AT408981B

Coated substrate for transparent assembly with high selectivity

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Expired 21 March 2017, 9.5 years ago.

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38 claims: 14 independent, 24 dependent

  1. 1
    PATENTANSPRÜCHE:1. Beschichtete Scheibe zur Verwendung in einer mehrschichtigen Anordnung mit einem hohen Grad an Lichttransmission und einer niedrigen Energietransmission, gekennzeichnet durch ein transparentes Substrat, das zwei aus Silber oder Silberlegierung gebildete Metallschichten und drei Schichten aus einem transparenten dielektrischen nicht-absorbierenden Material trägt in der Reihenfolge vom Substrat aus: Nicht-Absorbens 1/Metali 1/Nicht-Absorbens 2/Metall 2/Nicht-Absorbens 3, wobei die gesamte geometrische Dicke der Metallschichten im Bereich von 16,5 bis 22 nm liegt, die optische Dicke der NichtAbsorbens 1-Schicht im Bereich von 50 bis 56 nm liegt, die gesamte optische Dicke der nicht-absorbierenden Schichten im Bereich von 220 bis 260 nm liegt und das Dickenverhältnis Nicht-Absorbens 2:Nicht-Absorbens 1 im Bereich von 2,1:1 bis 2,8:1 liegt.
  2. 2
    Beschichtete Scheibe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Dickenverhältnis von Nicht-Absorbens 2:Nicht-Absorbens 1 im Bereich von 2,10 bis 2,40:1.
  3. 3
    Beschichtete Scheibe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Dickenverhältnis von Nicht-Absorbens 2:Nicht-Absorbens 1 im Bereich von 2,45 bis 2,65:1 und durch ein AT 408 981 B Dickenverhältnis von Nicht-Absorbens 3:Nicht-Absorbens 1 im Bereich von 0,85 bis 1,10:1.
  4. 4
    Beschichtete Scheibe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Dickenverhältnis von Nicht-Absorbens 2:Nicht-Absorbens 1 im Bereich von 2,70:1 bis 2,80:1.
  5. 5
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine gesamte geometrische Dicke der Metallschichten im Bereich von 16,5 bis 20 nm.
  6. 6
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Substratscheibe selbst gefärbt ist.
  7. 7
    Beschichtete Scheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Substratscheibe klar ist.
  8. 8
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschichten aus Silber oder einer Silberlegierung mit Platin oder Palladium bestehen.
  9. 9
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das die nicht-absorbierende Schicht aufbauende Material einen Refraktionsindex hat, der größer als das 10fache des Spektralabsorptionsindex ist.
  10. 10
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das die nicht-absorbierende Schicht aufbauende Material einen bei 550 nm gemessenen Refraktionsindex zwischen 1,85 und 2,2 aufweist.
  11. 11
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht-absorbierende Material aus einer oder mehreren der Verbindungen Zinnoxid (SnO 2 ), Zinkoxid (ZnO), Siliciumnitrid (Si 3 N 4 ) und Zinkstannat (Zn 2 SnO 4 ) besteht.
  12. 12
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede nicht-absorbierende Schicht aus mehr als einem nicht-absorbierenden Material besteht.
  13. 13
    Beschichtete Scheibe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede nichtabsorbierende Schicht aus Zinnoxid und Zinkoxid besteht.
  14. 14
    Beschichtete Scheibe nach Ansprüchen 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß jede nicht-absorbierende Schicht eine zusammengesetzte Schicht ist, gebildet aus aufeinanderfolgenden Unterschichten mit unterschiedlicher Zusammensetzung voneinander.
  15. 15
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Teil einer nicht-absorbierenden Schicht eine dünne Opferschicht die unmittelbar über jeder Metallschicht vorgesehen ist, aufweist.
  16. 16
    Beschichtete Scheibe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Opferschicht ausgewählt ist aus Titan und Zink.
  17. 17
    Beschichtete Scheibe nach Ansprüchen 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte optische Dicke des zur Umwandlung vorgesehenen Materials nicht mehr als 15 nm beträgt.
  18. 18
    Beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem eine dünne (2 bis 5 nm) äußere Schutzschicht aus einem oder mehreren Oxiden, Nitriden und Oxynitriden von Silicium aufweist.
  19. 19
    Mehrschichtige Anordnung, gekennzeichnet durch eine beschichtete Scheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, in der die Beschichtung auf eine Fläche der Substratscheibe aufgebracht ist, welche die Innenfläche der mehrschichtigen Anordnung bildet.
