DE69433122T2

Photocatalyst composite and process for producing the same

Abstract

A process is described for removing deleterious materials, malodorous materials, oily components, bacteria, actinomyces, fungi, algae or the like, or preventing the adsorption of algae, dust or contaminants, which comprises using a photocatalytic composite prepared by providing on a substrate a first layer containing a less degradative adhesive and free of photocatalyst particles by coating or spraying the less degradative adhesive onto the substrate and then providing a second layer comprising a mixture of the less degradative adhesive and photocatalyst particles on the first layer, the amount of the photocatalyst particles being 5 to 98% by volume of the total amount of the photocatalyst particles and the less degradative adhesive of the second layer; and applying a ray having a wavelength of not less than the band gap energy of the photocatalyst particles onto the photocatalytic composite.

DE69433122T2, drawing sheet 1
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23 claims: 1 independent, 22 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Entfernung von schädlichen Materialien, übelriechenden Materialien, öligen Komponenten, Bakterien, Aktinomyzeten, Pilzen oder Algen oder zur Verhinderung der Adsorption von Algen, das umfasst:die Verwendung eines photokatalytischen Verbundstoffs, der hergestellt wurde durch Bereitstellen einer ersten Schicht, die ein wenig abbaubares Klebmittel enthält und von Photokatalysatorteilchen frei ist, auf einem Substrat durch Auftragen oder Aufsprühen des wenig abbaubaren Klebmittels auf das Substrat, und dann Bereitstellen einer zweiten Schicht, die ein Gemisch aus dem wenig abbaubaren Klebmittel und Photokatalysatorteilchen umfasst, auf der ersten Schicht, wobei die Menge der Photokatalysatorteilchen 5–98 Vol.-% der Gesamtmenge der Photokatalysatorteilchen und des wenig abbaubaren Klebmittels der zweiten Schicht beträgt;und die Applikation von Strahlung mit einer Wellenlänge, die nicht geringer als die Bandlückenenergie der Photokatalysatorteilchen ist, auf den photokatalytischen Verbundstoff.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der 20–98 Vol.-% Photokatalysatorteilchen, bezogen auf die Gesamtmenge von Photokatalysatorteilchen und wenig abbaubarem Klebmittel der zweiten Schicht, enthält.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der 50–98 Vol.-% Photokatalysatorteilchen, bezogen auf die Gesamtmenge von Photokatalysatorteilchen und wenig abbaubarem Klebmittel der zweiten Schicht, enthält.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der 70–98 Vol.-% Photokatalysatorteilchen, bezogen auf die Gesamtmenge von Photokatalysatorteilchen und wenig abbaubarem Klebmittel der zweiten Schicht, enthält.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, dessen zweite Schicht das wenig abbaubare Klebmittel, die Photokatalysatorteilchen und ein Adsorptionsmittel umfasst.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, dessen zweite Schicht das wenig abbaubare Klebmittel, die Photokatalysatorteilchen und ein Kopplungsmittel umfasst.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, dessen zweite Schicht das wenig abbaubare Klebmittel, die Photokatalysatorteilchen und ein Vernetzungsmittel umfasst.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, dessen erste Schicht das wenig abbaubare Klebmittel und anorganische Teilchen ohne eine photokatalytische Funktion umfasst.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff, in dem die Photokatalysatorteilchen aus Titanoxid sind, verwendet wird.
  10. 10
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, bei dem mindestens ein Bestandteil von Metallen und Metallverbindungen, wobei das Metall aus der aus V, Fe, Co, Ni, Cu, Zn, Ru, Rh, Pd, Ag, Pt und Au bestehenden Gruppe ausgewählt ist, als zweite Komponente in den jeweiligen Photokatalysatorteilchen enthalten ist und/oder auf diesen befindlich ist.
  11. 11
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, bei dem die Photokatalysatorteilchen aus mindestens einem Titanoxid, das aus der aus Titanoxiden, Titanoxidhydrat, wasserhaltigem Titanoxid, Metatitanaten, Orthotitanaten und Titanhydroxid bestehenden Gruppe ausgewählt ist, bestehen.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, bei dem die Photokatalysatorteilchen aus einer Verbindung, die durch Hydrolyse oder Neutralisation von Titanylsulfat oder Titanchlorid erhalten wurde, oder aus einem Produkt, das durch Trocknen der Verbindung, Brennen der Verbindung oder Durchführen einer hydrothermalen Behandlung der Verbindung erhalten wurde, bestehen.
  13. 13
    Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Verfahren ferner eine Stufe des In-Kontakt-Bringens des photokatalytischen Verbundstoffs mit Wasser vor einer Stufe der Applikation von Strahlung auf den photokatalytischen Verbundstoff umfasst.
  14. 14
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der 20–98 Vol.-% Photokatalysatorteilchen, bezogen auf die Gesamtmenge von Photokatalysatorteilchen und wenig abbaubarem Klebmittel der zweiten Schicht, enthält.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der 50–98 Vol.-% Photokatalysatorteilchen, bezogen auf die Gesamtmenge von Photokatalysatorteilchen und wenig abbaubarem Klebmittel der zweiten Schicht, enthält.
  16. 16
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der 70–98 Vol.-% Photokatalysatorteilchen, bezogen auf die Gesamtmenge von Photokatalysatorteilchen und wenig abbaubarem Klebmittel der zweiten Schicht, enthält.
  17. 17
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der mit einer zweiten Schicht ausgestattet ist, die mindestens einen Bestandteil, der aus der aus einem Kopplungsmittel, Vernetzungsmittel und Adsorptionsmittel bestehenden Gruppe ausgewählt ist, das wenig abbaubare Klebmittel und die Photokatalysatorteilchen umfasst.
  18. 18
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, der mit einer ersten Schicht, die das wenig abbaubare Klebmittel und anorganische Teilchen ohne photokatalytische Funktion umfasst, ausgestattet ist.
  19. 19
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, bei dem die Photokatalysatorteilchen aus Titanoxid bestehen.
  20. 20
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein photokatalytischer Verbundstoff verwendet wird, bei dem mindestens ein Bestandteil von Metallen und Metallverbindungen, wobei das Metall aus der aus V, Fe, Co, Ni, Cu, Zn, Ru, Rh, Pd, Ag, Pt und Au bestehenden Gruppe ausgewählt ist, als zweite Komponente in den jeweiligen Photokatalysatorteilchen enthalten ist und/oder auf diesen befindlich ist.
  21. 21
    Verfahren nach Anspruch 13, wobei ein anorganisches Klebmittel als das wenig abbaubare Klebmittel verwendet wird.
  22. 22
    Verfahren nach Anspruch 21, wobei der photokatalytische Verbundstoff zur Entfernung von schädlichen Materialien, übelriechenden Materialien, öligen Komponenten, Bakterien, Aktinomyzeten, Pilzen und Algen verwendet wird.
  23. 23
    Verfahren nach Anspruch 21, wobei der photokatalytische Verbundstoff zur Entfernung von Algen verwendet wird.
Independent claims23