DE1237244B

Improvements in or relating to suspension agents for use in lacquers or other film-forming suspensions

Abstract

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Projected expiry passed 3 October 1980, 46 years ago.

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2 claims: 1 independent, 1 dependent

  1. 1
    Als Testlacke werden verwendet:I. Lack mit saurem Verlaufmittel: 220 g Chromgrün 220 g Schwerspat 50 g Zinkoxyd aktiv 250 g langöliges Sojaölalkydharz 5 g Benzoesäure 10 g Hautverhütungsmittel 245 g Verdünnungsmittel (Xylol—Butanol 1: 3) a) Nach Zufügen von 0,3 °/ 0 Schwebemittel gemäß 1, m) zu diesem Lack zeigt sich nach 3monatigem Stehen kein Bodensatz. b) Nach Zusatz von 0,3% Schwebemittel gemäß 1, n) zu diesem Lack bildet sich kein Bodensatz. c) Mit 0,4% des Schwebemittels 2 ergibt sich das gleiche Ergebnis. II. Alkydharzlackfarbe mit langöligem Sojaölalkydharz: 750 g Sojaölalkydharz (60 %ig in Testbenzin) 150 g Titandioxyd 900 g Schwerspat 180 g Testbenzin a) Mit 0,5% Schwebemittel gemäß 1, 1) bildet sich nur ein geringfügiger, sehr leicht aufrührbarer Bodensatz. b) Das gleiche Resultat wird erhalten nach Zufügen von je 0,5% Schwebemittel gemäß 1, a), 1, e) oder 1, f). III. Alkydharzlackfarbe mit langöligem Leinölalkydharz: 200 g Chromgelb 200 g Schwerspat 100 g Zinkweiß 350 g Alkydharzlösung (67 %ig in Testbenzin) 228 g Verdünnungsmittel (Xylol—Butanol 1: 3) 10 g Hautverhütungsmittel a) Mit 0,2% Schwebemittel gemäß 1, 1) bildet sich fast kein Bodensatz. b) Das gleiche Resultat wird erhalten nach Zufügen von je 0,2 % Schwebemittel gemäß 1, d), 1, i), 1, m), 1, n), 1, o) oder 3. Die nachstehenden Untersuchungen zeigen die überlegene Wirkung der erfindungsgemäßen Schwebemittel gegenüber den Schwebemitteln der deutschen Patentschrift 717 502 und der österreichischen Patentschrift 204149. A. Vergleichsversuche der absetzverhindernden Wirkung der Salze entsprechend der deutschen Patentschrift 717 502, der österreichischen Patentschrift 204 149 und der erfindungsgemäßen Salze a) Setzt man 0,3% einer 50%igen Lösung von Äthylendiaminricinolat gemäß der deutschen Patentschrift 717 502 in Xylol—Butanol (3:1) dem Testlack I des obigen Beispiels zu, so setzt sich nach 3monatigem Stehen der größte Teil der Pigmente ab. Die obere Flüssigkeitsschicht ist fast klar durch- sichtig. Der Bodensatz ist nur schwer wieder aufrührbar. b) Fügt man dem gleichen Lack 0,3 % einer 50%igen Lösung des Dimethylcyclohexylaminsalzes des Reaktionsprodukts von Polyäthylenglykol vom Molgewicht 200, Tallölfettsäure und Maleinsäureanhydrid gemäß Beispiel 1 der österreichischen Patentschrift 204 149 in Xylol—Butanol (3:1) zu, so entsteht nach 3monatigem Stehen ein Bodensatz, der zum größeren Teil aus dem eingesetzten Schwerspat bestand, während das Chromgrün größtenteils in Suspension bleibt. Es findet also eine teilweise Entmischung der Pigmente statt. B. Vergleichende Untersuchungen über die Eigenschaften der mit den verschiedenen Schwebemitteln auf feuchter Eisengrundlage erhaltenen Lackfilme: Eine durch mechanische Behandlung weitgehend von Rost befreite Eisengrundlage wird in Wasser getaucht und nach dem Herausnehmen abtropfen gelassen. Sodann wurden folgende frisch hergestellte Lacke verstrichen: Testlack I gemäß obigem Beispiel mit Zusatz von 0,3 % Schwebemittel gemäß m): War nach einem Tag trocken;der Lackfilm war noch nach 5 Monaten einwandfrei. Vergleichslack wie unter Versuch A mit Zusatz von 0,3% Schwebemittel gemäß deutscher Patentschrift 717 502: War nach 4 Tagen nicht ganz trocken;Beeinträchtigung des Oberflächenglanzes, Neigung zu Kraterbildung. Vergleichslack wie unter Versuch A mit Zusatz von 0,3% Schwebemittel gemäß österreichischer Patentschrift 204149: Beim Streichen zeigten sich Verlaufstörungen. Der nach einem Tag trockene Lackfilm war daher nicht einwandfrei und zeigte schlechten Oberflächenglanz. Patentansprüche : 1. In Form einer Lösung in organischen Lösungsmitteln vorliegendes Schwebemittel zur Verhinderung des Absetzens von Pigmenten und Füllstoffen in Lackfarben und anderen filmbildenden Suspensionen auf der Grundlage von Aminsalzen saurer Dicarbonsäureester, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Aminsalzen von sauren Estern, die aus 2 Mol Ricinolsäure und 1 Mol einer ungesättigten Dicarbonsäure hergestellt worden sind, als Wirkstoff.
  2. 2
    Schwebemittellösung nach Anspruch 1, enthaltend das Aminsalz des sauren Esters von 2 Mol Ricinolsäure mit 1 Mol Maleinsäure. In Betracht gezogene Druckschriften:Deutsche Patentschrift Nr. 717 502;österreichische Patentschrift Nr. 204 149. 709 520/392 3.67 © Bundesdruckerei Berlin