AT388140B

Pneumatic tyre for an agricultural tractor or similar vehicle

Abstract

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AT388140B, drawing sheet 1
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Expired 30 August 2002, 24.1 years ago.

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9 claims: 1 independent, 8 dependent

  1. 1
    PATENTANSPRÜCHE :1. Reifen für landwirtschaftliche Zugmaschinen oder ähnliche Fahrzeuge, mit einem Laufstreifen, dessen erhabene Elemente durch massive Stege gebildet sind, die voneinander beabstandet in zwei Reihen angeordnet sind, die sich in Umfangsrichtung erstrecken und deren Stege sich in Axialrichtung jeweils etwa über eine andere Hälfte des Lauf Streifens erstrecken, wobei die 30 Stege abwechselnd von einer Reihe zur andern in Umfangsrichtung versetzt und jeweils aus zwei im wesentlichen geradlinigen, miteinander einteilig verbundenen Segmenten gebildet sind, die verschiedene Winkel bei der Umfangsrichtung bilden, dadurch gekennzeichnet, daß der Reifen in an sich bekannter Weise eine radiale Karkassenbewehrung (2) aufweist, deren Meridiankrümmung bei montiertem und normal aufgeblasenem Reifen an den Reifenschultern maximal ist, und eine 35 Scheitelbewehrung (3) aufweist, deren axiale Breite höchstens gleich dem 0,9fachen, vorzugsweise 0,75- bis 0,85fachen, der axialen Breite des Reifens beträgt und die in Radialrichtung auf der Außenseite der Karkassenbewehrung und um diese herum angeordnet ist und aus wenigstens zwei Lagen von in jeder Lage parallelen und von einer Lage zur andern gekreuzten Kabeln gebildet ist, die am Äquator annähernd gleiche Winkel mit der Umfangsrichtung des Reifens 40 bilden, die kleiner als 30° sind und vorzugsweise zwischen 15 und 20° betragen, wobei die Scheitelbewehrung (3) eine von einem Rand zum andern im wesentlichen konstante Meridiankrümmung aufweist, die höchstens gleich der durch den Kehrwert des halben Gesamtdurchmessers definierten Krümmung des Reifens in Umfangsrichtung, vorzugsweise aber geringer als diese ist und wobei die Karkassenbewehrung längs einer Zone, die auf dem Äquator zentriert ist 45 und deren Breite wenigstens das 0,75fache der Breite der Scheitelbewehrung (3) beträgt, parallel zu der Scheitelbewehrung (3) ist, und daß zwei aufeinanderfolgende Stege (6) einer selben Reihe in Umfangsrichtung voneinander einen wenigstens dem 4fachen Wert der Breite (e) eines Steges entsprechenden Abstand aufweisen, und daß das in Axialrichtung äußere Segment (ll) der Stege (6) axial über den entsprechenden Rand der Scheitelbewehrung (3) hinaussteht und - 6 Nr.388140 einen Winkel zwischen 85 und 100° mit der Umfangsrichtung des Reifens bildet, wogegen das in Axialrichtung innere Segment (12) mit der Umfangsrichtung des Reifens einen Winkel von weniger als 30° bildet, der an die Winkel der radial äußeren Lagen der Scheitelbewehrung (3) angenähert ist, wobei das in Axialrichtung innere Segment (12), das in normaler Fahrtrichtung den Boden in der Aufstandsfläche des Reifens vor dem in Axialrichtung äußeren Segment (11) berühren soll, mit dem in Axialrichtung äußeren Segment (12) durch ein Zwischensegment (10) verbunden ist, das vorzugsweise gekrümmt ist und sich in Axialrichtung über eine Breite (1) erstreckt, die das etwa 0,15fache der axialen Breite (L) des Reifens beträgt.
  2. 2
    Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheitelbewehrung (3) in an sich bekannter Weise aus Lagen von in jeder Lage parallelen und von einer Lage zur andern unter vorzugsweise symmetrischen Winkeln zur Umfangsrichtung des Reifens gekreuzten Kabeln gebildet ist, wobei diese Winkel etwa 20° betragen.
  3. 3
    Reifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheitelbewehrung zusätzlich zu den Lagen von Kabeln, die unter Winkeln von weniger als 30° angeordnet sind, aus wenigstens einer in Radialrichtung bezüglich der andern Lagen inneren Lage von Kabeln gebildet ist, die parallel sind und einen Winkel von mehr als 45° mit der Umfangsrichtung des Reifens bilden.
  4. 4
    Reifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (6) eine im wesentlichen konstante, an der in Radialrichtung äußerer Oberfläche der Stege gemessene, mit dem Boden in Berührung gelangende Breite aufweisen.
  5. 5
    Reifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das in Axialrichtung äußere Segment (11) der Stege (6) in Axialrichtung über den entsprechenden Rand der Scheitelbewehrung (3) um eine Länge zwischen dem 0,1- und 0,2fachen der axialen Breite des Reifens hinaussteht.
  6. 6
    Reifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Reihen von Stegen (6) in Axialrichtung auf beiden Seiten und längs des Äquators auf einer Breite, die höchstens gleich der an ihrem in Axialrichtung inneren Ende gemessene Breite (e) der Stege (6) ist, axial ineinander verschachtelt sind.
  7. 7
    Reifen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Reihen von Stegen (6) voneinander längs des Äquators einen axialen Abstand haben, der höchstens gleich der an ihren in Axialrichtung inneren Enden gemessenen Breite der Stege (6) ist.
  8. 8
    Reifen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Meridiankrümmung der mit dem Boden in Berührung gelangenden Oberflächen der Stege geringer als diejenige der Scheitelbewehrung (3) ist.
  9. 9
    Reifen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der radialen Höhe des Reifens auf seiner Felge zur Breite des Reifenkörpers, wie an sich bekannt, zwischen 0,6 und 0,9 beträgt. (