DE69604268T2

Allocating speech items to mobile units communicating on a direct mode channel

Abstract

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DE69604268T2, drawing sheet 1
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20 claims: 3 independent, 17 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Zuweisen von Sprechberechtigungen zu auf einem Direktmoduskanal (DM) kommunizierenden Mobileinheiten (RU1, RU2, RU3), wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:Senden einer Übertragung eines Sprechteils durch eine erste Mobileinheit (RU1) während der Sprechberechtigung der ersten Mobileinheit auf dem Direktmoduskanal, Übernehmen der Sprechberechtigung durch eine zweite Mobileinheit (RU2), Senden einer Übertragung eines Sprechteils durch die zweite Mobileinheit (RU2) während der Sprechberechtigung der zweiten Mobileinheit auf dem Direktmoduskanal, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß es weiterhin die Schritte umfaßt: Anweisen der auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU1, RU2, RU3) zum Betrieb in der Weise, daß die erste Mobileinheit (RU1) eine Priorität erhält zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder zum Anfordern einer Sprechberechtigung nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2) vor den anderen auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU3).
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Anweisen der auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU1, RU2, RU3) zu einem Betrieb in der Weise, daß die erste Mobileinheit (RU1) eine Priorität erhält zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder zum Anfordern einer Sprechberechtigung nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2) vor den anderen auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU3), durch Übergeben des Rechts zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder zum Anfordern einer Sprechberechtigung ausschließlich an die erste Mobileinheit (RU1) innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer unmittelbar nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2).
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Anweisen der auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU1, RU2, RU3) zu einem Betrieb in der Weise, daß die erste Mobileinheit (RU1) nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2) eine Priorität erhält zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder zum Anfordern einer Sprechberechtigung vor den anderen auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU3) in der Weise, daß die erste Mobileinheit (RU1) beim Abgeben ihrer vorherigen Sprechberechtigung eine Information zu ihrer Übertragung hinzufügt mit der Wirkung, daß die erste Mobileinheit (RU1) eine Prioritätserteilung wünscht zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder zum Anfordern einer Sprechberechtigung unmittelbar nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2), die die nächste Sprechberechtigung übernommen hat.
  4. 4
    Verfahren zum Zuweisen von Sprechberechtigungen zu auf einem Direktmoduskanal (DM) kommunizierenden Mobileinheiten (RU1, RU2, RU3), wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:Senden einer Übertragung eines Sprechteils durch eine erste Mobileinheit (RU1) während der Sprechberechtigung der ersten Mobileinheit auf dem Direktmoduskanal, Übernehmen der Sprechberechtigung durch eine zweite Mobileinheit (RU2), Senden einer Übertragung eines Sprechteils durch die zweite Mobileinheit (RU2) während der Sprechberechtigung der zweiten Mobileinheit auf dem Direktmoduskanal, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß es des weiteren die Schritte umfaßt: Senden einer Prioritätsinformation, die den(die) zum Übernehmen der Sprechberechtigung auf dem Direktmoduskanal priorisierten mobilen Benutzer (RU1) angibt, von der zweiten Mobileinheit (RU2) auf dem Direktmoduskanal, Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung durch die als priorisiert angegebene Mobileinheit (RU1) im Ansprechen auf die Prioritätsinformation, Senden der Übertragung der auf diese Weise priorisierten Mobileinheit (RU1) während der nächsten Sprechberechtigung.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren des weiteren die Schritte umfaßt:Ausgestalten der Prioritätsinformation als Prioritätsparameterwert, der die Anzahl der bevorzugten letzten Benutzer angibt, Vergleichen des Prioritätsparameterwerts in den die Prioritätsinformation empfangenden Mobileinheiten (RU1, RU3) mit dem Wert eines in diesen Mobileinheiten (RU1, RU3) verwalteten Prioritätszählers (512), wobei der Prioritätszählerwert die Zahl der seit dem letzten Sprechteil dieser Mobileinheit von den anderen Mobileinheiten übernommenen Sprechberechtigungen angibt, und Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung durch eine der die Prioritätsinformation empfangenden Mobileinheiten, wenn der Vergleich zeigt, daß die Mobileinheit für das Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung priorisiert ist und der Benutzer dieser Mobileinheit seinen Wunsch nach der nächsten Sprechberechtigung angezeigt hat, solange keine andere als priori siert angezeigte Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung bereits reserviert hat.