DE8805565U1

Immunochromatographic specific binding assay device

Abstract

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DE8805565U1, drawing sheet 1
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Expired 28 April 1998, 28.4 years ago.

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16 claims: 8 independent, 8 dependent

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    • · ■· !--Sill It Ϊ • · ι ι j t ι j ···· · Jl i ,1 j, -1- UNILEVER N.V. München, u.Z.:GM 600/29L-88E 27.04.88 SCHUTZANSPRÜCHE 1. Analytisches Testgerät, dadurch gekennzeichnet, daß es ein hohles Gehäuse (500) aus feuchtigkeitsundurchlässigem festen Material aufweist, das einen trockenen porösen Träger (510) enthält, der direkt oder indirekt mit der Außenseite des Gehäuses in Verbindung steht, so daß eine flüssige Testprobe auf den porösen Träger aufgebracht werden kann, welcher Träger in einem ersten Bereich ein markiertes spezifisches Bindup'sreagenz für eine Nachweissubstanz enthält, welches markierte spezifische Bind^ngsreagenz frei in dem Träger beweglich ist, wenn dieser sich im fec-chten Zustand befindet, und welcher Träger in einem zweiten, räumlich von dem ersten Bereich getrennten Bereich ein unmarkiertes spezifisches Bindungsreagenz für denselben Nachweisstoff enthält, welches unmarkierte Reagenz permanent immobilisiert auf dem Trägermaterial und folglich auch im feuchten Zustand unbeweglich ist, daß die beiden Bereiche so angeordnet sind, daß eine Flüssigprobe, die auf den porösen Träger aufgebracht worden ist, über den ersten Bereich in den zweiten Bereich gelangen kann und daß das Gerät Mittel enthält, die gegebenenfalls das Ausmaß, in welchem das markierte Reagenz in dem zweiten Bereich gebunden wird, beobachtbar machen.
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    Testgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Markierungsstoff an dem ersten spezifischen Bindungsreagenz ein Direktmarkierungsstoff ist.
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    Testgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus undurchsichtigem oder durchscheinendem Material besteht und mindestens mit einer Öffnung (508) versehen ist, durch die das analytische Ergebnis beobachtet werden kann. -2- Ί. Testgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der poröse Träger (510) mit der Außenseite des Gerätes über ein saugfähiges Probenaufnahmeteil (506) in Verbindung steht, das über das Gehäuse hinaussteht und das als Reservoir für die Aufnahme von Flüssigproben dient und diese an den porösen Träger abgibt.
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    5. Testgerät nach Anspruch ^, dadurch gekennzeichnet, daß es einen abnehmbaren und wieder aufsetzbaren flüssigkeitsundurchlässigen Deckel (503) für das vorstehende saugfähige Probenaufnahmeteil (506) * jifweist.
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    6. Testgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse und gegeuenenfalls der Deckel aus Kunststoff material gegossen ist.
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    7. Testgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der poröse Träger einen Streifen oder ein Blatt aus porösem Material (510) umfaßt, das mit einer Schicht (511) aus transparentem, flüssigkeitsundurchlässigem Material verstärkt ist, wobei die transparente Schicht in Kontakt mit der Innenseite des Gehäuses in der Nähe der Öffnung(en) steht, um das Eintreten von Feuchtigkeit oder Probe zu verhindern.
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    8. Testgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das poröse Trägermaterial Nitrozellulose ist.
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    9. Testgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nitrozellulose eine Porengröße größer als etwa 1 Mikron aufweist.
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    10. Testgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Markierungsstoff gefärbte Latexpartikel mit einer maximalen Abmessung aufweist, die nicht größer als etwa 0,5 Mikron ist.
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    11. Testgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Kontrollbereich stromabwärts von dem zweiten Bereich in dem porösen Träger aufweist, um anzuzeigen- daß - 3 über den zweiten Bereich hinaus gewandert ist, welcher Kontrollbereich ebenfalls von der Außenseite des Gehäuses beobachtbar ist. ö
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    12. Testgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachweissubstanz hCG ist.
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    13. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachweissubstanz LH ist.
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    14. Testgerät in Form eines Streifens zur Verwendung in einem spezifischen Bindungsassay, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Schicht (510) aus Nitrozellulose aufweist, die durch eine Schicht (511) aus festem wasserundurchlässigem Material verstärkt ist.
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    15. Testgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsschicht transparentes Kunststoffmaterial enthält.
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    16. Testgerät, insbesondere zum Nachweis einer Schwangerschaft, dadurch gekennzeichnet, daß es ein hohles, längliches Gehäuse aufweist, das einen trockenen porösen Nitrozelluloseträger enthält, der indirekt mit der Außenseite des Gehäuses über ein saugfähiges Urinaufnahmeteil in Verbindung steht, das über das Gehäuse hinaussieht und als Reservoir für Urin dieni, der an den porösen Träger abgegeben wird, daß der Träger in einem ersten Bereich einen hochspezifischen Anti-hCG-Antikörper enthält, der eine gefärbte Direktmarkierung trägt, welcher markierte Antikörper frei beweglich in dem porösen Träger ist, wenn sich dieser im feuchten Zustand befindet, daß der Träger in einem zweiten, räumlich von dem ersten Bereich getrennten Bereich einen hochspezifischen unmarkierten Anti-hCG-Antikörper enthält, der permanent auf dem Trägermaterial immobilisiert ist und daher im feuchten Zustand nicht beweglich ist, daß der markierte und der unmarkierte Antikörper hohe Spezifitäten für unterschiedliche hCG-Epitope aufweisen, daß die beiden Bereiche so angeordnet sind, daß eine Urinprobe, die auf den porösen Träger gebracht worden ist, über den ersten Bereich in den zweiten • I t · I Bereich wandern kann, daß das Gehäuse aus undurchsichtigem oder durchscheinendem Material bestr-ht und mindestens eine Öffnung aufweist, durch die das analytische Ergebnis beobachtet werden kann, und daß das Gehäuse einen entfernbaren und wieder aufsetzbaren Deckel für das vorstehende saiigfähige Urinaufnahmeteil aufweist.
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    17. Testgerät, insbesondere zum Nachweis der Ovulation wie in Anspruch 16 beansprucht, mit Ausnahme, daß die Nachweissubstanz LH ist. 10
Independent claims16