Kopplern mit voneinander verschiedenen Koppelverhältnissen, dadurch gekennzeichnet, daß von den beiden Ausgangstrennteilen (1', 1") Abtrennteile abgetrennt werden und daß zwei solche Abtrennteile (6, 6") miteinander verbunden werden.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,:dadurch gekennzeichnet, daß zum Verbinden zweier Trennteile (1', 1", 6', 6") diese auf eine Auflagefläche (61) eines Führungskörpers (6) aufgelegt werden, so daß ihre Trennstirnflächen einander gegenüberliegen und Seitenflächen der Trennteile an einer in einer Richtung (R) geradlinig verlaufenden Führungskante (62) anliegen, welche die Auflagefläche (61) begrenzt, und daß durch Verschieben in der Richtung die beiden Trennteile zusammengebracht werden.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf zumindest eines zweier zusammengebrachter Trennteile, welches an einer nachgiebigen Führungskante und/oder mit einer nachgiebigen Seitenfläche an der Führungskante anliegt, seitlich ein zur Führungskante hingerichteter Anpreßdruck ausgeübt wird und daß die beiden Trennteile mit dem dadurch erzeugten seitlichen Versatz so fixiert werden.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskante (62) aus zwei geradlinig in der Richtung (R) verlaufenden Führungsteilkanten (621, 622) zusammengesetzt ist, die um ein Stück (ε) senkrecht zur Richtung gegeneinander versetzt sind, und daß eines von zwei zusammenzubringenden Trennteilen (6') an die eine Führungsteilkante (621) und das andere Trennteil (6") an die andere Führungsteilkante (622) angelegt wird und daß die beiden Trennteile so zusammengebracht und um das Stück (t) gegeneinander versetzt fixiert werden.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsteilkanten (621, 622) quer zur Richtung relativ zueinander verschiebbar sind.
  9. 9
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß auf zusammengebrachte Trennteile ein Plättchen aufgeklebt wird, wodurch deren-Verbindung hergestellt ist.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 9, zur Herstellung von Steckerverbindungen für eine oder mehrere Fasern, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere Trennteile, bevor ihre Trennstirnflächen auf Politur gebracht werden, zur Bildung von Profilstäbchenelementen (60) auf je einem Profilstäbchen (65) befestigt werden, so daß die Lichtleiter parallel zur Längsrichtung der Mantelfläche des Stäbchens verlaufen, daß zunächst ein solches Profilstäbchenelement (60) auf einem weiteren Profilstäbchen (67) parallel zur Längsrichtung dessen Mantelfläche befestigt wird, daß dieses weitere Profilstäbchen und ein zusätzliches weiteres Profilstäbchen seitlich an eine geradlinig verlaufende Führungskante auf einer Auflagefläche eines Führungskörpers so angeordnet werden, daß die Trennstirnfläche des auf dem weiteren Profilstäbchen befestigten Trennteiles dem zusätzlichen weiteren Profilstäbchen zugewandt ist, auf das ein Profilstäbchenelement so aufgelegt worden ist, daß die Trennstirnfläche seines Trennteiles der anderen Trennstirnfläche gegenüberliegt und das weitere und zusätzliche weitere Profilstäbchen an der Führungskante anliegen, daß das aufgelegte Profilstäbchenelement auf das befestigte Profilstäbchenelement so einjustiert wird, daß Lichtwellenleiter beider Elemente im wesentlichen fluchten, daß das einjustierte Profilstäbchenelement auf dem zusätzlichen weiteren Profilstäbchen fixiert wird und daß danach die noch unpolierte Trennstirnfläche eines auf zwei Profilstäbchen fixierten Trennteiles samt den Profilstäbchen auf Politur gebracht wird, wodurch ein Steckerteil entstanden ist.
  11. 11
    Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Profilstäbchen U-Profilstäbchen (65, 67) verwendet werden, von denen eines (65) in das andere (67) paßt, wobei ein Trennteil in das kleinere U-Profilstäbchen (65) eingefügt wird.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes herzustellende Steckerteil die Justierung gegenüber ein und denselben Prototypen durchgeführt wird.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Steckerteile nach dem Zusammenbringen auf dem Führungskörper durch Andrücken an die Auflagefläche und die Führungskante mittels Schrauben fixiert werden.
  14. 14
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellen eines definierten Koppelverhältnisses in einem Meßplatz überwacht wird, bei dem ein Lichtwellenleiter von einer der beiden zusammengebrachten Strukturtrennteile mit einer Lichtwelle angeregt wird und die Ausgangsleistung von einem oder das Ausgangsleistungsverhältnis aus zwei von ihm wegführenden Lichtwellenleitern des anderen Trennteiles laufend gemessen wird.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtquelle verwendet wird, die dem stationären Modenspektrum der Lichtwellenleiter möglichst nahekommt.
  16. 16
    ' Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ein- stellen zweier Trennteile quer zur Längsrichtung der Fasern elektro-mechanisch gesteuert wird.
  17. 17
    Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangsleistung oder das Ausgangsleistungsverhältnis ständig mit einem Rechner überwacht wird, während die Trennteile relativ zueinander verschoben werden, daß die Verschiebung bei Erreichen eines bestimmten Leistungsverhältnisses eingestellt und die beiden Trennteile in dieser Lage fixiert werden.
  18. 18
    Verfahren zur Herstellung einer Parallel-Lichtwellenleiterstruktur zur Verwendung in einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lichtwellenleiter auf dem Umfang einer Trommel (Z) aufgewickelt wird, so daß er eine Zylinderspule (W) bildet, daß eine Lage dieser Spule aufgetrennt und unter Beibehaltung der Parallel-Anordnung der Lichtwellenleiter entnommen, auf die Oberfläche des schichtförmigen Trägerkörpers (1) gelegt und so befestigt wird, daß die Lichtwellenleiter parallel nebeneinanderliegen und sich berühren.
  19. 19
    Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage mittels eines Klebestreifens (K) abgenommen wird, welcher quer über die nebeneinanderliegenden Lichtwellenleiter der Lage gelegt wird, so daß sie daran haften.
  20. 20
    Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß zum Befestigen der Lichtwellenleiter diese mit einer Abdeckung (2) abgedeckt werden, welche darauf fixiert wird und dann durch Einführen von Klebstoff durch zumindest eine in der Abdeckung vorgesehene Öffnung (23) die Lichtwellenleiter fixiert werden.
  21. 21
    Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet , daß die Lichtwellenleiter mit Hilfe eines auf der Oberfläche vorgesehenen Anschlags (11) und eines Zwischenplättchens (3) von der Seite zusammengedrückt werden, so daß sie sich berühren.
Independent claims21