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren des weiteren die Schritte umfaßt:Aktualisieren (323-328) des Prioritätszählers (512) in der Mobileinheit (RU1, RU3), so daß sein Wert die Zahl der durch die anderen Mobileinheiten nach dem letzten Sprechteil dieser Mobileinheit übernommenen Sprechberechtigungen angibt, Rücksetzen des Prioritätszählers auf seinen Anfangswert bei jeder Beendigung ihres Sprechteils durch diese Mobileinheit, Inkrementieren des Werts des Prioritätszählers im Ansprechen auf die durch die zweite Mobileinheit (RU2) gesendete Prioritätsinformation, wenn eine andere Mobileinheit ihren Sprechteil beendet, und Vergleichen des in der Prioritätsinformation enthaltenen Prioritätsparameterwerts mit dem in dem Prioritätszähler dieser Mobileinheit gespeicherten Wert und Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung durch die Mobileinheit, falls der in der Prioritätsinformation enthaltene Prioritätsparameterwert größer oder gleich dem Prioritätszählerwert dieser Mobileinheit (RU1, RU3) ist und der Benutzer dieser Mobileinheit seinen Wunsch zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung angezeigt hat, solange keine andere als priorisiert angezeigte Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung bereits reserviert hat.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren weiterhin die Schritte umfaßt:Ausgestalten der Prioritätsinformation als Sprechteilidentifizierungsinformation, die die Identifizierungen eines oder mehrerer vorhergehender Sprechteile angibt, deren Sprecher für die nächste Sprechberechtigung zu priorisieren sind, Vergleichen der Sprechteilidentifizierungsinformation in den die Prioritätsinformation empfangenden Mobileinheiten (RU1, RU3) mit der in der Mobileinheit gespeicherten Information über die Identifizierungen der von der Mobileinheit verwendeten Sprechberechtigungen, und Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung durch die Mobileinheit, falls der Vergleich anzeigt, daß diese Mobileinheit zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung priorisiert ist und der Benutzer dieser Mobileinheit seinen Wunsch zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung angezeigt hat, solange keine andere als priorisiert angezeigte Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung bereits reserviert hat.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die zweite Mobileinheit (RU2) gesendete Prioritätsinformation über die zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung priorisierte Mobileinheit (RU1, RU3) der Identifizierung der die vorherige Sprechberechtigung besitzenden Mobileinheit entspricht, wobei die erste Mobileinheit (RU1) im Ansprechen darauf die nächste Sprechberechtigung übernimmt.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren des weiteren die Schritte umfaßt:Einfügen der Identifizierung der ersten Mobileinheit (RU1) in die Übertragung der ersten Mobileinheit, Speichern der in der Übertragung der ersten Mobileinheit enthaltenen Identifizierung der ersten Mobileinheit (RU1) in dem Speicher der zweiten Mobileinheit (RU2), Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung durch die zweite Mobileinheit (RU2), Senden einer die Identifizierung der Mobileinheit mit der vorhergehenden Sprechberechtigung angebenden Prioritätsinformation von der zweiten Mobileinheit (RU2), und übernehmen der nächsten Sprechberechtigung durch die erste Mobileinheit im Ansprechen auf die in der durch die zweite Mobileinheit (RU2) gesendeten Prioritätsinformation enthaltenen Identifizierung der ersten Mobileinheit (RU1).
  10. 10
    Mobileinheit (RU1) zum Kommunizieren auf einem Direktmoduskanal, auf dem zumindest auch eine zweite Mobileinheit (RU2) und andere Mobileinheiten (RU3) kommunizieren durch Übernehmen von Sprechberechtigungen, während denen ein Sprechteil übertragen wird, mit einer Speichereinrichtung (510), einem Sendeempfänger (501) und einer Steuereinheit (503) zum Steuern des Betriebs der Mobileinheit, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit (RU1) umfaßt:eine Steuereinrichtung (516) zum Steuern der Mobileinheit (RU1) für einen Betrieb in der Weise, daß, wenn die Mobileinheit mit der zweiten Mobileinheit kommuniziert durch Übernehmen von Sprechberechtigungen, während denen ein Sprechteil übertragen wird, die Mobileinheit (RU1) nach der Beendigung eines Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2) die Priorität zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder zum Anfordern einer Sprechberechtigung vor den anderen auf dem Direktmoduskanal kommunizierenden Mobileinheiten (RU3) erhält.