  20. 20
    Mehrschichtige Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Lichttransmission von mindestens 75% und eine Energietransmission von weniger als 42% bewirkt.
  21. 21
    Mehrschichtige Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Energietransmission von weniger als 40% bewirkt.
  22. 22
    Mehrschichtige Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Lichttransmission von mindestens 70% und eine Energietransmission von weniger als 37% bewirkt.
  23. 23
    Fahrzeug-Windschutzscheibe, gekennzeichnet durch eine mehrschichtige Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 22.
  24. 24
    Mehrschichtige Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Lichttransmission von mindestens 30% und eine Energietransmission von weniger als 25% AT 408 981 Β bewirkt.
  25. 25
    Doppelverglasungseinsatz, gekennzeichnet durch eine mehrschichtige Anordnung nach einem der Ansprüche 19 bis 24.
  26. 26
    Doppelverglasungseinsatz, gekennzeichnet durch eine mehrschichtige Anordnung nach einem der Ansprüche 19 bis 24, die gegenüberliegend und im Abstand von einer Scheibe aus transparentem glasartigem Material angeordnet ist unter Bildung eines durch einen sich peripher erstreckenden Abstandshalter begrenzten Gasraums zwischen der Anordnung und der Scheibe.
  27. 27
    Verfahren zur Herstellung einer beschichteten Scheibe zur Verwendung in einer mehrschichtigen Anordnung mit einem hohen Grad an Lichttransmission und einer niedrigen Energietransmission, dadurch gekennzeichnet, daß man auf ein transparentes Substrat zwei aus Silber oder Silberlegierung gebildete Metallschichten und drei Schichten aus einem transparenten dielektrischen nicht-absorbierenden Material aufbringt in der Reihenfolge ab dem Substrat:Nicht-Absorbens 1/Metall 1/Nicht-Absorbens 2/Metall 2/NichtAbsorbens 3, wobei die gesamte geometrische Dicke der Metallschichten im Bereich von 16,5 bis 22 nm liegt, die optische Dicke der Nicht-Absorbens 1-Schicht im Bereich von 50 bis 56 nm liegt, die gesamte optische Dicke der nicht-absorbierenden Schichten im Bereich von 220 bis 260 nm liegt und das Dickenverhältnis von Nicht-Absorbens 2:NichtAbsorbens 1 im Bereich von 2,1:1 bis 2,8:1 liegt.
  28. 28
    Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Nicht-Absorbensmaterial aus einer oder mehreren der Verbindungen Zinnoxid (SnO 2 ), Zinkoxid (ZnO), Siliciumnitrid (Si 3 N 4 ) und Zinkstannat (Zn 2 SnO 4 ) besteht.
  29. 29
    Verfahren nach Ansprüchen 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß jede nicht-absorbierende Schicht eine zusammengesetzte Schicht ist, die aus aufeinanderfolgenden Unterschichten mit unterschiedlicher Zusammensetzung voneinander gebildet ist.
  30. 30
    Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschichten innerhalb einer nicht-absorbierenden Schicht aufgebracht werden.
  31. 31
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß als Teil einer nicht-absorbierenden Schicht eine dünne Opferschicht unmittelbar über jeder Metallschicht aufgebracht wird.
  32. 32
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschichten aus Silber oder einer Legierung von Silber mit Platin oder Palladium bestehen.
  33. 33
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß eine dünne (2 bis 5 nm) Schutzschicht aus einem oder mehreren Oxiden, Nitriden und Oxynitriden von Silicium auf die nicht-absorbierende Schicht 3 aufgebracht wird.
  34. 34
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Überzugsschichten durch Kathodenzerstäubung aufgebracht werden.
  35. 35
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß eine mehrschichtige Anordnung mit einer Lichttransmission von mindestens 75% und einer Energietransmission von weniger als 42% geschaffen wird.
  36. 36
    Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß eine mehrschichtige Anordnung mit einer Energietransmission von weniger als 40% geschaffen wird.
  37. 37
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß eine mehrschichtige Anordnung mit einer Lichttransmission von mindestens 70% und einer Energietransmission von weniger als 37% geschaffen wird.
  38. 38
    Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß eine mehrschichtige Anordnung mit einer Lichttransmission von mindestens 30% und einer Energietransmission von weniger als 25% geschaffen wird.
Independent claims38