AT364451B

Local anesthetic mixture for topical application, and process for its preparation

Abstract

This record has no abstract on file.

AT364451B, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

Term

No projected expiry on record.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Today

13 claims: 7 independent, 6 dependent

  1. 1
    Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischungsverhältnisse so gewählt werden, daß die resultierende Mischung einen Schmelzpunkt von unter 25°C auf weist.
  2. 2
    4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Prilocain und Benzocain in einem Gewichtsverhältnis von 63 :37 bis 96 : 4 zusammengeschmolzen werden.
  3. 3
    5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis 65 :35 bis 80 : 20, vorzugsweise 70 : 30, beträgt.
  4. 4
    6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Prilocain und Lidocain in einem Gewichtsverhältnis von 42 :58 bis 80 : 20 zusammengeschmolzen werden.
  5. 5
    7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis 47 :53 bis 62 : 38, vorzugsweise 55 : 45, beträgt.
  6. 6
    8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Prilocain und Etidocain in einem Gewichtsverhältnis von 55 :45 bis 95 : 5 zusammengeschmolzen werden.
  7. 7
    9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis 60 :40 bis 80 : 20, vorzugsweise 70 : 30 beträgt. Nr.364451
  8. 8
    10. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Prilocain und Mepivacain in einem Gewichtsverhältnis von 80 :20 bis 97 : 3 zusammengeschmolzen werden.
  9. 9
    11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das .Gewichtsverhältnis 85 :15 bis 90 : 10, vorzugsweise 87 : 13, beträgt.
  10. 10
    12. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Prilocain und Bupivacain in einem Gewichtsverhältnis von 72 :28 bis 97 : 3 zusammengeschmolzen werden.
  11. 11
    13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis 78 :22 bis 88 : 12, vorzugsweise 85 : 15, beträgt.
  12. 12
    14. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Tetracain und Li10 docain in einem Gewichtsverhältnis von 40 :60 bis 70 : 30 zusammengeschmolzen werden.
  13. 13
    15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis 45 :55 bis 55 : 45, vorzugsweise 50 : 50, beträgt. Druck: Ing.E.Voytjech, Wien