  11. 11
    Mobileinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (516) zum Steuern des Betriebs der Mobileinheit (RU1) ausgestaltet ist zum Übergeben der Priorität zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder Anfordern einer Sprechberechtigung an die Mobileinheit (RU1) innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer unmittelbar nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2).
  12. 12
    Mobileinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit (RU1; 500) weiterhin umfaßt:eine Addiereinrichtung (517) zum Hinzufügen einer Information zu der Übertragung der Mobileinheit (RU1), wenn die Mobileinheit (RU1) ihre vorhergehende Sprechberechtigung abgibt, wobei die Information angibt, daß die Mobileinheit (RU1) die Priorität wünscht zum Beginnen der Übertragung eines Sprechteils oder Anfordern einer Sprechberechtigung unmittelbar nach der Beendigung des Sprechteils der zweiten Mobileinheit (RU2), die die nächste Sprechberechtigung übernommen hat.
  13. 13
    Mobileinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit des weiteren umfaßt:eine Sendereinrichtung (511) zum Senden einer Prioritätsinformation, die angibt, welche Mobileinheit(en) zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung auf dem Direktmoduskanal priorisiert ist(sind).
  14. 14
    Mobileinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit des weiteren umfaßt:einen Prioritätszähler (512), dessen Wert die Zahl der nach dem Sprechteil der Mobileinheit von anderen Mobileinheiten übernommenen Sprechberechtigungen angibt.
  15. 15
    Mobileinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendereinrichtung (511) ausgestaltet ist zum Aufnehmen eines die Zahl bevorzugter letzter Benutzer angebenden Prioritätsparameterwerts in die Prioritätsinformation.
  16. 16
    Mobileinheit nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit des weiteren umfaßt:eine Komparatoreinrichtung (513) zum Vergleichen (320) des Werts des in der durch die Mobileinheit empfangenen Prioritätsinformation enthaltenen Prioritätsparameters mit dem in dem Prioritätszähler (512) der Mobileinheit gespeicherten Wert und zum Anweisen der Mobileinheit zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung im Ansprechen auf den Vergleich, falls der Vergleich zeigt, daß die Mobileinheit zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung priorisiert ist, solange keine andere als priorisiert angezeigte Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung bereits reserviert hat.
  17. 17
    Mobileinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendereinrichtung (511) ausgestaltet ist zum Einfügen der Identifizierung der Mobileinheit mit der vorhergehenden Sprechberechtigung in die Prioritätsinformation, wobei die vorhergehende Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung im Ansprechen darauf übernimmt.
  18. 18
    Mobileinheit nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit des weiteren umfaßt:eine Sprechteilinitiierungseinrichtung (514), die auf die in der durch die zweite Mobileinheit (RU2) gesendeten Prioriätsinformation enthaltene Identifizierung der ersten Mobilein heit anspricht, so daß die Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung übernimmt.
  19. 19
    Mobileinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendereinrichtung (511) ausgestaltet ist zum Aufnehmen einer die Identifizierung(en) des(der) vorhergehenden Sprechteil(s/e), deren Sprecher zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung priorisiert ist(sind), angebenden Sprechteilidentifizierungsinformation in die Prioritätsinformation.
  20. 20
    Mobileinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobileinheit des weiteren umfaßt:eine Komparatoreinrichtung (515) zum Vergleichen der in der durch die Mobileinheit empfangenen Prioritätsinformation enthaltenen Sprechteilidentifizierungsinformation mit der in der Mobileinheit gespeicherten Information über die Identifizierungen der von der Mobileinheit übernommenen Sprechberechtigungen, und zum Anweisen der Mobileinheit zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung im Ansprechen auf den Vergleich, falls der Vergleich zeigt, daß die Mobileinheit zum Übernehmen der nächsten Sprechberechtigung priorisiert ist, solange keine andere als priorisiert angezeigte Mobileinheit die nächste Sprechberechtigung bereits reserviert hat.
Independent claims20