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AT407480B

Portable heat treatment equipment

Abstract

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AT407480B, drawing sheet 1
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Expired 6 May 2017, 9.4 years ago.

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18 claims: 10 independent, 8 dependent

  1. 1
    Heizeinrichtung zum Erwärmen und/oder Temperieren einer Hautoberfläche mit Tiefenwirkung auf Teilbereiche eines menschlichen Körpers für zumindest ein ein Heizelement umfassendes Wärmeübertragungselement und mit einem über eine Energieübertragungsvorrichtung mit dem Wärmeübertragungselement verbundenen Energieversorgungsgerät und einer Steuerungs- und/oder Schaltvorrichtung, wobei das Heizelement durch ein Flächenheizelement gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beaufschlagung des Heizelementes (3) mit Energie in der Steuerungs- und/oder Schaltvorrichtung (9) in an sich bekannter Weise ein Oszillatorschaltkreis (43) zur Generierung von konstanten Pulssignalen angeordnet ist, und daß diesem ein regelbarer Impulsmodulationsschaltkreis (44) zum Verändern der Pulssignale für die Ansteuerung einer Leistungsendstufe (46) zur Energieanspeisung des Heizelements (3) aus der Energiequelle (8) nachgeordnet ist.
  2. 2
    Heizeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistungsendstufe (46) zumindest ein Schaltelement (24), wie beispielsweise einen Transistor, FET, etc. umfaßt.
  3. 3
    Heizeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistungsendstufe (46) im Versorgungsgerät (5) angeordnet ist.
  4. 4
    Heizeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistungsendstufe (46) im Wärmeübertragungselement (2) angeordnet ist.
  5. 5
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der impulsmodulationsschaltkreis (44) mit einem Temperaturwahlregler (45) für die Temperaturregelung des Heizelementes (3) leitungsverbunden ist.
  6. 6
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmeübertragungselement (2) bevorzugt über eine Kleberschichte (19) auf einer Körperzone (20), insbesondere an der Hautoberfläche, lösbar anordenbar ist.
  7. 7
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement (3) durch ein eine punktförmige Wärmequelle bildendes Halbleiterbauelement, z.B. dem Schaltelement (24), z.B. Transistor, FET, etc. gebildet ist.
  8. 8
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Körperzone (20) zugewandten und von der Innenseite abgewandten Wärmeübertragungsfläche des Heizelementes (3) eine Deckschichte (21) angeordnet ist.
  9. 9
    Heizeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kleberschichte (19) vorzugsweise unlösbar an einer der Körperzone (20) zugewandten Auflagefläche einer Basisschichte (16) und/oder einer der Körperzone (20) zugewandten Grundfläche der Deckschichte (21) vorzugsweise unlösbar angeordnet ist.
  10. 10
    Heizeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klebefläche (32) einen die Deckschichte (21) ringförmig umfassenden Verlauf aufweist.
  11. 11
    Heizeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisschichte (16) eine Vertiefung ausbildet, in der das Heizelement (3) und gegebenenfalls die Deckschichte (21) angeordnet sind.
  12. 12
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement (3) aus einer Kunststoffolie, insbesondere einer glasfaserverstärkten Epoxiharzfolie (25), einer Heizleiterschichte (26) und gegebenenfalls einer Korrosionsschutzschichte aus Lack, z.B. einer Schutzlackschichte (28) gebildet ist.
  13. 13
    Heizeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizleiterschichte (26) beispielsweise aus Kupfer, Silber oder deren Oxyde gebildet ist. AT 407 480 B
  14. 14
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Basischichte (16) des Wärmeübertragungselementes (2) aus elastisch nicht gewebtem Stoff mit einem hypoallergenem Klebstoff (17) ausgebildet und mikroporös sowie atmungsaktiv ist.
  15. 15
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmeübertragungselement (2), insbesondere zum Schutz vor Verunreinigungen während des Transportes und der Aufbewahrung, auf der die Klebefläche (32) aufweisenden Kontaktfläche mit einer lösbaren Kunststoffolie (31) versehen ist.
  16. 16
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisschichte (16) einen Durchbruch aufweist, welcher die Energieübertragungsvorrichtung, insbesondere die Leitung (4), umgrenzt.
  17. 17
    Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschichte (21) eine die Grundfläche in entgegengesetzter Richtung zur Körperzone (20) überragende Einformung zur Aufnahme eines Vlieses (39) aufweist.
  18. 18
    Heizeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Vlies (39) der Aufnahme eines flüssigen Wirkstoffes dient.
Independent claims18